Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
19.05.10, 07:06
Aktualisiert
19.05.10, 07:06
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Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips: Haushaltsrede 2010
(vorgetragen im Rat der Stadt Erftstadt am 27. Januar 2010)
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt,
verehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung!
Der Kämmerer, der Bürgermeister, viele andere Akteure in der Verwaltung haben in
den letzten Wochen ein außergewöhnliches Arbeitspensum erbracht. Dabei ging es
nicht nur um die technische Erstellung eines voluminösen Zahlenwerkes, sondern
auch und gerade um ein solides Konsolidierungskonzept.
Für mich als Bürgermeister sind die Zeiten vorbei, in denen ein Versteckspiel um die
formale Verantwortung für eine solide Finanzpolitik betrieben wird. Wir müssen handeln. Die Verwaltung hat sich ernsthaft mit der Haushaltskonsolidierung befasst.
Wir müssen heute konsolidieren, damit wir morgen handlungsfähig bleiben. Zu
einer schlüssigen und nachhaltigen Haushaltskonsolidierungspolitik gibt es
keine Alternative.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Es gibt viele Stimmen, die davon ausgehen, dass sich die Kommunen in der schwierigsten Finanzkrise seit dem letzten Weltkrieg befinden. Hierfür gibt es eine Vielzahl
von Ursachen:
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Die wichtigste Einnahmequelle, nämlich die Gewerbesteuer, ist im Jahre 2009
um durchschnittlich 20% zurückgegangen. Dies ist eindeutig eine Folge der
weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise.
Die Sozialausgaben explodieren weiter, vor allem die Eingliederungshilfe für
Behinderte, die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose, die Grundsicherung im Alter sowie die Pflegehilfe. Es sei der Hinweis erlaubt, dass die
Erbringung dieser Leistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, kein
nur kommunales Tätigkeitsfeld.
Die ständige Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben hat dazu geführt, dass die Städte und Gemeinden zwischen 1985 und 2007 20 Milliarden
mehr ausgeben mussten, als sie eingenommen haben. Diese Finanzierung
führt zur Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten, die sich in
den zurückliegenden zehn Jahren auf kommunaler Ebene von 2 Milliarden
Euro auf 17 Milliarden Euro entwickelt haben. Hier gibt es eine tickende Zeitbombe, die vor allem dann zu explodieren droht, wenn die Zinsen von dem
derzeitigen Niedrigstniveau wieder auf ein mittleres oder sogar hohes Niveau
ansteigen.
Was wir auf jeden Fall brauchen und was auch weitgehend unbestritten gefordert
wird, sind Reformen für das Finanzverfassungssystem. Zu denken ist an eine
dauerhafte Mitfinanzierung der Soziallasten durch den Bund, an konkrete Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen für seine Kommunen, an eine
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sichere Ausgestaltung des Konnexitätsgrundsatzes - also Übertragung von Aufgaben an die Kommunen nur mit gleichzeitiger Finanzierung - und den umfassenden Abbau von Pflichtaufgaben und Standards.
Zur konkreten Situation in Erftstadt
Letztmalig im Jahre 1994 wurde ein Haushalt aufgestellt, der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen war.
Seit 1998 sind zwei Haushaltssicherungskonzepte erstellt worden, die beide nicht
eingelöst werden konnten. Das Neue Kommunale Finanzmanagement, das zum
1.1.2008 in Kraft getreten ist, hat uns, ich füge hinzu vorübergehend, von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes befreit und ist auch
eine „Mogelpackung“ gewesen. Es durfte eine Ausgleichsrücklage gebildet werden,
wobei wir in Erftstadt wussten und wissen, dass die Erträge auch in den Jahren 2008
und 2009 nicht ausreichen, die Aufwendungen zu decken.
Ein besonderes Problem ist auf die Struktur der Stadt Erftstadt zu beziehen: nämlich
die hohen Kosten durch die Dezentralität.
Beispiele hierfür sind:
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Verwaltungseinrichtungen in Liblar und Lechenich
sechs Schwimmbäder
vierzehn Feuerwehrgerätehäuser
vierzehn Friedhöfe
vierzehn Sportplätze
mehrere Dorfgemeinschaftshäuser
zwei Büchereien mit einer Artothek.
Diese dezentrale Struktur der Stadt Erftstadt mit den vielfältigen Einrichtungen verursacht hohe Fixkosten, denen nicht ausreichende Einnahmen entgegenstehen.
Im Hinblick auf die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf belegt die Stadt
Erftstadt den letzten Platz aller Kommunen zwischen 40.000 und 60.000 Einwohnern
in NRW.
Anzusprechen sind auch die zahlreichen freiwilligen Leistungen, insbesondere im
Bereich der Zuschussgewährung.
Eine weitere Hauptursache liegt in der größten Wirtschafts- und Finanzkrise, in der
sich die Welt seit vielen Jahrzehnten befindet: dies wirkt sich in Erftstadt beispielhaft
so aus, dass wir im Jahr 2010 nur noch mit Einnahmen in Höhe von 7,17 Mio. Euro
aus der Gewerbesteuer rechnen und damit eine Mindereinnahme von 2,18 Mio. Euro
zu verzeichnen hätten. Dabei ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung
des Hebesatzes von 420 auf 435 Prozentpunkte bereits berücksichtigt. Die mittelfristige Planung des Haushaltes sah Einnahmen von 9,35 Mio. Euro vor, die nicht erzielbar sein werden.
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Der Gemeindeanteil der Stadt Erftstadt an der Einkommensteuer führt gegenüber
den Festsetzungen der mittelfristigen Planung zu Mindereinnahmen von mehr als 4
Mio. Euro.
Weitere Mindereinnahmen entstehen auch bei den Schlüsselzuweisungen.
Der Kämmerer wird die Zahlen im Detail vortragen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verzichte ich ausdrücklich darauf.
Haushaltswirtschaftliche Konsequenzen
Aus den dargestellten Umständen ergibt sich die Notwendigkeit zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes. Diese besteht nach § 76, Abs.1, 2 GO immer, wenn
in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den Ansatz der
allgemeinen Rücklage um mehr als 1/20 (also 5 %) zu verringern. Ich weise darauf
hin, dass nach den jetzigen Planungen es nicht einmal möglich erscheint, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, weil der nächstmögliche Zeitpunkt nicht absehbar ist, bis zu dem ein Haushaltsausgleich wieder hergestellt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es deshalb zu einem nachhaltigen Konsolidierungsbemühen keine Alternative. Die Folge ist zwangsläufig, dass alle betroffen sind, die Bürgerinnen und Bürger, die Gewerbebetriebe und die Wirtschaft
allgemein, aber auch die Vereine, Verbände und Institutionen.
Ich empfehle Ihnen hierzu die gründliche Lektüre des Haushaltssicherungskonzeptes. Ich will hier nicht auf Einzelheiten eingehen. Es beruht aber auf dem Grundsatz,
dass der Haushalt nur konsolidiert werden kann, wenn die Einnahmen erhöht und die
Ausgaben reduziert werden.
An dieser Stelle muss ich auf einen weiteren Umstand hinweisen: Bisher konnten die
Eigenbetriebe weitgehend „ungestört“ arbeiten.
Sie sind nunmehr in das Normenwerk der vorläufigen Haushaltsführung
eingebunden. Dies schafft uns eine Menge von Problemen. Beispielswiese sind die
im Eigenbetrieb Immobilien vorgesehenen Investitionen nicht gesichert. Wir dürfen
die zur Finanzierung notwendigen Darlehen nicht aufnehmen, da es insoweit aus der
Gemeindeordnung eine rechtliche Begrenzung gibt. Wir werden uns unmittelbar nach
dieser Ratssitzung mit der Kommunalaufsicht in Verbindung setzen und die Einzelheiten klären. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass nach der Gemeindeordnung
eine Prioritätenliste für die im Wirtschaftsplan angedachten Investitionen aufgestellt
wird. Hierzu legen wir Ihnen heute eine Beschlussvorlage vor und bitten um Ihre Zustimmung.
Stabilitätsrat und Kommunen
Auch wenn der neue Stabilitätsrat (Artikel 109 a Grundgesetz) seine Arbeit aufnehmen und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Etats von Bund und Ländern
überwachen wird, sind davon die Kommunen nicht unmittelbar betroffen. Gleichwohl
hat der Finanzplanungsrat noch im Dezember allgemein festgestellt,
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1. dass auch im Jahre 2010 mit einem deutlichen Rückgang des
Bruttoinlandsprodukts gerechnet werden muss,
2. die öffentlichen Haushalte sich infolge der merklichen Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in einer äußerst angespannten Situation befinden und das Finanzierungsdefizit des öffentlichen Gesamthaushaltes von
minus 97,5 Milliarden Euro im Jahre 2009 voraussichtlich im Jahre 2010 auf
minus 144,5 Milliarden Euro steigen wird,
3. die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte alternativlos ist, vor allem mit
Blick auf die Generationengerechtigkeit.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Bund und Länder sich
ausdrücklich zum europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaket bekannt haben und
zu der in Artikel 109 des Grundgesetzes verankerten Schuldenbremse. Das 3-%-Defizit-Kriterium soll ab dem Jahre 2013 auf jeden Fall eingehalten werden.
Weitere Belastungen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz (vom 18. Dezember 2009)
Der Gesetzgeber hat geregelt ein Entlastungsvolumen für Familien mit Kindern in
Höhe von 4,6 Milliarden Euro, insgesamt für Bürger und Unternehmen 8,5 Milliarden
Euro.
Instrumente dazu sind u.a.:
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Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag
Veränderung der Abschreibung von Wirtschaftsgütern
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
Grunderwerbssteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungsleistungen.
Die Wirkung für die Gemeinden beläuft sich auf Mindereinnahmen von 1,57 Milliarden Euro im Jahr.
Dadurch tritt eine weitere Erhöhung der Verschuldung ein.
Aussagen aus der Gemeindeordnung
Lassen Sie mich in diesem Kontext auf einige Aussagen aus der Gemeindeordnung
verweisen:
Nach § 75 ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich effizient und sparsam zu führen.
Nach der gleichen Vorschrift muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Verpflichtung gilt nur dann als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklagen gedeckt werden können.
Es gibt eine Ausgleichsrücklage und eine allgemeine Rücklage. Beide sind gesondert
anzusetzen. Die allgemeine Rücklage kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe
eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe
eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen.
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Wenn die Haushaltssatzung auf eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zurückgreifen muss, bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht nach
§ 76 unter anderem, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist,
den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen
Rücklage jeweils um mehr als 1/20 zu verringern. Das Haushaltssicherungskonzept
dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige,
dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Diese Genehmigung kann
nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass
spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75, Abs. 2 wieder erreicht wird. Auch bei der Genehmigung
des Haushaltssicherungskonzeptes sind Bedingungen und Auflagen zulässig.
Das Verfahren ergibt sich im übrigen aus § 80 GO. Damit wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit allen Anlagen vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister
zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf
dem Rat zu, was heute geschieht. Mit diesem Schritt ist der Haushaltsplan auch
unverzüglich bekannt zu geben und wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar sein.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich noch kurz eingehen auf den jetzigen Zustand unserer Haushaltswirtschaft. Wir befinden uns im Stadium einer vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet, dass wir gemäß § 82 GO nur Aufwendungen entstehen lassen dürfen und
Auszahlungen leisten, zu denen wir rechtlich verpflichtet sind oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Schlussbemerkungen
Der Haushaltsplan, den der Kämmerer und ich Ihnen heute vorlegen, ist nicht mehr
und nicht weniger als ein Entwurf. Die Entscheidung selbst trifft im Rahmen der
rechtlichen Vorgaben ausschließlich der Rat. Ich habe als Bürgermeister in diesem
Zusammenspiel eine wichtige Entscheidung getroffen: Ich habe einen Entwurf vorgelegt, der aus meiner Sicht die alternativlose Konsolidierung des Haushalts der
Stadt Erftstadt einleitet.
Wir haben in der Vergangenheit auf großen Füßen gelebt. Wir haben, um es
vorsichtig zu sagen, wenig getan, um eine nachhaltige, langfristige kommunale
Finanz- und Haushaltspolitik zu betreiben. Aus meiner Sicht ist die Fortsetzung
einer solchen Politik nicht zu verantworten.
Dies sagt uns die wirtschaftliche Vernunft, mit ständiger Erhöhung der Überschuldung werden wir unsere Investitionsfähigkeit gänzlich verlieren und einen immer
höheren Anteil an Zinsen und damit unrentierlich aufwenden müssen. Es besteht die
nicht unbegründete Gefahr, dass mit einer deutlichen Erhöhung der Zinsen ein
solcher Zustand schon sehr schnell eintreten kann bzw. verschärft wird. Wichtiger ist
aber meines Erachtens der Gedanke der intergenerativen Gerechtigkeit: Ich halte es
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für nicht vertretbar, wenn wir zu Lasten nachfolgender Generationen unsere Schulden ständig erhöhen. Die Gemeindeordnung sagt deshalb zu Recht, dass die
kommunale Haushaltswirtschaft sich auch an den Interessen der künftigen Generationen zu orientieren hat.
Anders ausgedrückt: wir müssen endlich zu einer klaren, eindeutigen und effizienten
Konsolidierungspolitik den Weg öffnen. Diesem Anspruch wird der Haushaltsentwurf
der Verwaltung gerecht.
Er nutzt die Chancen der Einnahmenerhöhung, insbesondere im Bereich von
Steuern und Gebühren, ohne das Mittelmaß vergleichbarer Städte und Gemeinden
zu überschreiten.
Er setzt klare Signale zur Reduzierung der Ausgaben. Ich habe es dabei nicht als
Aufgabe des Bürgermeisters angesehen, eine Gewichtung und Priorisierung der
Höhe freiwilliger Ausgaben vorzunehmen. Ich habe stattdessen den Weg pauschaler
Kürzungen gewählt und habe mich insoweit in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsvorstand unserer Stadt auf einen Prozentsatz von 20% „über alles“ festgelegt.
Dadurch ist sichergestellt, dass alle diejenigen, die bisher auf Unterstützung und
Förderung gesetzt haben, auch weiterhin Hilfe erhalten. Es wird aber auch die
Botschaft verkündet: Wir müssen notfalls Standard senken, wir müssen ein konsequentes Sparverhalten an den Tag legen.
Sparen ist für sich kein Eigenzweck. Wenn man aber mehr Geld ausgibt, als man
einnimmt, muss man wie jeder private Haushalt auch Konzepte entwickeln, um Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ein Bürgermeister muss
sich dieser Aufgabe stellen. Er kann nicht wegtauchen und ausweichen, sondern er
muss selbst konkrete Vorschläge hierzu unterbreiten. Dies habe ich getan.
Lassen Sie mich noch einen allgemeinen Gedanken ansprechen: ich will nach Möglichkeit vermeiden, dem Diktat der Kommunalaufsicht zu unterliegen. Kommunale
Selbstverwaltung ist mir zu wichtig, als dass ich sie auf dem Altar eines rechtswidrig
überschuldeten Haushaltes opfern möchte.
Wir haben die Möglichkeit, in einigen Jahren wieder geordnete Finanzen herzustellen. Ich bitte Sie hierbei nachdrücklich um Ihre Unterstützung. Dazu müssen wir aber
den Mut haben, die Finanzlage der Stadt offen anzusprechen und notwendige Konsolidierungsmaßnahmen, auch wenn sie weh tun, zu beschließen und umzusetzen.
Ich bitte zur Bewältigung dieser Aufgabe um Ihre Hilfe und ich bedanke mich bei
allen, die an der inhaltlichen und technischen Vorbereitung dieses Haushaltsentwurfes mitgewirkt haben.
( Es gilt das gesprochene Wort )