Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
19.05.10, 07:06
Aktualisiert
19.05.10, 07:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 647/2009
Az.: 70
Amt: - 70 BeschlAusf.: - -270- Datum: 25.11.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
17.12.2009
Betriebsausschuss Straßen
04.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt;
8. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2010
V803/2006
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.11.2009
Beschlussentwurf:
Die 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt ist das
Straßenverzeichnis Bestandteil der Satzung. Das Straßenverzeichnis ist als Anlage 2 zur
Straßenreinigungssatzung tituliert.
Das Straßenverzeichnis ist redaktionell überholt worden. Lediglich der Sanddornweg wurde aus
der Winterwartung herausgenommen; diese Pflicht wird den Anwohnern übertragen. Die
Ausnahmen zum Maarweg wurden gestrichen.
Die Straßen Gildestraße, Matthias-Faßbender-Straße, Wilfried-Neumann-Straße und Zunftstraße
wurden neu in das Verzeichnis (ohne Gebührenveranlagung) aufgenommen.
Das Straßenverzeichnis wird in der vorliegenden Form beschlossen.
(Dr. Rips)
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