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Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010)) Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010)) Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010)) Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010)) Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010)) Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II / 510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 30.06.2011 X Frau Tatas (Verfasser/in) 198/2011 nö. S. TOP 20.05.2011 (Datum) BETREFF: Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009 und 224/2010) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Erläuterungen dargestellten Maßnahmen zur Schaffung weiterer Plätze für die unter dreijährigen Kinder und die sogenannten Rechtsanspruchskinder in Zusammenarbeit mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Stand bzw. führt bei Bedarf über Einzelvorlagen weitergehende Beschlüsse des Ausschusses bzw. der zuständigen Gremien (HFA/Rat) herbei. HFA und Rat werden gebeten, die für das Jahr 2012 und Folgejahre zu erwartenden Investitionen in der Finanzplanung grundsätzlich zu berücksichtigen. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit den Vorlagen 190/2009 und 224/2010 (beraten im Jugendhilfeausschüssen am 28.05.2009 und 17.06.2010) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes und des KiBiz sowie die jugendhilfeplanerischen Eckdaten zum absehbaren Bedarf von U 3 Plätzen in der Kindertagespflege und Kindertagesstätten beschrieben und die sich hieraus ableitenden Erfordernisse dargelegt. Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss über den Umsetzungsstand, über die aktuellen Geburtenzahlen und im weiteren über die aus Sicht des Fachamtes noch erforderlichen Schritte informiert, um auf dieser Grundlage weiter Beschluss fassen zu können. 1. Planungsstand Mai 2011 (einschließlich bisheriger Umsetzung der Einzelvorhaben) Einrichtung Planung Bewilligung LVR Stand Umsetzung Zahl der U 3 Plätze Evang. Friedhofsweg 4 „Alte Mühle“ Christinastr. 3 Städt. Sinnersdorfer Str. 70 Kath. Hackenbroicher Str. 7 Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau von 3 Gruppen, davon 1 Gruppe Typ II Umbau von 2 Gruppen Typ I Neu/Ersatzbau mit 4 Gruppen Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau von 2 Gruppen Typ I Umbau 1 Gruppe Typ I, beschränkt auf 4 Plätze Umbau von 2 Gruppen (1 x Typ I, 1 x Typ II) Umbau einer Gruppe in Typ II Umbau von 2 Gruppen (1 x TYp I, 1 x Typ II Umbau von 3 Gruppen Typ I ja abgeschlossen 10 ja abgeschlossen 12 wird erwartet Umbau 2011 12 Ja läuft 22 ja läuft Ja Läuft 12 (4 bereits vorhanden) 22 wird erwartet Umbau 2011 12 Ja abgeschlossen 12 Ja läuft 12 wird erwartet Umbau 2011 12 ja abgeschlossen 4 wird erwartet Umbau 2011 16 wird erwartet Umbau 2011 10 wird erwartet Umbau 2011 16 läuft 18 Caritas Nordring13 Städt. Helmholtzstr.18 Städt. KarlZörgiebel-Str.40 Kath. Friedhofsweg 24 Kath. Lindenplatz 7 Städt. von-HarffStr. 1 Kath. Brauweiler Str. 16 Städt. Görreshofstr. Städt. Kesselsgasse 4 - 6 Städt. Zu den Fußfällen 28 a Kath. ChristianJa Klausmann-Str. 12 voraussichtlicher Stand zum 31.12.2011 202 Plätze Die Finanzmittel für die in 2011 vorgesehene Umbaumaßnahmen stehen im Haushalt 2011 bereit. Mit diesen konkreten Bauvorhaben kann die Ausbauplanung (insgesamt 316 U 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen) zu etwa 64 % erreicht werden. -2- 2. weitere Planungen für 2012 und 2013 (für Kindergartenjahr 2013/2014) Einrichtung Planung Städt. GustavHeinemann-Str. 23 Städt. Anemonenweg 2 Städt. Nelkenweg 8 Caritas Nordring 13 Umbau einer Gruppe (Typ I) Veranschlagung im Finanzplan des städt. Haushalts Ja (2012) Umbau von 2 Ja (2013) Gruppen in Typ I Umbau von 2 Ja (2013) Gruppen in Typ I Umbau einer --weiteren Gruppe in Typ II Neubau im Bezirk Neubau von insJa (2013, bisher Pulheim an 2 gesamt 8 GrupInv.kosten für 7 Standorten pen Gruppen) (städt. Kita´s) Städt. Am FronUmbau von 2 Ja (2012) hof 12 Gruppen in Typ I „Kinder-Kinder“, Umbau der ein--Brauweiler Str. grupp. Einrichti31 gung auf Typ I Evang. PaulUmbau von 2 --Schneider-Str. 4 Gruppen auf Typ I Kath. KapellenUmbau der ein--weg, Stommeler- grupp. Einrichtibusch gung auf Typ I voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013 Stand Umsetzung Zahl der U 3 Plätze Baumaßnahme 2012 6 Baumaßnahme 2013 Baumaßnahme 2013 Baumaßnahme 2013 12 Baumaßnahme 2013 42 Baumaßnahme 2012 Baumaßnahme 2013 12 Baumaßnahmen 2012 und 2013 12 Baumaßnahme 2013 4 12 10 4 114 Plätze Bei diesen Baumaßnahmen ist noch eine Beantragung von Fördermitteln (Antragstellung beim Landschaftsverband Rheinland) erforderlich. Erläuterungen zu den Kindergartenbezirken: Bezirk Pulheim Auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen ist für den Bezirk Pulheim eine Erhöhung der geplanten Gruppen von 7 auf 8 Gruppen erforderlich. Die Planung sieht 2 Standorte mit jeweils 4 Gruppen vor. Die städtischen Kindertageseinrichtungen „Gustav-Heinemann-Str.“, „Anemonenweg“ und „Nelkenweg“ werden für einen Umbau in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen. In der Kindertagesstätte der Caritas, Nordring 13, läuft zur Zeit die Umbaumaßnahme für die Einrichtung weiterer 8 U 3 Plätze. Grundsätzlich möchte die Caritas eine weitere Gruppe als Gruppentyp II anbieten. Mit dem Träger werden in naher Zukunft Gespräche geführt, um einen beschlussreifen Verhandlungsstand zu erreichen. -3- Bezirk Brauweiler/Dansweiler Nach der Fortschreibung der Bedarfsplanung ist für den Bezirk Brauweiler/Dansweiler eine Erweiterung erforderlich. Denkbar wäre eine Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte KarlZörgiebel-Str. 40 in Brauweiler um eine Gruppe. Inwieweit die Kindertagesstätten der freien Träger eine Erweiterung planen, muss noch abgestimmt werden. Bezirk Sinthern/Geyen Auch in diesem Bezirk ist die Ausweitung der vorhandenen Gruppen um eine Gruppe erforderlich. Es wurden bereits Gespräche mit der Kath. Kirche, Brauweiler Str. 16 mit dem Ziel der Erweiterung der Einrichtung um 1 Gruppe geführt. Es wurde bislang aber noch kein beschlussreifer Verhandlungsstand erreicht. Bezirk Sinnersdorf/Stommeln Im Bezirk Sinnersdorf ergibt sich zur Zeit ein Minderbedarf von ca. 21 Plätzen. Im Bezirk Stommeln besteht dagegen ein Mehrbedarf von ca. 38 Plätzen. Unter der Voraussetzung, das Kinder aus Stommeln auch Einrichtungen in Sinnersdorf besuchen, fehlen in diesem Kindergarten-Bezirk rechnerisch noch ca. 17 Plätze. Hier wird mit den freien Trägern in Stommeln das Gespräch gesucht mit dem Ziel, eine Erweiterung des Angebotes um eine Gruppe zu erreichen. Fazit: Bei Berücksichtigung aller Plätze, die nach den Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, ergibt sich noch ein rechnerischer Mehrbedarf von ca. 23 Plätzen, der ggfs. mit Überbelegungen in den jeweiligen Gruppentypen gedeckt werden muss (1.314 Plätze in Tageseinrichtungen / rechnerischer Bedarf 1.337 Plätze). Nicht berücksichtigt werden bei dieser Planungsfortschreibung weitere Baulandentwicklungen im Stadtgebiet Pulheim, die in den folgenden Jahren zu Zuzügen von Familien mit Kindern führen werden. Diese sind insbesondere in Geyen (BP 98), Pulheim (BP 76, Geyener Str.) und Dansweiler (BP 88, Liethenstr.) zu erwarten. Da sich bei der Realisierung der Neubaugebiete sowie sonstiger Zu- und Wegzüge bis zum Jahr 2013 Schwankungen ergeben können, wird auf eine Einbeziehung in diese Fortschreibung verzichtet. Unberücksichtigt bleiben auch weitere Bedarfe, die sich aus einer Inklusion in Kindertageseinrichtungen ergeben. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres (ab 01.08.2013, Kinderförderungsgesetz) ergibt sich auch für Kinder mit besonderen Förderbedarfen der Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Bedarf an inklusiven Plätze der Eingliederungshilfe für unter Dreijährige ist jedoch noch nicht ausreichend thematisiert (Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und wird daher nicht in diese Fortschreibung einbezogen. Im Kindergartenjahr 2011/2012 stehen insgesamt 312 U 3 - Plätze (110 Plätze in der Kindertagespflege und 202 Plätze in Kindertageseinrichtungen) zur Verfügung. Dies entspricht einem Deckungsgrad von ca. 24 %. Für das Kindergartenjahr 2012/2013 ist ein Bedarf von ca. 35 % abzudecken, der sich aus insgesamt 316 U 3 - Plätzen in Kindertageseinrichtungen und 135 Plätzen in der Kindertagespflege zusammensetzt. Der Bedarf von insgesamt 316 U 3 - Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird im Jahr 2013/2014 mit den Ausbauplanungen erreicht. Die angestrebte Platzzahl in der Kindertagespflege kann aus heutiger Sicht mit den bisher für die Stadt Pulheim tätigen Tagespflegepersonen gedeckt werden. -4- Erläuterungen zu den Anlagen 1 - 5 In den folgenden Anlagen 1 - 5 sind die Datengrundlagen und die abgeleiteten Bedarfe dargestellt. zu Anlage 1: Für die Fortschreibung der Geburtenzahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden Daten aus dem Einwohnermelderegister mit dem Stichtag 09.05.2011 zugrunde gelegt. Nach der aktuellen Erhebung für das Jahr 2010 ergibt sich für den zu berücksichtigenden Zeitraum eine durchschnittliche Kinderzahl von 445 Kindern (Vergleich: Vorlage 224/2010 = 442 Kinder) Für die Fortschreibung des Bedarfes wird daher eine durchschnittliche Geburtenzahl von 430 Kindern beibehalten. zu Anlage 2: Bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung wurde die 5. Schulrechtsänderung (gültig ab 01.08.2011) berücksichtigt, die ab dem Schuljahr 2012/2013 eine Festschreibung des Stichtages für die Einschulung auf den 30.09. eines Jahres beinhaltet. Durch diese Änderung erhöht sich die Zahl der Rechtsanspruchskinder. Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, werden von der Schulpflicht nicht mehr erfasst und verbleiben somit länger in einer Kindertagesstätte. zu Anlage 3: Die Zahl der erforderlichen Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs entspricht der vorjährigen Fortschreibung, da sich die Datengrundlage nicht geändert hat. Ausgehend von jährlich ca. 430 Kindern ergibt sich für das Kindergarten-Jahr 2013/2014 zunächst eine rechnerische Größe von 1.290 Plätzen (01.08.10 - 31.07.13). Unter Berücksichtigung eines bundesweiten durchschnittlichen Bedarfes von ca. 35 % bei der Kindertagesbetreuung von U 3 - Kindern ergibt sich, wie bei der Vorjahresfortschreibung, ein Bedarf von 452 Plätzen für das gesamten Stadtgebiet. (Nach dem zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betrug der Betreuungsbedarf in Westdeutschland - ohne Berlin - für das Jahr 2010 insgesamt 37 %.) zu Anlage 4: Der Gesamtbedarf an Plätzen für die Versorgung von U 3 - Kindern wird, wie in den Vorjahren, aufgeteilt auf eine 70%-ige Versorgung von Kindern in Tageseinrichtungen und einer 30%-igen Versorgung in der Kindertagespflege. Der ausgewiesene Bedarf entspricht aufgrund einer gleichen Datenlage der Vorjahres-Fortschreibung. -5- zu Anlage 5: Die Ausbauplanung für Investitionen (Rechtsansprüche und U 3 -Versorgung) werden für die Jahre 2010 - 2013 dargestellt. Unter Berücksichtigung noch durchzuführender Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen ergibt sich bei den Rechtsanspruchs-Plätzen eine Unterdeckung von 23 Plätzen. Dezernent Amtsleiter -6- Verfasserin