Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Dr. Hans-Eduard Hille
Magdalenenweg 12 A
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
Herr Schwellnuss
0 22 35 / 409-422
822
24.02.2010
Ihre Anfrage vom 27.01.2010
Rat
Betrifft:
F 85/2010
25.03.2010
Anfrage bzgl. des Flächenbedarfs nach Arbeitsstättenrichtlinien
Sehr geehrter Herr Dr. Hille,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.:
Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und
Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen müssen. Größenangaben enthält die Verordnung nicht. Die Norm beinhaltet mit der Forderung nach einer ausreichenden Raumgröße eine
Grundvoraussetzung für eine beeinträchtigungsfreie, der Gesundheit und dem Wohlbefinden der
Beschäftigten Rechnung tragende Arbeitsverrichtung und setzt arbeitshygienische, psychologische
und lüftungstechnische Grundforderungen in Übereinstimmung mit der Arbeitsstättenrichtlinie um.
Aus Gründen der Flexibilität wurde auf die Angabe einer Mindesthöhe und Mindestgrundfläche
jedoch verzichtet.
zu 2:
Der tatsächliche Flächenverbrauch stellt sich wie folgt da:
Büro
Rathaus Liblar
Haus Ganser
Rathaus Lechenich
Stadtwerke Büro
Bauhof Stadtwerke
Werkstatt Stadtwerke
Summe
m²
2390
622
139
198
52
3401
Produktion
Werkstatt
m²
36
89
211
336
Lager,
Ak- WC, Teekü- Flur,
ten, Material che,
Sit- Treppen
zungssaal,
haus
Pausenraum
m²
m²
m²
220
992
1931
113
125
18
101
69
190
118
139
122
142
34
550
1466
13
2311
Bürofläche
je Mitarbeiter
m²/Person
10,53
11,10
17,38
14,17
17,00
Bei der im Jahr 2009 überörtlich durchgeführten Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
kommt diese zu dem Ergebnis, dass die Stadt Erftstadt beim Flächenverbrauch je Verwaltungsmitarbeiter unter der Benchmark der Vergleichskommunen liegt.
zu 3.:
Zurzeit sind von Dritten folgende Immobilien angemietet:
1. Bonner Str. 9 -11 (Haus Ganser), Laufzeit bis 31.12.2010, Vertrag ist gekündigt
2. Bücherei Liblar, Laufzeit jeweils bis zum 31.12. Kündigung kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
(Dr. Rips)
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