Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
15.04.10, 14:51
Aktualisiert
15.04.10, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 216/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 31.03.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.04.2010
Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Aufgabe des Heimes in der Flußstraße in Erp werden jählich 31.500 € gespart.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.03.2010
Beschlussentwurf:
Das 2. Optimierungskonzept zur Versorgung mit Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und
Aussiedler wird beschlossen.
Begründung:
Anfang des Jahres 2008 legte das Amt für Jugend, Familie und Soziales einen ausführlichen
Bericht aus dem Produktbereich Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler vor. Dem schloss sich
Ende 2008 ein erster Optimierungsbericht an.
Es ist vorgesehen, in einem jählichen Abstand den Fachausschuss über die Arbeit des
Produktbereichs zu informieren.
Die bisherige Optimierung führte innerhalb der letzten 3 Jahre zur Aufgabe der Patria, des
Elderbachwegs und von zwei Häusern in der Kiesstraße in Dirmerzheim. Zwei Sozialarbeiterstellen
wurden abgebaut und die Hausmeister sind in den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
übergegangen. Flüchtlinge und Aussiedler wurden vermehrt in Wohnungen vermittelt. Mit dem
jetzigen Bericht wird die Voraussetzung für die weitere Aufgabe eines Heimes in der Flußstraße in
Erp geschaffen.
I. Asylbewerberbereich
Wohn- bzw. Unterbringungssituation
Erftstadt sind zurzeit 239 Flüchtlinge mit einem z. Zt. unsicheren bzw. befristeten Aufenthaltsstatus
zugewiesen. Ihre Wohn- bzw. Unterbringungssituation gestaltet sich wie folgt:
Aufenthaltsstatus
Leistungsanspruc
h
Im Ü-Heim In Wohnungen
Gesamt
Aufenthaltsgestattung (§55 AsylVfG)
AsylbLG
20
2
22
AsylbLG
14
27
41
AsylbLG
5
34
39
SGB II / SGB XII
4
46
50
SGB II / SGB XII
21
66
87
64* (19)**
175(60)**
Asylbewerber, die im Asylverfahren sind
Duldung (§60a AufenthG)
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für
ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren Asylverfahren
unanfechtbar negativ abgeschlossen ist
Aufenthaltserlaubnis(§25 Abs.4 u. 5 AufenthG)
Abschaffung von Kettenduldungen für geduldete
Flüchtlinge, deren Ausreise aus rechtlichen
und tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann
Aufenthaltserlaubnis (§23 Abs.1 und §104a
AufenthG)
Gesetzliche Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung für
langjährig geduldete Flüchtlinge
Befristete Aufenthaltserlaubnis
aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder
familiären Gründen
Gesamt
239 (79)**
* Hinzu kommen noch 2 Kinder, die im Ü-Heim wohnen und die deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Insofern sind in den
städtischen Übergangsheimen z.Z. insgesamt 66 Personen untergebracht, davon 63 Personen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 und 3
Personen im Ü-Heim Kloster Str. 30b.
** unter 16 Jahre
Das Groß der Flüchtlinge mit einem unsicheren und befristeten Aufenthaltsstatus ist aus folgenden
Gründen in Privatwohnungen im Stadtgebiet untergebracht:
1.
2.
3.
4.
Anspruch aufgrund ihres befristeten Aufenthaltsstatus (SGB II –Leistungen)
Selbstzahler
Sozialer Grund: zu lange Verweildauer (über 6 Jahre) in den städtischen Übergangsheimen
Gesundheitliche Gründe
Das Ü-Heim Radmacher Str. 50 setzt sich aus 24 Häusern zusammen. Davon können 5 Häuser
nicht belegt werden. Sie dienen als Funktionshäuser:
1.
2.
3.
4.
Ein Hausmeisterhaus mit Elektroraum
Ein Sozialarbeiterhaus
Ein Betreuungshaus mit Magazinraum
Zwei Lagerhäuser
Gesamtkapazität:
114 Plätze
(Davon müssen 25% abgezogen werden, da aufgrund von Familienkonstellationen, gesundheitlichen Problemen,
ethnischen oder geschlechtsspezifischen Gründen die volle Kapazität nicht ausgeschöpft werden kann. Insofern stehen
folgende Kapazitäten zur Verfügung:)
Belegungskapazität:
derzeitige Belegung:
86 Plätze
63 Personen
freie Plätze:
23 Plätze
Damit die Stadt Erftstadt beim Eintreten von Krisensituationen handlungsfähig bleibt, hält das
Fachamt eine Unterbringungsreserve von 30 Plätzen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 für
erforderlich. Werden auch diese Kapazitäten erschöpft, müssen andere Lösungen für die beiden
Lagerhäuser gefunden werden.
Die Häuser des städtischen Übergansheimes Radmacher Str. 50 sind 17 Jahre alt. Sie werden
ständig instand gesetzt. Zurzeit besteht kein akuter Instandsetzungsbedarf.
-2-
Aufnahmequote
2009 wurden Erftstadt 32 Flüchtlinge zugewiesen. Davon wurden 30 Personen im Ü-Heim
Radmacher Str. 50 und 2 in Privatwohnungen untergebracht.
Zurzeit (Stand: Februar 2010) erfüllt Erftstadt die Aufnahmequote zu 105,01 %. Die
Aufnahmequote wird ständig angepasst. Sie ist von der Gesamtzahl der Asylsuchenden in der
Bundesrepublik abhängig. Das kann u. U. bedeuten, dass z.B. durch die instabile Lage im Irak
oder andere Krisen wie auch die verstärkte Zahl der Bootsflüchtlinge aus Afrika, die in Italien,
Malta oder Spanien stranden, die Aufnahmequote automatisch angepasst wird. 100 % gehen dann
von einer wesentlich höheren Gesamtzahl aus.
Eine verlässliche Prognose über die Zuweisungszahlen ist von daher für die nächsten Jahre nicht
möglich.
Soziale Betreuung
Für die sozialarbeiterische Betreuung stehen weiterhin eine Frau und ein Mann zur Verfügung. Die
Zusammenarbeit mit den anderen sozialen Diensten des Amtes ist intensiver geworden.
Große Hilfestellung und Unterstützung leisten weiterhin die ehrenamtlichen Betreuerkreise, ohne
die eine gelingende soziale Arbeit gar nicht denkbar ist. Die Verwaltung ist den Bertreuerkreisen
zu großem Dank verpflichtet.
Gesetzliche Bleiberechtregelung
Durch die gesetzliche Bleiberechtsregelung der Bundesregierung vom Juli 2007 sind in Erftstadt
50 Flüchtlinge betroffen. Ihre Duldung wurde Ende 2009 um weitere zwei Jahre bis Dezember
2011 verlängert. Die Bleiberechtsregelung sieht vor, dass Familien, die sich zum Stichtag
01.07.2007 seit 6 Jahren und Alleinstehende, die sich seit 8 Jahren geduldet im Bundesgebiet
aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen
erfüllen und keine Ausschlussgründe dem entgegenstehen.
Zu den Voraussetzungen gehören u. a., dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten
wird, die Kinder regelmäßig Kindergärten und Schulen besuchen, ausreichender Wohnraum und
Deutschkenntnisse vorhanden und die Personen straffrei sind.
Die Flüchtlinge werden bei Erfüllen dieser Voraussetzungen zum Stichtag 31.12.2011 eine
Aufenthaltserlaubnis bekommen. Andernfalls werden sie ausreisepflichtig oder erhalten eine
Duldung.
Positive Aspekte bei der Arbeit mit den Klienten
Die Sozialarbeiter agieren in ihrer Arbeit als Mittler zwischen den Klienten und der
Aufnahmegesellschaft. Sie vertreten die Interessen der Klienten und begleiten sie in ihrem
individuellen Integrationsprozess. Sie genießen bei ihren Klienten eine hohe Vertrauensstellung.
Hierbei erweist sich im Falle des männlichen Sozialarbeiters sein eigener Migrationhintergrund als
hilfreich.
Hauptschwierigkeiten in der Arbeit mit den Klienten
Jeder Flüchtling ist durch seine Fluchterfahrung und den unfreiwilligen, abrupten Verlust seiner
Heimat und des ihm vertrauten sozialen Gefüges mehr oder weniger traumatisiert. Jeder versucht
auf seine Art und Weise, das Erlebte zu verarbeiten. Psychische und psychosomatische
Erkrankungen kommen sehr häufig vor. Die eigenen Fluchterfahrungen machen viele Klienten
misstrauisch, ängstlich und unzugänglich. Nicht zuletzt auch wegen der vorhandenen
Verständigungs- bzw. Sprachschwierigkeiten ist es oft sehr schwierig, das Vertrauen zu den
Klienten aufzubauen, sie zu erreichen und ihnen die geeignete Hilfe zu vermitteln.
Dabei verstärken folgende integrationshemmende Faktoren die Schwierigkeit in der Arbeit:
-3-
Die oft langwierige Durchführung der Asylverfahren, der ungewisse Ausgang des Verfahrens und
die daraus resultierenden Zukunftsängste für sich und vor allem für die Familienangehörigen, der
unsichere Aufenthaltsstatus und die ständige Angst, jederzeit abgeschoben zu werden, die
Residenzpflicht, der ständige Gang zur Ausländerbehörde und zum Sozialamt, das Arbeitsverbot
aufgrund des Aufenthaltsstatus, die Arbeitslosigkeit, die Armut, der unerfüllte Wunsch auf ein
normales Leben für sich und die eigenen Kinder, die Wohnsituation, die vergeblichen
Integrationsbemühungen, die Stigmatisierung, der Kampf gegen die Vorurteile und oft auch das
fehlende Gefühl, von der Aufnahmegesellschaft gebraucht zu werden und zu willkommen zu sein.
Apathie, niedrige Frustrationstoleranz, Gewalt, Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie Kriminalität
sind die aus den o. g. Schwierigkeiten resultierenden Begleiterscheinungen, denen es zu
begegnen gilt.
Aussiedlerbereich:
Statistische Angaben zu den in Erftstadt lebenden Personen
Gesamtzahl der in Erftstadt lebenden Spätaussiedler
davon Kinder bis einschließlich 13 Jahre
davon Jugendliche & junge Erwachsende von 14 bis einschließlich 25 Jahre
1007
58
241
Statistische Angaben zu den in Übergangsheimen lebenden Aussiedlern
Gesamtzahl
davon Kinder bis einschließlich 13 Jahre
davon Jugendliche & junge Erwachsene von 14 bis einschließlich 25 Jahre
17
1
4
Zuweisung von Aussiedlern nach Erftstadt
Die landesinterne Aufnahme und Verteilung von Berechtigten nach dem Landesaufnahmegesetz
(LAufG) wurde durch einen Erlass vom 13.01.2010 neu geregelt. Der Neuerlass bezieht sich auf
die Zielgruppe der spät ausgesiedelten, jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer. In Anbetracht
der rückläufigen Gesamtzuwanderung, ist das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen
Wohnortes für Spätaussiedler (Wohnortzuweisung) ausgelaufen. Damit besteht für die
zuziehenden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler die freie Wohnortwahl.
Hinsichtlich dieser umfassenden Änderung, wird Unna-Massen nunmehr als landeseigene
Koordinierungsstelle und Ansprechpartner im Aufnahme- und Verteilungsverfahren tätig sein und
die Verbindung zwischen Neuzuwanderern und den Aufnahmekommunen herstellen. Ziel ist es,
die Kommunen frühzeitig zu informieren, so dass im besten Falle, eine direkte
Wohnraumzuweisung erfolgen kann und mittelfristig die Unterbringung in den sog. Notunterkünften
wegfällt.
Erftstadt hat diesbezüglich bereits in den letzten drei Jahren durch die Aufgabe verschiedener
Heime reagiert. Ab Mitte 2010 wird darüber hinaus das Objekt Flußstraße 3 aufgeben werden.
Somit steht der Stadt als kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit die Klosterstraße 30b in
Lechenich zur Verfügung.
Unterbringungssituation
(Stand März 2010)
Bei Spätaussiedlern handelt es sich um deutsche
uneingeschränkten Zugang zu allen Sozialleistungen.
-4-
Staatsbürger.
Sie
haben
somit
Dass Groß der in Erftstadt zugewiesenen Aussiedler ist in Wohnungen untergebracht.
17 Aussiedler wohnen zurzeit noch in den Ü-Heimen:
Kapazität & Zahlen Übergangsheime
(Stichtag 16.03.2010)
Unterkunft
1. Klosterstr. 30b
Kapazität
30
2. Flußstr. 3
Belegung
freie Plätze
freie Räume
9
21
2
davon 5 Aussiedler und 4 ausl. Flüchtlinge
20
3. Radmacherstr.50
126
3
17
4
65
61
15
davon 4 Aussiedler, 5 jüdische Emigranten, 56 ausl.
Flüchtlinge
Kosten Ü- Heime 2009
Flußstr.3
Verbrauchskosten
Miete an – 82 –
Einnahmen KdU
4.647,- €,
27.564.- €
1.380,24 €
Klosterstr.30b
Miete an – 81 –
Einnahmen KdU
26.676.- €;
6.395,49 €
Verweildauer der z. Z. in den Ü-Heimen untergebrachten Aussiedler nach Ü-Heim:
Klosterstrasse 30b:
1 alleinstehende Person
1 Familie (2 Personenen)
seit 5/2004
seit 5/2004
Flußstr. 3:
1 Familie (2 Personen )
1 alleinstehende Person
seit 11/2002
seit 11/2002
I.V.
(Erner)
-5-