Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur 63/2010
10.03.2010
Nachfolgend beantworte ich die Fragen zum Wirtschafts plan 2010 des Eigenbetriebes
Straßen im Betriebsausschuss Straßen vom 04.03.2010
zu 1. Betriebskostenzuschüsse
a) Die Stadtverwaltung hat in ihrem Entwurf des Haushalts für den Eigenbetrieb Straßen eine
zusätzliche pauschale Einsparung der Betriebskosten des Eigenbetriebes von 200.000,-- €
eingeplant. Diese Kürzung ist auch im Wirtschaftsplan 2010 des Betriebes eingerechnet.
Aufgrund der Abrechnung von noch offenen Betriebskostenzuschüssen aus früheren Jahren
(siehe V07/0989, Rat vom 12.12.2000) stehen dem Eigenbetrieb noch Zahlungen in Höhe
von ca. 300.000,-- € zu. Es ist vorgesehen, diese in 2010 dem Eigenbetrieb auszuzahlen.
Nur durch diese noch ausstehende Verrechnung kann die zusätzliche Einsparung 2010
kompensiert werden bzw. erhöht sich dieser Ansatz um 175.055,-- €.
b) In der Ergebnisrechnung zum Betriebszweig Straßen steht vor
"Betriebskostenzuschüsse"
ein Summenzeichen r. Dies bedeutet
Aufaddierung mehrerer Faktoren zusammengefasst wird.
Der Betriebskostenzuschuss nur für die Straßenunterhaltung bzw.
3.027.264,-- € (ohne Verwaltungskostenzuschuss). Rechnet man hiervon
(360.470,-- €), so ergibt sich der Betrag von 2.666.794,-- € auf Seite 3 der
der Bezeichnung
dass hier eine
-betrieb beträgt
die Kürzungen ab
Begründung.
zu 2. Verbandsumlage
Unter Verbandsumlagen verbergen sich die Umlagekosten für den Erftverband und den
Palmersdorfer Bachverband (Gewässerumlagen)
zu 3. Umlagenaufwand
Der Umlagenaufwand errechnet sich aus der Verwaltungskostenumlage,
kostenumlage und der "Raummiete" an -82- (siehe Tabelle).
der Personal-
Bezüglich
der Reinigungskolonne
ist geplant, diese häufiger in Aufgabenbereichen
einzusetzen, welche einen geringeren Kostendeckungsgrad
haben (z.B. Sonderaufgaben
wie die zügige Reinigung von Schmutzecken,
Streichen von Handläufen, Reparatur von
Bänken etc.). Hierdurch ist es wahrscheinlich, dass sich ein geringer Zuschussbedarf ergibt.
Der Eigenbetrieb Straßen schätzt den Schaden der alleine durch den harten Winter
sanierungs- reparaturbedürftig gewordenen Straßen auf -238.000,-- €:
, dass Ihre Fragen ausreichend
beantwortet
werden konnten.
Seite 1 von 1
Paul Boecking - W-Plan 2010 EB Straßen
Von:
An:
Datum:
Betreff:
"Renate Wintz" <r.wintz@fdp-erftstadt.de>
<paul.boecking@erftstadt.de>
05.03.2010 10:16
W-Plan 2010 EB Straßen
Sehr geehrter
Herr Böcking,
hier noch mal einige Fragen zum Wirtschaftsplan, die ich gerne beantwortet hätte:
1. Betriebskostenzuschüsse
In der Begründung der Beschlussvorlage erklären Sie auf Seite 3, dass die Die Betriebskostenzuschüsse der
Stadt reduziert wurden und auch eine aktuelle Kürzung für 2010 angesetzt wurde. Dies kann man aber nicht
nachvollziehen, da der Betriebskostenzuschuss sich um 175.055 Euro gegenüber 2009 erhöht.
Ebenfalls finden sich die Zahlen von Seite 3 des Beschlussentwurfs im W-Plan nicht wieder. So steht auf Seite
3 als Betriebskostenzuschuss für den BZStraßen 2.666.794 Euro, im W-Plan stehen aber 4.760.233 Euro.
Dies gilt auch für das Beispiel BZGarten.
Das bitte ich doch genauer zu erklären.
2. Verbandsumlage
Im W-Plan steht unter Aufwand
darunter zu verstehen?
für bezogene Leistungen im BZ Straßen die Verbandsumlage.
Was ist
3. Umlagenaufwand
Wasverbirgt unter dem Begriff Umlagenaufwandunter den sonstigenbetrieblichen Aufwendungen, zu
finden in allen BZ?
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Wintz
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10.03.201 0
ES - Strassen Gesamt
Wirtschaftsplan 2010
Ergebnissrechnung
Bezeichnung
Betriebs- Verwaltungskostenzuschuss
Betriebskostenzuschuss (Tilgungen)
Kürzung
Betriebskostenzuschuss
14.1
(Stadt)
WP 2009
WP 2010
EUR
EUR
3.823.697,00
1.841.500,00
18.915,00
-250.000,00
5.434.112,00
3.914.588,00
1.841.500,00
303.079,00
-450.000,00
5.609.167,00
Festlegung der Betriebskostenzuschüsse der Stadt an den
Eigenbetrieb Straßen
Finanz- und Personalausschuss 05.12.2000
Abweichung
Plan 09/ Plan 10
90.891,00
284.164,00
-200.000,00
175.055,00
- V 7/0989-
Im Eigenbetrieb Straßen werden ab dem Jahr 2001 die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Ableitung des Oberflächenwassers
der Stadtstraßen sowie der
Kreisstraßen und die Kontrollkosten für Verkehrswege durch den städtischen Haushalt
erstattet.
Gleichfalls sind die Kosten für die Wirtschaftsprüfung
durch die Stadt zu ersetzen.
Entsprechend den anderen Betriebskostenzuschüssen
werden jährlich angemessenen'
Abschlagszahlungen geleistet.
Einstimmig.
WP-10 ZGesamt.xls/10.03.2010
Seite 1
2
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Straße
Garten
Zuschuss
Kürzung
Summe 1
Abrechnung. V7/0989
Verw.Kst.Zusch
Schuldendienst
3.027.264,00
-360.470,00
2.666.794,00
284.000,00
87.939,00
1.721.500,00
732.797,00
-87.258,00
645.539,00
Summe 2
4.760.233,00
747.667,00
22.128,00
80.000,00
Friedhof
Summe 1
3.760.061,00
-447.728,00
3.312.333,00
284.000,00
110.067,00
1.801.500,00
0,00
5.507.900,00
0,00
Str.-Rein
19.079,00
-2.272,00
16.807,00
29.988,00
40.000,00
1.968,00
69.988,00
18.775,00
Bezeichnung
WP 2009
EUR
76.992,00
51.000,00
64.589,00
192.581,00
Verwaltungs kosten umlage
Personalkostenumlage
Raummiete an -82Umlagenaufwand
WP-10
1Strasse. xis / Ergebnisplan
/10.03.2010
WP 2010
EUR
87.939,00
50.000,00
66.951,00
204.890,00
Abweichung
Plan 09/ Plan 10
10.947,00
-1.000,00
2.362.00
12.309,00
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