Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der Volkshochschule der Stadt
Erftstadt
1.
Die Gebühren der Volkshochschule der Stadt Erftstadt für Kurse werden ab dem
01.07.2010 wie folgt festgesetzt:
1.1.
Für jede Kursbuchung wird eine Grundgebühr in Höhe von € 3,00 erhoben.
Ansonsten wird die Kursgebühr wie weiter unten dargelegt pro Unterrichtsstunde
berechnet.
1.2.
Kurse allgemein
1.3.
je Unterrichtsstunde
€
1,90
Kurse für Wirtschaft und Beruf, EDV
€
2,10
1.4.
Gesundheitskurse
€
2,10
1.5.
Kreativkurse
€
2,10
1.6.
Wochenendkurse
€ 2,10
1.7.
Kurse bei erhöhtem Honoraraufwand
1.8.
Besondere Bildungsmaßnahmen für Zielgruppen:
Festsetzung durch die VHS-Leitung von Fall zu Fall
1.9
Die Material-, Gerätenutzungs- und sonstigen Zusatzkosten
werden auf die Teilnehmer/innen gesondert umgelegt
1.10
Prüfungsgebühren sind von den Teilnehmer/innen zu zahlen
2.
Die Gebühren für sonstige Veranstaltungen der Volkshochschule werden ab dem
01.07.2010 wie folgt festgesetzt:
2.1.
Vorträge, eine Ermäßigung ist nicht möglich
2.2
In der Regel gebührenfrei sind Veranstaltungen zur politischen Bildung
2.3
Film-Eintritte (Kommunales Kino)
ermäßigt für Jugendliche
2.4
Sonderveranstaltungen: Festsetzung durch die
VHS-Leitung je nach Kostenaufwand
entsprechender
Aufschlag
€
3,00
€
€
5,00
3,00
von Fall zu Fall
2.5
Teilnehmergebühren für Studienreisen und Exkursionen
sind kostendeckend festzusetzen
2.6.
Standmiete Kunstmarkt pro lfd. m/Tag
€ 8,00
2.7.
Ausleihgebühr pro Stellwand pro Tag
€ 5,00
.