Daten
Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
30.06.2011
Erstellt
27.06.11, 11:09
Aktualisiert
27.06.11, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II / 510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
30.06.2011
X
Frau Tatas
(Verfasser/in)
198/2011
nö. S. TOP
20.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen
190/2009 und 224/2010)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Erläuterungen dargestellten Maßnahmen zur Schaffung
weiterer Plätze für die unter dreijährigen Kinder und die sogenannten Rechtsanspruchskinder in
Zusammenarbeit mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen umzusetzen.
Die Verwaltung berichtet jährlich über den Stand bzw. führt bei Bedarf über Einzelvorlagen weitergehende Beschlüsse des Ausschusses bzw. der zuständigen Gremien (HFA/Rat) herbei.
HFA und Rat werden gebeten, die für das Jahr 2012 und Folgejahre zu erwartenden Investitionen
in der Finanzplanung grundsätzlich zu berücksichtigen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit den Vorlagen 190/2009 und 224/2010 (beraten im Jugendhilfeausschüssen am 28.05.2009
und 17.06.2010) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes und des KiBiz sowie die jugendhilfeplanerischen Eckdaten zum absehbaren Bedarf
von U 3 Plätzen in der Kindertagespflege und Kindertagesstätten beschrieben und die sich hieraus
ableitenden Erfordernisse dargelegt.
Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss über den Umsetzungsstand, über die aktuellen Geburtenzahlen und im weiteren über die aus Sicht des Fachamtes noch erforderlichen Schritte informiert,
um auf dieser Grundlage weiter Beschluss fassen zu können.
1. Planungsstand Mai 2011 (einschließlich bisheriger Umsetzung der Einzelvorhaben)
Einrichtung
Planung
Bewilligung
LVR
Stand Umsetzung
Zahl der U 3
Plätze
Evang. Friedhofsweg 4
„Alte Mühle“
Christinastr. 3
Städt. Sinnersdorfer Str. 70
Kath. Hackenbroicher Str. 7
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau von 3
Gruppen, davon
1 Gruppe Typ II
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Neu/Ersatzbau
mit 4 Gruppen
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau von 2
Gruppen Typ I
Umbau 1 Gruppe
Typ I, beschränkt
auf 4 Plätze
Umbau von 2
Gruppen (1 x Typ
I, 1 x Typ II)
Umbau einer
Gruppe in Typ II
Umbau von 2
Gruppen (1 x
TYp I, 1 x Typ II
Umbau von 3
Gruppen Typ I
ja
abgeschlossen
10
ja
abgeschlossen
12
wird erwartet
Umbau 2011
12
Ja
läuft
22
ja
läuft
Ja
Läuft
12 (4 bereits vorhanden)
22
wird erwartet
Umbau 2011
12
Ja
abgeschlossen
12
Ja
läuft
12
wird erwartet
Umbau 2011
12
ja
abgeschlossen
4
wird erwartet
Umbau 2011
16
wird erwartet
Umbau 2011
10
wird erwartet
Umbau 2011
16
läuft
18
Caritas Nordring13
Städt. Helmholtzstr.18
Städt. KarlZörgiebel-Str.40
Kath. Friedhofsweg 24
Kath. Lindenplatz
7
Städt. von-HarffStr. 1
Kath. Brauweiler
Str. 16
Städt. Görreshofstr.
Städt. Kesselsgasse 4 - 6
Städt. Zu den
Fußfällen 28 a
Kath. ChristianJa
Klausmann-Str.
12
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2011
202 Plätze
Die Finanzmittel für die in 2011 vorgesehene Umbaumaßnahmen stehen im Haushalt 2011 bereit.
Mit diesen konkreten Bauvorhaben kann die Ausbauplanung (insgesamt 316 U 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen) zu etwa 64 % erreicht werden.
-2-
2. weitere Planungen für 2012 und 2013 (für Kindergartenjahr 2013/2014)
Einrichtung
Planung
Städt. GustavHeinemann-Str.
23
Städt. Anemonenweg 2
Städt. Nelkenweg
8
Caritas Nordring
13
Umbau einer
Gruppe (Typ I)
Veranschlagung
im Finanzplan
des städt.
Haushalts
Ja (2012)
Umbau von 2
Ja (2013)
Gruppen in Typ I
Umbau von 2
Ja (2013)
Gruppen in Typ I
Umbau einer
--weiteren Gruppe
in Typ II
Neubau im Bezirk Neubau von insJa (2013, bisher
Pulheim an 2
gesamt 8 GrupInv.kosten für 7
Standorten
pen
Gruppen)
(städt. Kita´s)
Städt. Am FronUmbau von 2
Ja (2012)
hof 12
Gruppen in Typ I
„Kinder-Kinder“,
Umbau der ein--Brauweiler Str.
grupp. Einrichti31
gung auf Typ I
Evang. PaulUmbau von 2
--Schneider-Str. 4
Gruppen auf Typ
I
Kath. KapellenUmbau der ein--weg, Stommeler- grupp. Einrichtibusch
gung auf Typ I
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013
Stand Umsetzung
Zahl der U 3
Plätze
Baumaßnahme
2012
6
Baumaßnahme
2013
Baumaßnahme
2013
Baumaßnahme
2013
12
Baumaßnahme
2013
42
Baumaßnahme
2012
Baumaßnahme
2013
12
Baumaßnahmen
2012 und 2013
12
Baumaßnahme
2013
4
12
10
4
114 Plätze
Bei diesen Baumaßnahmen ist noch eine Beantragung von Fördermitteln (Antragstellung beim
Landschaftsverband Rheinland) erforderlich.
Erläuterungen zu den Kindergartenbezirken:
Bezirk Pulheim
Auf der Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen ist für den Bezirk Pulheim eine Erhöhung der
geplanten Gruppen von 7 auf 8 Gruppen erforderlich. Die Planung sieht 2 Standorte mit jeweils 4
Gruppen vor.
Die städtischen Kindertageseinrichtungen „Gustav-Heinemann-Str.“, „Anemonenweg“ und „Nelkenweg“ werden für einen Umbau in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen.
In der Kindertagesstätte der Caritas, Nordring 13, läuft zur Zeit die Umbaumaßnahme für die Einrichtung weiterer 8 U 3 Plätze. Grundsätzlich möchte die Caritas eine weitere Gruppe als Gruppentyp II anbieten. Mit dem Träger werden in naher Zukunft Gespräche geführt, um einen beschlussreifen Verhandlungsstand zu erreichen.
-3-
Bezirk Brauweiler/Dansweiler
Nach der Fortschreibung der Bedarfsplanung ist für den Bezirk Brauweiler/Dansweiler eine Erweiterung erforderlich. Denkbar wäre eine Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte KarlZörgiebel-Str. 40 in Brauweiler um eine Gruppe. Inwieweit die Kindertagesstätten der freien Träger
eine Erweiterung planen, muss noch abgestimmt werden.
Bezirk Sinthern/Geyen
Auch in diesem Bezirk ist die Ausweitung der vorhandenen Gruppen um eine Gruppe erforderlich.
Es wurden bereits Gespräche mit der Kath. Kirche, Brauweiler Str. 16 mit dem Ziel der Erweiterung der Einrichtung um 1 Gruppe geführt. Es wurde bislang aber noch kein beschlussreifer Verhandlungsstand erreicht.
Bezirk Sinnersdorf/Stommeln
Im Bezirk Sinnersdorf ergibt sich zur Zeit ein Minderbedarf von ca. 21 Plätzen. Im Bezirk Stommeln besteht dagegen ein Mehrbedarf von ca. 38 Plätzen. Unter der Voraussetzung, das Kinder
aus Stommeln auch Einrichtungen in Sinnersdorf besuchen, fehlen in diesem Kindergarten-Bezirk
rechnerisch noch ca. 17 Plätze.
Hier wird mit den freien Trägern in Stommeln das Gespräch gesucht mit dem Ziel, eine Erweiterung des Angebotes um eine Gruppe zu erreichen.
Fazit:
Bei Berücksichtigung aller Plätze, die nach den Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, ergibt
sich noch ein rechnerischer Mehrbedarf von ca. 23 Plätzen, der ggfs. mit Überbelegungen in den
jeweiligen Gruppentypen gedeckt werden muss (1.314 Plätze in Tageseinrichtungen / rechnerischer Bedarf 1.337 Plätze).
Nicht berücksichtigt werden bei dieser Planungsfortschreibung weitere Baulandentwicklungen im
Stadtgebiet Pulheim, die in den folgenden Jahren zu Zuzügen von Familien mit Kindern führen
werden. Diese sind insbesondere in Geyen (BP 98), Pulheim (BP 76, Geyener Str.) und Dansweiler (BP 88, Liethenstr.) zu erwarten. Da sich bei der Realisierung der Neubaugebiete sowie sonstiger Zu- und Wegzüge bis zum Jahr 2013 Schwankungen ergeben können, wird auf eine Einbeziehung in diese Fortschreibung verzichtet.
Unberücksichtigt bleiben auch weitere Bedarfe, die sich aus einer Inklusion in Kindertageseinrichtungen ergeben. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder
ab Vollendung des ersten Lebensjahres (ab 01.08.2013, Kinderförderungsgesetz) ergibt sich auch
für Kinder mit besonderen Förderbedarfen der Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Bedarf an
inklusiven Plätze der Eingliederungshilfe für unter Dreijährige ist jedoch noch nicht ausreichend
thematisiert (Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und wird daher nicht in diese Fortschreibung einbezogen.
Im Kindergartenjahr 2011/2012 stehen insgesamt 312 U 3 - Plätze (110 Plätze in der Kindertagespflege und 202 Plätze in Kindertageseinrichtungen) zur Verfügung. Dies entspricht einem Deckungsgrad von ca. 24 %.
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 ist ein Bedarf von ca. 35 % abzudecken, der sich aus insgesamt 316 U 3 - Plätzen in Kindertageseinrichtungen und 135 Plätzen in der Kindertagespflege
zusammensetzt. Der Bedarf von insgesamt 316 U 3 - Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird im
Jahr 2013/2014 mit den Ausbauplanungen erreicht. Die angestrebte Platzzahl in der Kindertagespflege kann aus heutiger Sicht mit den bisher für die Stadt Pulheim tätigen Tagespflegepersonen
gedeckt werden.
-4-
Erläuterungen zu den Anlagen 1 - 5
In den folgenden Anlagen 1 - 5 sind die Datengrundlagen und die abgeleiteten Bedarfe dargestellt.
zu Anlage 1:
Für die Fortschreibung der Geburtenzahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden Daten aus
dem Einwohnermelderegister mit dem Stichtag 09.05.2011 zugrunde gelegt. Nach der aktuellen
Erhebung für das Jahr 2010 ergibt sich für den zu berücksichtigenden Zeitraum eine durchschnittliche Kinderzahl von 445 Kindern (Vergleich: Vorlage 224/2010 = 442 Kinder) Für die Fortschreibung des Bedarfes wird daher eine durchschnittliche Geburtenzahl von 430 Kindern beibehalten.
zu Anlage 2:
Bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung wurde die 5. Schulrechtsänderung (gültig ab
01.08.2011) berücksichtigt, die ab dem Schuljahr 2012/2013 eine Festschreibung des Stichtages
für die Einschulung auf den 30.09. eines Jahres beinhaltet. Durch diese Änderung erhöht sich die
Zahl der Rechtsanspruchskinder. Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, werden von der Schulpflicht nicht mehr erfasst und verbleiben somit länger in einer Kindertagesstätte.
zu Anlage 3:
Die Zahl der erforderlichen Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs entspricht der vorjährigen
Fortschreibung, da sich die Datengrundlage nicht geändert hat. Ausgehend von jährlich ca. 430
Kindern ergibt sich für das Kindergarten-Jahr 2013/2014 zunächst eine rechnerische Größe von
1.290 Plätzen (01.08.10 - 31.07.13). Unter Berücksichtigung eines bundesweiten durchschnittlichen Bedarfes von ca. 35 % bei der Kindertagesbetreuung von U 3 - Kindern ergibt sich, wie bei
der Vorjahresfortschreibung, ein Bedarf von 452 Plätzen für das gesamten Stadtgebiet.
(Nach dem zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betrug der Betreuungsbedarf in Westdeutschland - ohne Berlin - für das Jahr 2010 insgesamt 37 %.)
zu Anlage 4:
Der Gesamtbedarf an Plätzen für die Versorgung von U 3 - Kindern wird, wie in den Vorjahren,
aufgeteilt auf eine 70%-ige Versorgung von Kindern in Tageseinrichtungen und einer 30%-igen
Versorgung in der Kindertagespflege. Der ausgewiesene Bedarf entspricht aufgrund einer gleichen Datenlage der Vorjahres-Fortschreibung.
-5-
zu Anlage 5:
Die Ausbauplanung für Investitionen (Rechtsansprüche und U 3 -Versorgung) werden für die Jahre 2010 - 2013 dargestellt.
Unter Berücksichtigung noch durchzuführender Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen ergibt sich bei
den Rechtsanspruchs-Plätzen eine Unterdeckung von 23 Plätzen.
Dezernent
Amtsleiter
-6-
Verfasserin