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Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt; 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2010 V803/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
19.05.10, 07:06
Aktualisiert
19.05.10, 07:06
Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt;
8. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2010
V803/2006) Beschlussvorlage (Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt;
8. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2010
V803/2006)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 647/2009 Az.: 70 Amt: - 70 BeschlAusf.: - -270- Datum: 25.11.2009 Beratungsfolge Rat Termin 17.12.2009 Betriebsausschuss Straßen 04.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt; 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2010 V803/2006 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.11.2009 Beschlussentwurf: Die 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt ist das Straßenverzeichnis Bestandteil der Satzung. Das Straßenverzeichnis ist als Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung tituliert. Das Straßenverzeichnis ist redaktionell überholt worden. Lediglich der Sanddornweg wurde aus der Winterwartung herausgenommen; diese Pflicht wird den Anwohnern übertragen. Die Ausnahmen zum Maarweg wurden gestrichen. Die Straßen Gildestraße, Matthias-Faßbender-Straße, Wilfried-Neumann-Straße und Zunftstraße wurden neu in das Verzeichnis (ohne Gebührenveranlagung) aufgenommen. Das Straßenverzeichnis wird in der vorliegenden Form beschlossen. (Dr. Rips) -2-