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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 63/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- -6501- Datum: 18.01.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2010 Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt hinsichtlich der Betriebskostenzuschüsse. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.01.2010 Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2010 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe wird zugestimmt. Betriebszweig Straßen Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2009 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2011 (kassenwirksam) 7.438.583,00 € 8.602.225,77 € -1.163.642,77 € 6.960.125,76 € 2.348.720,00 € 51.000,00 € 800.000,00 € wird in Höhe von gewährt (VE). 3.336.000,00 € Betriebszweig Straßenreinigung Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 739.656,54 € 750.464,28 € -10.807,74 € 10.807,74 € Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe Unterabschnitt Friedhöfe Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 679.638,00 € 973.629,70 € -293.991,70 € 812.300,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 411.000,00 € Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2009 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2011 (kassenwirksam) wird in Höhe von gewährt (VE). 200.000,00 € 5.000,00 € Unterabschnitt Gartenbau Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag auf in Aufwand auf im Verlust auf im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 770.667,00 € 1.297.046,99 € -526.379,99 € 953.103,41 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 360.700,00 € Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen aus dem Wipla 2009 beträgt Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird auf festgesetzt. -2- 200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2011 (kassenwirksam) wird in Höhe von gewährt (VE). 50.000,00 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO sind die Wirtschaftspläne nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen und Vorgaben der Haushaltsplanung erarbeitet. Gleichfalls konnten einige Ergebnisse der Prüfungen der vergangenen Jahre bereits berücksichtigt werden. Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Betriebskostenzuschüsse, die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2002 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um weitere TEUR 250 gekürzt und im Rahmen der HSK-Fortschreibung jährlich erhöht worden. Im Planjahr 2010 ist dieser Zuschuss um weitere TEUR 200 vermindert worden. Die tatsächliche Minderung des Betriebskostenzuschusses beläuft sich im Planjahr auf insgesamt TEUR 789 (kumuliert seit 2002 TEUR 5.032). Die Kürzung aus dem Jahr 2003 ist bei verschiedenen Kostenpositionen sowie pauschal mit je TEUR 125 im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Die aktuelle Kürzung für das Jahr 2010 ist ebenfalls pauschal angesetzt. Diese Kürzungen sind nicht mehr zu kompensieren, da die dem Eigenbetrieb zugewiesenen Mittel noch nicht einmal zur Deckung der vertraglich gebunden Kosten und der Personalausgaben reichen. Straße Betriebskostenzuschuss Abrechnung V7/0989 Personalkostenumlage an -81- vertraglich gebundene Unterhaltungskosten Personalkosten Miete -82Personakostenumlage verbleibt für alle übrigen Aufwendungen: 2.666.794,00 284.000,00 98.300,00 3.049.094,00 Garten 645.539,00 645.539,00 -294.000,00 -153.404,18 -16.845,00 Summe 3.312.333,00 284.000,00 98.300,00 3.694.633,00 -2.555.850,00 -661.536,39 -66.951,00 -50.000,00 -3.334.337,39 -464.249,18 -2.849.850,00 -814.940,57 -83.796,00 -50.000,00 -3.798.586,57 -285.243,39 181.289,82 -103.953,57 Eine Rücknahme der Kürzungen bzw. Erhöhung der Zuschüsse ist nicht nur im Hinblick auf die oben gezeigte Finanzsituation, sondern auch auf Grund der Überalterung der Straßen und der Verlängerung des Straßennetzes durch Neubaumaßnahmen unausweichlich, um dem jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandard nachzukommen. Wie aus den Einnahme / Ausgaberechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, ergibt sich im Planjahr 2010 eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt ca. 1,18 Mio Euro. Die „gebührenrechnenden“ Betriebszweige sind hierbei natürlich nicht berücksichtigt. Weitere Erträge setzten sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen empfangener Zuschüsse (z.B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüsse etc.) und aktivierter -3- Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innere Personal- und Sachkostenverrechnungen, sowie sonstigen Einnahmen zusammen. Für den Betriebszweig Straßenreinigung und den Unterabschnitt Friedhöfe sind Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen zu berücksichtigen. Falls Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet werden, sind hierfür Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des Tagesgeldzinssatzes anzurechnen. Bezüglich des Personalaufwands (1.233.956,88 €) sind für 2010 mögliche Stellenplanänderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z.B. Versorgungskasse, Zusatzversicherung usw.) mit eingeflossen. Zeitweise anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können voraussichtlich aufgefangen werden. Es werden Beihilfeleistungen in Höhe von 59.750,-- € geschätzt. Aufwendungen für Altersteilzeit sind mit 16.900,-- €, für Pensionsrückstellungen mit 11.400,-- € angesetzt. Die betrieblichen Aufwendungen errechnen sich hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs-, Personal- und Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und angestrebte Einsparungen hinsichtlich des früheren HSK Berücksichtigung. Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen sowie Angaben von Lieferanten (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE). Betriebszweig Straßen Witterungsbedingt und aus planungstechnischen Gründen müssen Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 1.540 TEUR in das Jahr 2010 verschoben werden. Von daher ist es erforderlich, sowohl die restliche Kreditsumme aus 2009 (TEUR 51) als auch die neue Kreditsumme (TEUR 2.349) entsprechend dem Investitionsplan 2010 aufzunehmen. Die Baumaßnahme Bonner Str. ist nach der Errichtung des neuen Bürgerbüros noch fertig zu stellen. Gleichfalls ist der bisher nur provisorisch angelegte Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ zu befestigen. Hierfür habe ich Mittel in Höhe von ca. 245.000,00 € im WP 2010 vorgesehen. Der Umbau der Bonner Str. (Zuschüsse von etwa 70%) zwischen den Einmündungen „An der Vogelrute“ und „An der Patria“ sowie die Gehwegsverbreiterung „An der Patria“ und die Verbesserung des Knotenpunktes „An der Patria“ / „Bonner Ring“ (Kreisel) sind fertig gestellt. Im Gewerbepark Lechenich BP 140 sind die Erschließungsarbeiten vorläufig abgeschlossen. Aufgrund der Nachfrage von Baugrundstücken im BP 141 habe ich hier für 2010 130.000,00 € für die Ersterschließung vorgesehen. Die Anbindung an die Landesstraße L 263 ist bereits vorhanden. Zur Wahrung meiner Verkehrssicherungspflicht sind die Grundsanierungen der Straßen „Niederweg“ und „Auf dem Kreuzberg“ unvermeidlich. Hierfür habe ich einen Mittelansatz von 900.000,00 € (2010, 300.000,00 € und 2011, 600.000,00 €) vorgesehen. Es müssen nach KAG Anliegerbeiträge erhoben werden. Für den verbleibenden Mittelbedarf der Stadt werde ich nach Abschluss der endgültigen Planung einen Zuschussantrag stellen. Durch die Inanspruchnahme des Konjunkturprogramms II ist der Eigenbetrieb Straßen in der Lage den Bürgerplatz in Liblar zu sanieren bzw. umzubauen. Hierzu müssen 700.000,00 € nach veranschlagt werden, wobei ca. 500.000,00 € bezuschusst werden. Für das Landesprojekt Regionale 2010 habe ich im Wirtschaftsplan für 10 Einzelmaßnahmen 458.000,00 eingestellt. Es ist zu erwarten dass diese Maßnahmen zu 80 %, ggf. sogar zu 90 %, -4- durch das Land NRW / die EU gefördert werden (z.B.: Sanierung und Aufrüstung von Wirtschaftswegen etc. im Umfeld der Gymnicher Mühle). Die Baugebiete BP 160 „Villehang“ (Ersterschließung), BP 145 Blessem Süd- Ost (Fertigstellung), BP 121 „Schützenstraße.“ (Ersterschließung) und BP 158 „Konradsheim“ (Ersterschließung), sind gleichfalls im Entwurf des WP enthalten. Wie in jedem Jahr, so sind auch 2010 weitere Straßensanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen auszuschreiben. Die Gesamtsumme der vorgesehenen Straßeninvestitionen beläuft sich auf ca. 4,47 Mio EUR. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von ca. 2,12 Mio. EUR aus Ablöseverträgen, Erschließungsbeiträgen und Zuschüssen, etc. Betriebszweig Straßenreinigung Der Plan für den Betriebszweig gliedert sich in zwei Abteilungen: 1.) Straßenreinigung – Planverlust 1,3 TEUR 2.) Reinigungsdienst – Planverlust 9,5 TEUR Zu 1.) Das leicht negative Ergebnis ergibt sich aus Erhöhungen verschiedener Kostenpositionen bei gleich bleibenden Gebühreneinnahemen. Die Gebührensätze sind 2010 noch nicht neu kalkuliert worden. Zu 2.) Das negative Ergebnis entsteht ausschließlich durch die Reinigung der Glascontainerplätze für die Gesellschaft Duales System Deutschland – Der Grüne Punkt. Zur Überlassung und Reinigung der Stellflächen sind wir durch die Verpackungsverordnung verpflichte. Ebenso wird die hierfür zu zahlende Vergütung durch eine Clearing-Stelle festgelegt. Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Friedhöfe Investitionen sind für diverse Einzelmaßnahmen wie z.B. Wegesanierungen, behindertengerechte Umgestaltungen, Containerplätze und die Einrichtung alternativer Friedhofsanlagen in Höhe von 411.000 Euro vorgesehen. Die ab August 2005 wirksam gewordene Gebührenanhebung wirkt sich auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis im Wesentlichen nur zu einem je1/25 im jeweiligen Wirtschaftsjahr aus, da die Gebühreneinnahmen auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre) verteilt werden. Die zu geringen Gebühreneinnahmen aus der Vergangenheit (vor etwa 25 Jahren und tlw. länger) haben heute einen erheblich negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des UA-Friedhöfe. Trotz des negativen Planergebnisses ergibt sich, wie aus der Einnahme/Ausgaberechnung zu ersehen ist, ein Liquiditätsüberschuss aus lfd. Geschäft in Höhe von ca. 56 TEUR, sodass voraussichtlich auf einen Teil der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen verzichtet werden kann. Dies wäre die erste Kreditaufnahme des Betriebszweiges seit Bestehen des Eigenbetriebes. Die bei Gründung des Eigenbetriebes dem Friedhofsberich zugeordneten Darlehen sind per 31.12.10 getilgt. Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Gartenbau Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen 361 TEUR. Sie betreffen die Aufgabenbereiche Kinderspielplätze (59 TEUR), Sportanlagen (39 TEUR) sowie Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen (263 TEUR). -5- Das gegenüber 2009 bessere Planergebnis beruht im Wesentlichen auf den angestrebten Einsparungen bei den Unterhaltungskosten sowie einem Rückgang der Abschreibungen. Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich, die noch ausstehende Kreditaufnahme aus dem Jahr 2009 in Höhe von 51.000 Euro sowie die neue Kreditsumme für den Wirtschaftsplan 2010 in Höhe von 3.120.420 Euro aufzunehmen. Aufgrund der sehr angespannten Haushalslage der Stadt untersteht auch der Eigenbetrieb Straßen den Regeln eines „Nothaushaltes“. Es ist somit unerlässlich, jede Maßnahme einzeln mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Nur für die von ihr befürworteten Aufgaben darf ich die hierfür benötigten Kredite aufnehmen. Alle Investitionspläne stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Hiervon ausgenommen sind, jedenfalls nach meiner Auffassung, die Betriebszweige „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung / Winterdienst“, da diese durch Gebühren finanziert werden. (Dr. Rips) -6-