Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 117/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 11.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Termin
10.03.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Mieter-Vermieter-Modell - Konzeption des Modells und Konkretisierung der Kalkulationsgrundlagen im Rahmen des Nothaushaltsrechts
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.02.2010
Beschlussentwurf:
1.
Das Mieter-Vermieter-Modell bleibt weiterhin Vertragsgrundlage für die Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.
2.
Vor der Beschlussfassung über die Errichtung von Neubauvorhaben ermittelt der Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft die voraussichtlichen Baukosten. Die aus dieser Berechnung sich ergebenden Neubaumieten sowie die entsprechenden Kalkulationsgrundlagen (Höhe der Abschreibung, Verzinsung, Kosten der Bauunterhaltung) werden den städtischen Gremien vor
der Entscheidung über Neubaumaßnahmen vorgelegt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Beratung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt wurde hinterfragt, welche Beziehungen sich aus
dem sog. Mieter-Vermieter-Modell hinsichtlich der Zuständigkeiten und finanziellen Regelungen
zwischen der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ergeben.
In den neunziger Jahren setzte sich in allen Verwaltungen die Erkenntnis durch, dass die Kosten
für die Bewirtschaftung der städtischen Immobilien in den kommunalen Haushalten eine wesentliche Ausgabenposition darstellen. Effizienzsteigerungen und Ausgabenreduzierungen in diesem
Bereich waren dringend geboten. Daher haben nahezu alle Gemeinden die bis dahin übliche Zersplitterung der Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Immobilien in einer Verwaltungseinheit
zusammen gefasst. In Erftstadt wurden zunächst Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung im damaligen Liegenschaftamt gebündelt, dann ein neues Amt für Hochbau, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung gebildet, aus dem zum 01.07.1999 wesentliche Teile in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt wurden.
Dem Eigenbetrieb wurden die Mittel zur Verfügung gestellt, die bisher für die Erledigung der dem
Betrieb übertragenen Aufgaben im städtischen Haushalt veranschlagt waren. Die Zuwendungen
an den Betrieb sollten in den ersten fünf Jahren nicht steigen. Vielmehr sollte der Betrieb durch
Einsparungen die sich aus Preissteigerungen ergebenden Mehraufwendungen erwirtschaften und
gleichzeitig die Mittel für die Bauunterhaltung wesentlich erhöhen. Aufgrund der Haushaltslage war
es nicht möglich, dem Eigenbetrieb die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Gelder zur
Verfügung zu stellen. In den Jahren 2003 und 2004 erfolgten pauschale Kürzungen der Zuweisungen an den Betrieb in Höhe von 900.000,- € pro Jahr. Die Einführung einer Schulpauschale führte
nicht dazu, dass dem Eigenbetrieb zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Der Entwurf
des Haushaltsplanes 2010 sieht eine weitere Kürzung der Zahlungen an den Eigenbetrieb um
200.000,- € vor.
Die Bündelung der Kompetenzen für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb städtischer Immobilien in einer Organisationseinheit, unabhängig von der Organisationsform dieser
Verwaltungseinheit, erfordert Regelungen hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Gebäudewirtschaft und den Fachämtern. Im Zusammenhang mit der Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft haben die städtischen Gremien beschlossen, diese Beziehungen nach dem sog.
Mieter-Vermieter-Modell zu regeln. Die entsprechende Vorlage habe ich als Anlage beigefügt. In
einem zweitägigen Workshop, der unter externer Moderation im Schloss Gracht stattfand, wurden
einzelne Regelungen nochmals überprüft und konkretisiert. Aufgrund der Erfahrungen in verschiedenen Kommunen wird heute von der KGSt das Mieter-Vermieter-Modell favorisiert. Durch die
Bildung eines Eigenbetriebes besteht in Erftstadt noch der zusätzlich Vorteil, dass tatsächlich ein
Geldtransfer stattfindet und nicht nur quasi Spielgeld von einem Budget in ein anderes verschoben
wird, wie dies bei der Organisation als Regiebetrieb oder Amt der Fall wäre.
Der Eigenbetrieb hat bisher die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen können. Die Kürzungen der
Zuweisungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Mittel für die Bauunterhaltung konnten jedoch nicht
durch Einsparungen kompensiert werden. Dass der städtische Haushalt, mit Ausnahme der Mittel
für Neubaumaßnahmen, nicht dennoch zusätzlich belastet wurde, liegt zum einen an der Zusammenfassung des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung, der Gewinne erzielt, und
des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft, der jährlich Verluste ausweist, in einem
Eigenbetrieb. Der Betrieb verwendet, trotz sinkender Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und
trotz der Belastungen durch den Grunderwerb für den Wirtschaftpark, Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen für Zwecke der Bauunterhaltung. Zum anderen sind die Zinsen seit Jahren
auf einem historischen Tiefstand. Die – eigentlich unerwünschte – Aufnahme neuer Darlehen und
die damit verbundene Erhöhung der Verschuldung hat nicht zu wesentlich steigenden Zinsbelastungen geführt. Trotz erheblicher Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen, z.B. im Zusammenhang mit der PCB-Belastung in der Donatusschule, war das konsolidierte Ergebnis des Betriebes
jeweils positiv. Ein Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt ist somit auch in den nächsten
Jahren nicht zu erwarten.
Nach Einführung des Mieter-Vermieter-Modells erfolgte eine Umstellung von Pauschalzahlungen
auf sog. Altbaumieten. Damit sollte erreicht werden, dass die Kosten der Gebäudenutzung auch
tatsächlich in den verschiedenen Budgets abgebildet werden. Eine Kosten- und Leistungsrechnung, die nicht die Kosten der Gebäudenutzung umfasst, ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wird. Zur Ermittlung der Altbaumieten wurden alle Aufwendungen des Betriebes, auch kalkulatorische Kosten, auf die verschiedenen Gebäude umgelegt. Bezogen auf den Quadratmeter
Nutzfläche erscheinen diese Mieten teilweise relativ hoch, da sie auch Aufwendungen für Personal, Reinigung usw. umfassen. Für den städtischen Haushalt war diese Umstellung auf Mieten
aber aufwandsneutral, da gleichzeitig eine sog. Eigenkapitalverzinsung eingeführt wurde, die der
Betrieb an den Haushalt zahlt.
Zusätzliche Belastungen durch Neubauten kann der Eigenbetrieb nur tragen, wenn er dafür von
der Stadt eine sog. Neubaumiete erhält, die die zusätzlichen Belastungen für den Betrieb in voller
Höhe abdeckt. Vor der Entscheidung über eine Neubaumaßnahme werden zunächst die voraussichtlichen Baukosten ermittelt. Aus den Baukosten leitet sich die erforderliche Neubaumiete ab.
Diese wird vom jeweiligen Fachamt für den Entwurf des Haushaltsplanes angemeldet. Erst wenn
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der Rat der Stadt beschlossen hat, dass die Mietzahlungen zur Verfügung gestellt werden sollen,
beginnt der Eigenbetrieb mit der Realisierung der Maßnahme.
Für die Ermittlung der Neubaumieten zieht der Eigenbetrieb folgende Faktoren heran:
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Abschreibung (AfA)
Um einen Vermögensverzehr zu vermeiden, benötigt der Eigenbetrieb Mittel in Höhe der Abschreibung. Da alle Neubaumaßnahmen über Darlehen finanziert werden, entstehen dem Eigenbetrieb auch tatsächliche Zahlungsverpflichtungen durch Tilgungsleistungen.
Die Bemessung der AfA erfolgte bisher nach von der KGSt entwickelten Tabellen. Dabei ist
eine individuelle Ermittlung für jedes Gebäude erforderlich. Ein hoher Technikanteil führt z.B.
dazu, dass die AfA erhöht werden muss. Wird ein bestehendes Gebäude in der Weise erweitert, dass der Neubau ohne den Altbau nicht Bestand haben kann, so ist die Höhe der AfA
nach der Restnutzungsdauer des Altbaus zu bemessen.
Anstelle der Daten der KGSt werden aktuell die Abschreibungssätze nach NKF für die Bemessung der AfA heran gezogen. Gravierende Unterschiede zu den Sätzen der KGSt ergeben
sich nicht.
Zur Entlastung des Haushaltes könnte vorgeschlagen werden, anstelle der kalkulatorischen
Abschreibung die tatsächlich gezahlte Tilgung für die Mietberechnung heran zu ziehen. Betriebswirtschaftlich würde sich dann aber ein verzerrtes Bild ergeben. Weiterhin bietet es sich
bei der aktuellen Niedrigzinslage an, Darlehen mit möglichst langer Zinsbindung (z.B. 20 Jahre) aufzunehmen und die Tilgungsleistung so zu wählen, dass mit Ablauf der Zinsbindung das
Darlehen vollständig getilgt ist. Dies erfordert zwar höhere Tilgungsleistungen, minimiert aber
Risiken aus der Darlehensaufnahme aufgrund steigender Zinsen.
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Auflösung von Zuschüssen
Empfangene Ertragszuschüsse, z.B. für den Bau von Kindergärten, werden mit dem für die
AfA gewählten Zinssatz aufgelöst. Damit erhält der Eigenbetrieb ein zutreffendes Bild von der
Wertentwicklung der Gebäude. Die finanziellen Vorteile aus der Gewährung von Zuschüsse
werden an den Haushalt weiter gegeben.
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Verzinsung
Für die Verzinsung der Baukosten, ggf. vermindert um Zuschüsse, sowie ggf. der Grundstückskosten, sofern für die Maßnahme ein Grunderwerb erforderlich war, wird der von der
Kämmerei jährlich ermittelte Zinssatz für langfristige Verbindlichkeiten zugrunde gelegt.
Aufgrund der aktuellen dramatischen Haushaltslage wird vorgeschlagen, künftig bei Mietberechnungen den aktuellen Marktzins zu verwenden. Dieser liegt derzeit geringfügig unter dem
aktuellen Kalkulationszinssatz von 4 %.
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Aufwendungen für die Bauunterhaltung
Ende vergangenen Jahres hat die KGSt eine aktuelle Untersuchung über die für eine angemessene Bauunterhaltung erforderlichen Mittel vorgelegt. Dabei wurde bestätigt, dass im langjährigen Mittel ein Betrag in Höhe von 1,2 % des Wiederbeschaffungszeitwertes für die Bauunterhaltung erforderlich ist. Erwartungsgemäß sind die entsprechenden Kosten im ersten Lebensjahrzehnt eines Gebäudes niedriger. Allerdings kann festgestellt werden, dass im 4. Lebensjahrzehnt erhöhte Aufwendungen erforderlich sind. Die Stadt Erftstadt verfügt über zahlreiche Gebäude in diesem Alter. Bei der Bemessung angemessener Unterhaltungsaufwendungen wurden Kosten für die Beseitigung von Schadstoffen sowie für die Anpassung der
Gebäude an geänderte Nutzungsanforderungen nicht berücksichtigt.
Um der Haushaltslage Rechnung zu tragen, sollen in den kommenden Jahren bei Neubauten
für die Bauunterhaltung lediglich 0,5 % der Baukosten bei der Mietberechnung angesetzt werden.
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Reinigung
Die städtischen Gremien haben beschlossen, die Eigenreinigung abzubauen. Für die Mietberechnungen werden daher grundsätzlich die Kosten für eine Fremdreinigung angesetzt. Die
entsprechenden Daten ergeben sich aus den aktuellen Reinigungsverträgen.
Die einmal ermittelten Neubaumieten sind bisher nicht geändert worden. So könnte über eine Anpassung nachgedacht werden, wenn sich die Zinskonditionen ändern. Allerdings wurden seit Bestehen des Eigenbetriebes alle Darlehensverträge mit relativ langer Laufzeit abgeschlossen, so
dass eine Anpassung noch nicht erforderlich war. Auf der anderen Seite müssten aufgrund stei-3-
gender Baukosten die Aufwendungen für die Bauunterhaltung jährlich angepasst werden. Weiterhin fallen durch die Unterhaltung der neuen Gebäude Personal- und Sachaufwendungen an. Da
diese Arbeiten mit dem vorhandenen Personal ausgeführt werden, müssten eigentlich die Altbaumieten bei jedem Neubau anteilig reduziert und die Neubaumieten dementsprechend erhöht werden. Aufgrund des damit verbundenen Rechnungs- und Buchungsaufwands soll auf eine solche
Anpassung jedoch verzichtet werden. Die Frage dieser Anpassung ist aber auch im Zusammenhang mit der nachfolgend beschriebenen finanziellen Situation des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zu sehen.
Durch die Schätzung der Baukosten bereits vor der Vergabe eines Planungsauftrages und die Ermittlung der sich darauf für den städtischen Haushalt ergebenden Folgekosten erhalten die städtischen Gremien alle erforderlichen Informationen, um eine Entscheidung über Investitionsmaßnahmen treffen zu können. Zur weiteren Verbesserung dieses bereits heute transparenten Entscheidungsprozesses werde ich künftig auch die Kalkulationsgrundlagen für die Bemessung der
Neubaumieten dem Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft zur Beschlussfassung vorlegen. Hinsichtlich der Angemessenheit der Baukosten, wobei grundsätzlich auf die Höhe der Folgekosten
und nicht auf die Höhe der reinen Baukosten abgestellt werden sollte, werde ich künftig, sofern mit
angemessenem Aufwand realisierbar, dem Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft zusätzliche
Informationen zur Verfügung stellen. Aktuell prüfe ich, diesen Prozess an einem fertiggestellten
Gebäude, ggf. mit externer Beratung, exemplarisch zu dokumentieren und den Gremien zur Verfügung zu stellen.
Die aktuell geführte Diskussion über die Angemessenheit der Mieten trägt zur Lösung des aktuellen Problems, wie der städtische Haushalt saniert werden kann, in keinster Weise bei. Durch eine
Reduzierung der aus dem Haushalt an den Eigenbetrieb gezahlten Mieten, in welcher Höhe auch
immer, werden die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Erftstadt um keinen Cent entlastet. Es sind
daher zunächst einige Ausführungen zur finanziellen Ausstattung des Eigenbetriebes erforderlich,
bevor die wirklich wichtige Frage, wie man zu nachhaltigen Einsparungen gelangen kann, diskutiert werden soll. Bereits an dieser Stelle soll aber darauf hingewiesen werden, dass es sich bei
Kürzungen der Mittel für die Bauunterhaltung nicht um nachhaltige Einsparungen handelt. Vielmehr wird dadurch quasi ein Darlehen aufgenommen, und zwar zu schlechten Konditionen. Unterlassene Bauunterhaltung führt in der Regel zu einer Verschlechterung des Schadensbildes und
daher zu erhöhten Sanierungsaufwendungen bei gestiegenen Baukosten.
In allen Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre habe ich auf die nicht ausreichende Finanzausstattung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hingewiesen. In den Beratungen hat die Betriebsleitung dabei die Formulierung verwendet, der Wirtschaftsplan sei auf „Kante genäht“. Die
wesentlichen Ausgabepositionen des Eigenbetriebes umfassen die Kosten für das Personal (Architekten, Verwaltungsmitarbeiter, Hausmeister, Reinigungskräfte, Buchhaltung), für die Fremdreinigung, für Reparaturen und Wartung, für Zins und Tilgung und bei den Verwaltungsgebäuden
auch für die Energieversorgung. Stellt man diesen Aufwendungen, wobei für Reparaturen und
Wartung entsprechend dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010 lediglich ein Betrag in Höhe von
675.000,- € zugrunde gelegt wurde, der nur die sog. laufende Unterhaltung, nicht aber erforderliche Sondermaßnahmen umfasst, die Nettozahlungen der Stadt gegenüber, so ergibt sich ein
Fehlbetrag in Höhe von ca. 500.000,- €.
Bei den Ausführungen zur Berechnung der Neubaumieten hatte ich bereits auf die aktuelle Untersuchung der KGSt zur Bemessung angemessener Aufwendungen für die Bauunterhaltung verwiesen. Für alle städtischen Gebäude habe ich die aktuellen Wiederbeschaffungszeitwerte ermitteln
lassen. Danach müsste der Eigenbetrieb jährlich mindesten 2.800.000,- € in die Bauunterhaltung
investieren, um einen Substanzverlust zu vermeiden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Ansatzes für Reparatur und Wartung in Höhe von 675.000,- € und des Fehlbetrages in Höhe von ca.
500.000,- € ergibt sich somit ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 2.625.000,- € pro Jahr. Bei der
aktuellen Lage auf dem Grundstücksmarkt kann der Eigenbetrieb in diesem Jahr ca. 1.000.000,- €
aus Grundstücksverkäufen für die Bauunterhaltung zur Verfügung stellen. Dementsprechend
müsste die Stadt ihre Zahlungen an den Eigenbetrieb eigentlich um 1.625.000,- € pro Jahr erhöhen.
Das Augenmerk sollte künftig verstärkt auf die Frage gelenkt werden, wie der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, und damit auch der städtische Haushalt, nachhaltig zu Einsparungen gelangen
kann. Vorrangig bieten sich dazu folgende Bereiche an:
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Die größten Einsparungen sind zu erzielen, wenn ein Gebäude erst gar nicht errichtet, unterhalten und bewirtschaftet werden muss. Bei jedem neuen Vorhaben muss daher geprüft werden, ob die Nutzung nicht auch im vorhandenen Gebäudebestand realisiert werden kann. Optimierungen im Bestand sind ebenfalls zu überprüfen.
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise sind die Energiekosten im vergangenen Jahr nur unwesentlich gestiegen. Mittelfristig muss aber wieder mit stark steigenden Energiekosten gerechnet werden. Die Bemühungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs sind daher zu verstärken. Allerdings werden dazu auch entsprechende Investitionsmittel benötigt.
Die Personalkosten sind die größte Ausgabenposition im städtischen Haushalt. Ein Personalabbau ist daher zwingend. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat, basierend auf Untersuchungen
der KGSt, auf Einsparpotentiale im Bereich der Hausmeister hingewiesen. Ich werde dazu unter Beteiligung der Schulleitungen ein Konzept erarbeiten und dies in den städtischen Gremien
zur Diskussion stellen. Da betriebsbedingte Kündigungen nicht beabsichtigt sind, können Einsparungen erst ab dem Jahr 2011 mit dem altersbedingten Ausscheiden eines Mitarbeiters
wirksam werden.
Im Bereich der Gebäudereinigung wurden bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Einsparungen erzielt. Nach den Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt sollen weitere Potentiale vorhanden sein. Im Jahr 2010 werde ich die Fremdreinigung erneut ausschreiben und
mit den städtischen Mitarbeiterinnen über eine Erhöhung der Reinigungsleistung diskutieren.
Eine Änderung der Reinigungsintervalle sollte ebenfalls überprüft werden.
Die Stadt Erftstadt hat in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen mit ihren Eigenbetrieben
gemacht. Derzeit steht die Stadt vor finanziellen Problemen, wie es sie in dieser Dimension seit
Bestehen der Stadt Erftstadt noch nicht gegeben hat. Mit der Umstellung auf NKF wurden Elemente der kaufmännischen Buchhaltung auch für den Bereich der Kernverwaltung eingeführt. In diesem Kontext werde ich prüfen, ob die vorhandene Verwaltungsgliederung mit Kernverwaltung und
drei Eigenbetrieben auch künftig die optimale Organisationsform darstellt.
Als Anlage zu dieser Vorlage hat der Kämmerer eigene Anmerkungen zum Mieter-VermieterModell vorgelegt.
(Dr. Rips)
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