Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 21/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 06.01.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.03.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in
Kindertagespflege in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorgeschlagene Änderung führt zu einer Mehreinnahme von jährlich 60.000 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.01.2010
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt
wird im Bereich der Beitragstabelle in § 5 ab dem 01.08.2010 (neues Kindergartenjahr) wie folgt
geändert:
Kinder in Kita oder Tagespflege
Tagespflege
Kita bis 25 Stunden
bis 15,00
und
Stunden
Tagespfl. 15,01 25,00 Stunden
bis 12.271,00 €
12.271,01 € bis
24.542,00 €
24.542,01 € bis
36.813,00 €
36.813,01 € bis
49.084,00 €
49.084,01 € bis
61.355,00 €
61.355,01 € bis
73.626,00 €
73.626,01 € bis
85.897,00 €
über 85.897,00 €
0,00
0,00
Kita bis 35 Stunden und
Tagespfl. 25,01 - 35,00
Stunden sowie
Tagespflege u. Schule
(nicht OGS)
0,00
0,00
23,47
26,08
Kita bis 45 Stunden
und
Tagespfl. ab 35,01
Stunden
0,00
40,03
44,48
70,56
0,00
65,80
73,11
115,04
0,00
103,54
115,04
177,93
0,00
136,21
151,34
235,19
0,00
171,00
190,00
296,00
0,00
207,00
230,00
358,00
0,00
41,93
Begründung:
Die Haushaltssituation macht Einnahmeerhöhungen an den verschiedensten Stellen notwendig, so
auch bei den Kindergartenbeiträgen bzw. Kostenbeiträgen für die Tagespflege.
Die Verwaltung schlägt deshalb erneut die Einrichtung von zwei weiteren Stufen im oberen
Einkommensbereich ab dem 01.08.2010 vor. Nach Kalkulation der Verwaltung ergeben sich
daraus Mehreinnahmen in Höhe von ca. 77.000 € jählich.
Neben dieser Erhöhung schlägt die Verwaltung aber gleichzeitig eine erhebliche Verringerung der
Beiträge für unter 2 jährige Kinder und für die Tagespflege vor. Diese bisher höheren Beiträge
sollen den Kindergartenbeiträgen für über 2-Jährige gleichgestellt werden.
Zum einen stehen gerade junge Familien mit kleinen Kindern in der Regel am Anfang ihrer
beruflichen Entwicklung und verfügen noch nicht über ein auskömmliches Familieneinkommen.
Zum anderen zahlen Eltern für ihre Tagespflegekinder häufig noch neben dem Elternbeitrag eine
weitere Aufwandsentschädigung an die Tagespflegepersonen.
Die Gleichsetzung im Elternbeitrag der unter 2- und der über 2-Jährigen entspricht einer
Mindereinnahme von 4.000 €. Durch die Nivellierung der Kindergarten- und Tagespflegebeiträge
errechnet sich eine Mindereinnahme von 13.000 €.
Im Ergebnis bleibt durch die Belastung der höheren Einkommensgruppen eine Mehreinnahme von
60.000 € jählich bzw. 25.000 € in 2010.
Die Entlastung der Familien mit ganz jungen und Tagespflegekindern ist neben einer guten
Infrastruktur im Angebot für unter 3-Jährige eine nicht zu unterschätzende familienpolitische
Komponente und ein weiterer weicher Standortfaktor für zuzugswillige Familien nach Erftstadt.
Ein Vergleich der alten Beiträge mit den neuen nunmehr vorgeschlagenen ist der Anlage
beigefügt.
I.V.
(Erner)
-2-