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Anfrage (Anfrage bzgl. des Flächenbedarfs nach Arbeitsstättenrichtlinien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Dr. Hans-Eduard Hille Magdalenenweg 12 A 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 Herr Schwellnuss 0 22 35 / 409-422 822 24.02.2010 Ihre Anfrage vom 27.01.2010 Rat Betrifft: F 85/2010 25.03.2010 Anfrage bzgl. des Flächenbedarfs nach Arbeitsstättenrichtlinien Sehr geehrter Herr Dr. Hille, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.: Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen müssen. Größenangaben enthält die Verordnung nicht. Die Norm beinhaltet mit der Forderung nach einer ausreichenden Raumgröße eine Grundvoraussetzung für eine beeinträchtigungsfreie, der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Beschäftigten Rechnung tragende Arbeitsverrichtung und setzt arbeitshygienische, psychologische und lüftungstechnische Grundforderungen in Übereinstimmung mit der Arbeitsstättenrichtlinie um. Aus Gründen der Flexibilität wurde auf die Angabe einer Mindesthöhe und Mindestgrundfläche jedoch verzichtet. zu 2: Der tatsächliche Flächenverbrauch stellt sich wie folgt da: Büro Rathaus Liblar Haus Ganser Rathaus Lechenich Stadtwerke Büro Bauhof Stadtwerke Werkstatt Stadtwerke Summe m² 2390 622 139 198 52 3401 Produktion Werkstatt m² 36 89 211 336 Lager, Ak- WC, Teekü- Flur, ten, Material che, Sit- Treppen zungssaal, haus Pausenraum m² m² m² 220 992 1931 113 125 18 101 69 190 118 139 122 142 34 550 1466 13 2311 Bürofläche je Mitarbeiter m²/Person 10,53 11,10 17,38 14,17 17,00 Bei der im Jahr 2009 überörtlich durchgeführten Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt kommt diese zu dem Ergebnis, dass die Stadt Erftstadt beim Flächenverbrauch je Verwaltungsmitarbeiter unter der Benchmark der Vergleichskommunen liegt. zu 3.: Zurzeit sind von Dritten folgende Immobilien angemietet: 1. Bonner Str. 9 -11 (Haus Ganser), Laufzeit bis 31.12.2010, Vertrag ist gekündigt 2. Bücherei Liblar, Laufzeit jeweils bis zum 31.12. Kündigung kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. (Dr. Rips) -2-