Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,3 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
19.05.10, 07:06
Aktualisiert
19.05.10, 07:06
Stichworte
Inhalt der Datei
-270- La
24.02.2010
Anlage zur V 647/2009
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt;
8. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt zum 01.01.2010
Beschlussentwurf:
Die 8. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen
inkl. drei Austauschseiten zum Straßenverzeichnis.
Begründung:
Die Behrensstraße (Gewerbegebiet Liblar), die Dieselstraße ohne Einschränkung
(Gewerbegebiet Lechenich) und der Wildweg (Gewerbegebiet Friesheim) werden in
die städtische Straßenreinigung mit aufgenommen.
Die Gildestraße, Justus-von-Liebig-Straße und Zunftstraße können noch nicht in die
städtische Straßenreinigung mit aufgenommen werden, da diese
Gewerbegebietsstraßen formell noch nicht die Öffentlichkeitseigenschaft im Sinne
des § 6 Straßen- und Wegegesetz besitzen.
Die beiliegenden drei Seiten sind gegen die bisherigen drei Seiten auszutauschen.
(Dr. Rips)