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Beschlussvorlage (Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt, 3. Änderung der Anlage A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 77/2010 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 21.01.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin 24.02.2010 Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt Erftstadt, 3. Änderung der Anlage A Finanzielle Auswirkungen: Erreichen des Haushaltsansatzes „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ in Höhe von 245.000 € Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.01.2010 Beschlussentwurf: Die 3. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der Volkshochschule Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Im Haushaltsentwurf für 2010 wurde das Einnahmekonto „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ um 34.330 € gegenüber dem Vorjahr angehoben, und zwar auf die Summe von 245.000 €. Diese Einnahmesteigerung ist nur zu schaffen, wenn die VHS Unterricht in hohem Umfang durchführt, verstärkt individuelle Teilnehmerförderungen rekrutiert und darüber hinaus eine allgemeine Gebührenerhöhung zum 2. Semester 2010 umsetzt. Vorgeschlagen wird, die Gebühr pro Unterrichtsstunde um 0,10 € anzuheben. Eine Unterrichtsstunde eines Fremdsprachenkurses kostet statt 1,80 € dann 1,90 €, eine Unterrichtsstunde eines EDV-, Gesundheits- oder Kreativkurses statt 2,00 € dann 2,10 €. Die Eintrittspreise für das Kommunale Kino werden von 3,00 € auf 5,00 € angehoben, alle übrigen Gebühren und Ermäßigungsmöglichdkeiten bleiben unverändert. Die VHS Erftstadt liegt mit diesen Gebührensätzen im Vergleich zu den anderen Volkshochschulen im Kreis im mittleren Bereich. Die letzte Teilnehmerbefragung hat gezeigt, dass die Nutzer mit den Kursangeboten – abgesehen von der Kritik an den Unterrichtsräumen - sehr zufrieden sind, insofern ist damit zu rechnen, dass die moderate Gebührenerhöhung akzeptiert wird. Eine noch stärkere Gebührenerhöhung könnte kontraproduktiv sein; Volkshochschulen mit höheren als den hier vorgeschlagenen Gebühren haben so bereits einen deutlichen Teilnehmerrückgang zu verzeichnen. (Dr. Rips) -2-