Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 63/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- -6501- Datum: 18.01.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt hinsichtlich der Betriebskostenzuschüsse.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.01.2010
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2010 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige
Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe wird zugestimmt.
Betriebszweig Straßen
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2009 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2011 (kassenwirksam)
7.438.583,00 €
8.602.225,77 €
-1.163.642,77 €
6.960.125,76 €
2.348.720,00 €
51.000,00 €
800.000,00 €
wird in Höhe von
gewährt (VE).
3.336.000,00 €
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
739.656,54 €
750.464,28 €
-10.807,74 €
10.807,74 €
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe
Unterabschnitt Friedhöfe
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
679.638,00 €
973.629,70 €
-293.991,70 €
812.300,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
411.000,00 €
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2009 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2011 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
gewährt (VE).
200.000,00 €
5.000,00 €
Unterabschnitt Gartenbau
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
im Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
770.667,00 €
1.297.046,99 €
-526.379,99 €
953.103,41 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
360.700,00 €
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2009 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
-2-
200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2011 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
gewährt (VE).
50.000,00 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO sind die Wirtschaftspläne nach Vorberatung durch
den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen und Vorgaben der
Haushaltsplanung erarbeitet. Gleichfalls konnten einige Ergebnisse der Prüfungen der
vergangenen Jahre bereits berücksichtigt werden.
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Betriebskostenzuschüsse, die einem Nutzungsentgelt für
Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr
2002 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um weitere TEUR 250 gekürzt und im Rahmen der
HSK-Fortschreibung jährlich erhöht worden. Im Planjahr 2010 ist dieser Zuschuss um weitere
TEUR 200 vermindert worden. Die tatsächliche Minderung des Betriebskostenzuschusses beläuft
sich im Planjahr auf insgesamt TEUR 789 (kumuliert seit 2002 TEUR 5.032). Die Kürzung aus dem
Jahr 2003 ist bei verschiedenen Kostenpositionen sowie pauschal mit je TEUR 125 im
Wirtschaftsplan berücksichtigt. Die aktuelle Kürzung für das Jahr 2010 ist ebenfalls pauschal
angesetzt. Diese Kürzungen sind nicht mehr zu kompensieren, da die dem Eigenbetrieb
zugewiesenen Mittel noch nicht einmal zur Deckung der vertraglich gebunden Kosten und der
Personalausgaben reichen.
Straße
Betriebskostenzuschuss
Abrechnung V7/0989
Personalkostenumlage an -81-
vertraglich gebundene Unterhaltungskosten
Personalkosten
Miete -82Personakostenumlage
verbleibt für alle übrigen Aufwendungen:
2.666.794,00
284.000,00
98.300,00
3.049.094,00
Garten
645.539,00
645.539,00
-294.000,00
-153.404,18
-16.845,00
Summe
3.312.333,00
284.000,00
98.300,00
3.694.633,00
-2.555.850,00
-661.536,39
-66.951,00
-50.000,00
-3.334.337,39
-464.249,18
-2.849.850,00
-814.940,57
-83.796,00
-50.000,00
-3.798.586,57
-285.243,39
181.289,82
-103.953,57
Eine Rücknahme der Kürzungen bzw. Erhöhung der Zuschüsse ist nicht nur im Hinblick auf die
oben gezeigte Finanzsituation, sondern auch auf Grund der Überalterung der Straßen und der
Verlängerung des Straßennetzes durch Neubaumaßnahmen unausweichlich, um dem jetzigen
Unterhaltungs- und Pflegestandard nachzukommen. Wie aus den Einnahme / Ausgaberechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, ergibt sich im Planjahr 2010 eine
Unterdeckung in Höhe von insgesamt ca. 1,18 Mio Euro. Die „gebührenrechnenden“
Betriebszweige sind hierbei natürlich nicht berücksichtigt.
Weitere Erträge setzten sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen empfangener Zuschüsse
(z.B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüsse etc.) und aktivierter
-3-
Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innere Personal- und Sachkostenverrechnungen, sowie sonstigen Einnahmen zusammen.
Für den Betriebszweig Straßenreinigung und den Unterabschnitt Friedhöfe sind Umsatzerlöse aus
Gebühreneinnahmen zu berücksichtigen. Falls Finanzmittel zwischen den einzelnen
Betriebszweigen langfristig (länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet werden, sind hierfür
Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des Tagesgeldzinssatzes anzurechnen.
Bezüglich des Personalaufwands (1.233.956,88 €) sind für 2010 mögliche Stellenplanänderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z.B.
Versorgungskasse, Zusatzversicherung usw.) mit eingeflossen. Zeitweise anfallende
Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können voraussichtlich
aufgefangen werden. Es werden Beihilfeleistungen in Höhe von 59.750,-- € geschätzt.
Aufwendungen für Altersteilzeit sind mit 16.900,-- €, für Pensionsrückstellungen mit 11.400,-- €
angesetzt.
Die betrieblichen Aufwendungen errechnen sich hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs-,
Personal- und Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und angestrebte Einsparungen hinsichtlich des früheren HSK Berücksichtigung.
Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen sowie Angaben von Lieferanten (z.B.
Stadtwerke, Erftverband und RWE).
Betriebszweig Straßen
Witterungsbedingt und aus planungstechnischen Gründen müssen Baumaßnahmen mit einem
Investitionsvolumen in Höhe von ca. 1.540 TEUR in das Jahr 2010 verschoben werden. Von daher
ist es erforderlich, sowohl die restliche Kreditsumme aus 2009 (TEUR 51) als auch die neue
Kreditsumme (TEUR 2.349) entsprechend dem Investitionsplan 2010 aufzunehmen.
Die Baumaßnahme Bonner Str. ist nach der Errichtung des neuen Bürgerbüros noch fertig zu
stellen. Gleichfalls ist der bisher nur provisorisch angelegte Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ zu
befestigen. Hierfür habe ich Mittel in Höhe von ca. 245.000,00 € im WP 2010 vorgesehen.
Der Umbau der Bonner Str. (Zuschüsse von etwa 70%) zwischen den Einmündungen „An der
Vogelrute“ und „An der Patria“ sowie die Gehwegsverbreiterung „An der Patria“ und die
Verbesserung des Knotenpunktes „An der Patria“ / „Bonner Ring“ (Kreisel) sind fertig gestellt.
Im Gewerbepark Lechenich BP 140 sind die Erschließungsarbeiten vorläufig abgeschlossen.
Aufgrund der Nachfrage von Baugrundstücken im BP 141 habe ich hier für 2010 130.000,00 € für
die Ersterschließung vorgesehen. Die Anbindung an die Landesstraße L 263 ist bereits vorhanden.
Zur Wahrung meiner Verkehrssicherungspflicht sind die Grundsanierungen der Straßen
„Niederweg“ und „Auf dem Kreuzberg“ unvermeidlich. Hierfür habe ich einen Mittelansatz von
900.000,00 € (2010, 300.000,00 € und 2011, 600.000,00 €) vorgesehen. Es müssen nach KAG
Anliegerbeiträge erhoben werden. Für den verbleibenden Mittelbedarf der Stadt werde ich nach
Abschluss der endgültigen Planung einen Zuschussantrag stellen.
Durch die Inanspruchnahme des Konjunkturprogramms II ist der Eigenbetrieb Straßen in der Lage
den Bürgerplatz in Liblar zu sanieren bzw. umzubauen. Hierzu müssen 700.000,00 € nach
veranschlagt werden, wobei ca. 500.000,00 € bezuschusst werden.
Für das Landesprojekt Regionale 2010 habe ich im Wirtschaftsplan für 10 Einzelmaßnahmen
458.000,00 eingestellt. Es ist zu erwarten dass diese Maßnahmen zu 80 %, ggf. sogar zu 90 %,
-4-
durch das Land NRW / die EU gefördert werden (z.B.: Sanierung und Aufrüstung von
Wirtschaftswegen etc. im Umfeld der Gymnicher Mühle).
Die Baugebiete BP 160 „Villehang“ (Ersterschließung), BP 145 Blessem Süd- Ost (Fertigstellung),
BP 121 „Schützenstraße.“ (Ersterschließung) und BP 158 „Konradsheim“ (Ersterschließung), sind
gleichfalls im Entwurf des WP enthalten.
Wie in jedem Jahr, so sind auch 2010 weitere Straßensanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen
auszuschreiben.
Die Gesamtsumme der vorgesehenen Straßeninvestitionen beläuft sich auf ca. 4,47 Mio EUR.
Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von ca. 2,12 Mio. EUR aus
Ablöseverträgen, Erschließungsbeiträgen und Zuschüssen, etc.
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Plan für den Betriebszweig gliedert sich in zwei Abteilungen:
1.) Straßenreinigung – Planverlust
1,3 TEUR
2.) Reinigungsdienst – Planverlust
9,5 TEUR
Zu 1.) Das leicht negative Ergebnis ergibt sich aus Erhöhungen verschiedener Kostenpositionen
bei gleich bleibenden Gebühreneinnahemen. Die Gebührensätze sind 2010 noch nicht neu
kalkuliert worden.
Zu 2.) Das negative Ergebnis entsteht ausschließlich durch die Reinigung der Glascontainerplätze für die Gesellschaft Duales System Deutschland – Der Grüne Punkt. Zur Überlassung und
Reinigung der Stellflächen sind wir durch die Verpackungsverordnung verpflichte. Ebenso wird die
hierfür zu zahlende Vergütung durch eine Clearing-Stelle festgelegt.
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Friedhöfe
Investitionen sind für diverse Einzelmaßnahmen wie z.B. Wegesanierungen, behindertengerechte
Umgestaltungen, Containerplätze und die Einrichtung alternativer Friedhofsanlagen in Höhe von
411.000 Euro vorgesehen.
Die ab August 2005 wirksam gewordene Gebührenanhebung wirkt sich auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Wesentlichen nur zu einem je1/25 im jeweiligen Wirtschaftsjahr aus, da
die Gebühreneinnahmen auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre) verteilt werden. Die zu
geringen Gebühreneinnahmen aus der Vergangenheit (vor etwa 25 Jahren und tlw. länger) haben
heute einen erheblich negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des UA-Friedhöfe.
Trotz des negativen Planergebnisses ergibt sich, wie aus der Einnahme/Ausgaberechnung zu
ersehen ist, ein Liquiditätsüberschuss aus lfd. Geschäft in Höhe von ca. 56 TEUR, sodass
voraussichtlich auf einen Teil der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen verzichtet werden
kann. Dies wäre die erste Kreditaufnahme des Betriebszweiges seit Bestehen des Eigenbetriebes.
Die bei Gründung des Eigenbetriebes dem Friedhofsberich zugeordneten Darlehen sind per
31.12.10 getilgt.
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Gartenbau
Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen 361 TEUR. Sie betreffen die Aufgabenbereiche Kinderspielplätze (59 TEUR), Sportanlagen (39 TEUR) sowie Grünflächen und
Ausgleichsmaßnahmen (263 TEUR).
-5-
Das gegenüber 2009 bessere Planergebnis beruht im Wesentlichen auf den angestrebten
Einsparungen bei den Unterhaltungskosten sowie einem Rückgang der Abschreibungen.
Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen
Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich, die noch
ausstehende Kreditaufnahme aus dem Jahr 2009 in Höhe von 51.000 Euro sowie die neue
Kreditsumme für den Wirtschaftsplan 2010 in Höhe von 3.120.420 Euro aufzunehmen.
Aufgrund der sehr angespannten Haushalslage der Stadt untersteht auch der Eigenbetrieb
Straßen den Regeln eines „Nothaushaltes“. Es ist somit unerlässlich, jede Maßnahme
einzeln mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Nur für die von ihr befürworteten Aufgaben
darf ich die hierfür benötigten Kredite aufnehmen. Alle Investitionspläne stehen unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Hiervon ausgenommen sind, jedenfalls nach meiner Auffassung, die Betriebszweige
„Friedhöfe“ und „Straßenreinigung / Winterdienst“, da diese durch Gebühren finanziert
werden.
(Dr. Rips)
-6-