Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
29.04.2010
Erstellt
15.04.10, 14:51
Aktualisiert
15.04.10, 14:51
Beschlussvorlage (Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept) Beschlussvorlage (Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept) Beschlussvorlage (Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept) Beschlussvorlage (Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept) Beschlussvorlage (Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 216/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 31.03.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 29.04.2010 Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler / 2. Optimierungskonzept Finanzielle Auswirkungen: Bei Aufgabe des Heimes in der Flußstraße in Erp werden jählich 31.500 € gespart. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.03.2010 Beschlussentwurf: Das 2. Optimierungskonzept zur Versorgung mit Wohnraum für Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler wird beschlossen. Begründung: Anfang des Jahres 2008 legte das Amt für Jugend, Familie und Soziales einen ausführlichen Bericht aus dem Produktbereich Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler vor. Dem schloss sich Ende 2008 ein erster Optimierungsbericht an. Es ist vorgesehen, in einem jählichen Abstand den Fachausschuss über die Arbeit des Produktbereichs zu informieren. Die bisherige Optimierung führte innerhalb der letzten 3 Jahre zur Aufgabe der Patria, des Elderbachwegs und von zwei Häusern in der Kiesstraße in Dirmerzheim. Zwei Sozialarbeiterstellen wurden abgebaut und die Hausmeister sind in den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft übergegangen. Flüchtlinge und Aussiedler wurden vermehrt in Wohnungen vermittelt. Mit dem jetzigen Bericht wird die Voraussetzung für die weitere Aufgabe eines Heimes in der Flußstraße in Erp geschaffen. I. Asylbewerberbereich Wohn- bzw. Unterbringungssituation Erftstadt sind zurzeit 239 Flüchtlinge mit einem z. Zt. unsicheren bzw. befristeten Aufenthaltsstatus zugewiesen. Ihre Wohn- bzw. Unterbringungssituation gestaltet sich wie folgt: Aufenthaltsstatus Leistungsanspruc h Im Ü-Heim In Wohnungen Gesamt Aufenthaltsgestattung (§55 AsylVfG) AsylbLG 20 2 22 AsylbLG 14 27 41 AsylbLG 5 34 39 SGB II / SGB XII 4 46 50 SGB II / SGB XII 21 66 87 64* (19)** 175(60)** Asylbewerber, die im Asylverfahren sind Duldung (§60a AufenthG) Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren Asylverfahren unanfechtbar negativ abgeschlossen ist Aufenthaltserlaubnis(§25 Abs.4 u. 5 AufenthG) Abschaffung von Kettenduldungen für geduldete Flüchtlinge, deren Ausreise aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann Aufenthaltserlaubnis (§23 Abs.1 und §104a AufenthG) Gesetzliche Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge Befristete Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder familiären Gründen Gesamt 239 (79)** * Hinzu kommen noch 2 Kinder, die im Ü-Heim wohnen und die deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Insofern sind in den städtischen Übergangsheimen z.Z. insgesamt 66 Personen untergebracht, davon 63 Personen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 und 3 Personen im Ü-Heim Kloster Str. 30b. ** unter 16 Jahre Das Groß der Flüchtlinge mit einem unsicheren und befristeten Aufenthaltsstatus ist aus folgenden Gründen in Privatwohnungen im Stadtgebiet untergebracht: 1. 2. 3. 4. Anspruch aufgrund ihres befristeten Aufenthaltsstatus (SGB II –Leistungen) Selbstzahler Sozialer Grund: zu lange Verweildauer (über 6 Jahre) in den städtischen Übergangsheimen Gesundheitliche Gründe Das Ü-Heim Radmacher Str. 50 setzt sich aus 24 Häusern zusammen. Davon können 5 Häuser nicht belegt werden. Sie dienen als Funktionshäuser: 1. 2. 3. 4. Ein Hausmeisterhaus mit Elektroraum Ein Sozialarbeiterhaus Ein Betreuungshaus mit Magazinraum Zwei Lagerhäuser Gesamtkapazität: 114 Plätze (Davon müssen 25% abgezogen werden, da aufgrund von Familienkonstellationen, gesundheitlichen Problemen, ethnischen oder geschlechtsspezifischen Gründen die volle Kapazität nicht ausgeschöpft werden kann. Insofern stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:) Belegungskapazität: derzeitige Belegung: 86 Plätze 63 Personen freie Plätze: 23 Plätze Damit die Stadt Erftstadt beim Eintreten von Krisensituationen handlungsfähig bleibt, hält das Fachamt eine Unterbringungsreserve von 30 Plätzen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 für erforderlich. Werden auch diese Kapazitäten erschöpft, müssen andere Lösungen für die beiden Lagerhäuser gefunden werden. Die Häuser des städtischen Übergansheimes Radmacher Str. 50 sind 17 Jahre alt. Sie werden ständig instand gesetzt. Zurzeit besteht kein akuter Instandsetzungsbedarf. -2- Aufnahmequote 2009 wurden Erftstadt 32 Flüchtlinge zugewiesen. Davon wurden 30 Personen im Ü-Heim Radmacher Str. 50 und 2 in Privatwohnungen untergebracht. Zurzeit (Stand: Februar 2010) erfüllt Erftstadt die Aufnahmequote zu 105,01 %. Die Aufnahmequote wird ständig angepasst. Sie ist von der Gesamtzahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik abhängig. Das kann u. U. bedeuten, dass z.B. durch die instabile Lage im Irak oder andere Krisen wie auch die verstärkte Zahl der Bootsflüchtlinge aus Afrika, die in Italien, Malta oder Spanien stranden, die Aufnahmequote automatisch angepasst wird. 100 % gehen dann von einer wesentlich höheren Gesamtzahl aus. Eine verlässliche Prognose über die Zuweisungszahlen ist von daher für die nächsten Jahre nicht möglich. Soziale Betreuung Für die sozialarbeiterische Betreuung stehen weiterhin eine Frau und ein Mann zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit den anderen sozialen Diensten des Amtes ist intensiver geworden. Große Hilfestellung und Unterstützung leisten weiterhin die ehrenamtlichen Betreuerkreise, ohne die eine gelingende soziale Arbeit gar nicht denkbar ist. Die Verwaltung ist den Bertreuerkreisen zu großem Dank verpflichtet. Gesetzliche Bleiberechtregelung Durch die gesetzliche Bleiberechtsregelung der Bundesregierung vom Juli 2007 sind in Erftstadt 50 Flüchtlinge betroffen. Ihre Duldung wurde Ende 2009 um weitere zwei Jahre bis Dezember 2011 verlängert. Die Bleiberechtsregelung sieht vor, dass Familien, die sich zum Stichtag 01.07.2007 seit 6 Jahren und Alleinstehende, die sich seit 8 Jahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und keine Ausschlussgründe dem entgegenstehen. Zu den Voraussetzungen gehören u. a., dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten wird, die Kinder regelmäßig Kindergärten und Schulen besuchen, ausreichender Wohnraum und Deutschkenntnisse vorhanden und die Personen straffrei sind. Die Flüchtlinge werden bei Erfüllen dieser Voraussetzungen zum Stichtag 31.12.2011 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Andernfalls werden sie ausreisepflichtig oder erhalten eine Duldung. Positive Aspekte bei der Arbeit mit den Klienten Die Sozialarbeiter agieren in ihrer Arbeit als Mittler zwischen den Klienten und der Aufnahmegesellschaft. Sie vertreten die Interessen der Klienten und begleiten sie in ihrem individuellen Integrationsprozess. Sie genießen bei ihren Klienten eine hohe Vertrauensstellung. Hierbei erweist sich im Falle des männlichen Sozialarbeiters sein eigener Migrationhintergrund als hilfreich. Hauptschwierigkeiten in der Arbeit mit den Klienten Jeder Flüchtling ist durch seine Fluchterfahrung und den unfreiwilligen, abrupten Verlust seiner Heimat und des ihm vertrauten sozialen Gefüges mehr oder weniger traumatisiert. Jeder versucht auf seine Art und Weise, das Erlebte zu verarbeiten. Psychische und psychosomatische Erkrankungen kommen sehr häufig vor. Die eigenen Fluchterfahrungen machen viele Klienten misstrauisch, ängstlich und unzugänglich. Nicht zuletzt auch wegen der vorhandenen Verständigungs- bzw. Sprachschwierigkeiten ist es oft sehr schwierig, das Vertrauen zu den Klienten aufzubauen, sie zu erreichen und ihnen die geeignete Hilfe zu vermitteln. Dabei verstärken folgende integrationshemmende Faktoren die Schwierigkeit in der Arbeit: -3- Die oft langwierige Durchführung der Asylverfahren, der ungewisse Ausgang des Verfahrens und die daraus resultierenden Zukunftsängste für sich und vor allem für die Familienangehörigen, der unsichere Aufenthaltsstatus und die ständige Angst, jederzeit abgeschoben zu werden, die Residenzpflicht, der ständige Gang zur Ausländerbehörde und zum Sozialamt, das Arbeitsverbot aufgrund des Aufenthaltsstatus, die Arbeitslosigkeit, die Armut, der unerfüllte Wunsch auf ein normales Leben für sich und die eigenen Kinder, die Wohnsituation, die vergeblichen Integrationsbemühungen, die Stigmatisierung, der Kampf gegen die Vorurteile und oft auch das fehlende Gefühl, von der Aufnahmegesellschaft gebraucht zu werden und zu willkommen zu sein. Apathie, niedrige Frustrationstoleranz, Gewalt, Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie Kriminalität sind die aus den o. g. Schwierigkeiten resultierenden Begleiterscheinungen, denen es zu begegnen gilt. Aussiedlerbereich: Statistische Angaben zu den in Erftstadt lebenden Personen Gesamtzahl der in Erftstadt lebenden Spätaussiedler davon Kinder bis einschließlich 13 Jahre davon Jugendliche & junge Erwachsende von 14 bis einschließlich 25 Jahre 1007 58 241 Statistische Angaben zu den in Übergangsheimen lebenden Aussiedlern Gesamtzahl davon Kinder bis einschließlich 13 Jahre davon Jugendliche & junge Erwachsene von 14 bis einschließlich 25 Jahre 17 1 4 Zuweisung von Aussiedlern nach Erftstadt Die landesinterne Aufnahme und Verteilung von Berechtigten nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufG) wurde durch einen Erlass vom 13.01.2010 neu geregelt. Der Neuerlass bezieht sich auf die Zielgruppe der spät ausgesiedelten, jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer. In Anbetracht der rückläufigen Gesamtzuwanderung, ist das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (Wohnortzuweisung) ausgelaufen. Damit besteht für die zuziehenden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler die freie Wohnortwahl. Hinsichtlich dieser umfassenden Änderung, wird Unna-Massen nunmehr als landeseigene Koordinierungsstelle und Ansprechpartner im Aufnahme- und Verteilungsverfahren tätig sein und die Verbindung zwischen Neuzuwanderern und den Aufnahmekommunen herstellen. Ziel ist es, die Kommunen frühzeitig zu informieren, so dass im besten Falle, eine direkte Wohnraumzuweisung erfolgen kann und mittelfristig die Unterbringung in den sog. Notunterkünften wegfällt. Erftstadt hat diesbezüglich bereits in den letzten drei Jahren durch die Aufgabe verschiedener Heime reagiert. Ab Mitte 2010 wird darüber hinaus das Objekt Flußstraße 3 aufgeben werden. Somit steht der Stadt als kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit die Klosterstraße 30b in Lechenich zur Verfügung. Unterbringungssituation (Stand März 2010) Bei Spätaussiedlern handelt es sich um deutsche uneingeschränkten Zugang zu allen Sozialleistungen. -4- Staatsbürger. Sie haben somit Dass Groß der in Erftstadt zugewiesenen Aussiedler ist in Wohnungen untergebracht. 17 Aussiedler wohnen zurzeit noch in den Ü-Heimen: Kapazität & Zahlen Übergangsheime (Stichtag 16.03.2010) Unterkunft 1. Klosterstr. 30b Kapazität 30 2. Flußstr. 3 Belegung freie Plätze freie Räume 9 21 2 davon 5 Aussiedler und 4 ausl. Flüchtlinge 20 3. Radmacherstr.50 126 3 17 4 65 61 15 davon 4 Aussiedler, 5 jüdische Emigranten, 56 ausl. Flüchtlinge Kosten Ü- Heime 2009 Flußstr.3 Verbrauchskosten Miete an – 82 – Einnahmen KdU 4.647,- €, 27.564.- € 1.380,24 € Klosterstr.30b Miete an – 81 – Einnahmen KdU 26.676.- €; 6.395,49 € Verweildauer der z. Z. in den Ü-Heimen untergebrachten Aussiedler nach Ü-Heim: Klosterstrasse 30b: 1 alleinstehende Person 1 Familie (2 Personenen) seit 5/2004 seit 5/2004 Flußstr. 3: 1 Familie (2 Personen ) 1 alleinstehende Person seit 11/2002 seit 11/2002 I.V. (Erner) -5-