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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 21/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 06.01.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.03.2010 Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die vorgeschlagene Änderung führt zu einer Mehreinnahme von jährlich 60.000 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.01.2010 Beschlussentwurf: Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird im Bereich der Beitragstabelle in § 5 ab dem 01.08.2010 (neues Kindergartenjahr) wie folgt geändert: Kinder in Kita oder Tagespflege Tagespflege Kita bis 25 Stunden bis 15,00 und Stunden Tagespfl. 15,01 25,00 Stunden bis 12.271,00 € 12.271,01 € bis 24.542,00 € 24.542,01 € bis 36.813,00 € 36.813,01 € bis 49.084,00 € 49.084,01 € bis 61.355,00 € 61.355,01 € bis 73.626,00 € 73.626,01 € bis 85.897,00 € über 85.897,00 € 0,00 0,00 Kita bis 35 Stunden und Tagespfl. 25,01 - 35,00 Stunden sowie Tagespflege u. Schule (nicht OGS) 0,00 0,00 23,47 26,08 Kita bis 45 Stunden und Tagespfl. ab 35,01 Stunden 0,00 40,03 44,48 70,56 0,00 65,80 73,11 115,04 0,00 103,54 115,04 177,93 0,00 136,21 151,34 235,19 0,00 171,00 190,00 296,00 0,00 207,00 230,00 358,00 0,00 41,93 Begründung: Die Haushaltssituation macht Einnahmeerhöhungen an den verschiedensten Stellen notwendig, so auch bei den Kindergartenbeiträgen bzw. Kostenbeiträgen für die Tagespflege. Die Verwaltung schlägt deshalb erneut die Einrichtung von zwei weiteren Stufen im oberen Einkommensbereich ab dem 01.08.2010 vor. Nach Kalkulation der Verwaltung ergeben sich daraus Mehreinnahmen in Höhe von ca. 77.000 € jählich. Neben dieser Erhöhung schlägt die Verwaltung aber gleichzeitig eine erhebliche Verringerung der Beiträge für unter 2 jährige Kinder und für die Tagespflege vor. Diese bisher höheren Beiträge sollen den Kindergartenbeiträgen für über 2-Jährige gleichgestellt werden. Zum einen stehen gerade junge Familien mit kleinen Kindern in der Regel am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung und verfügen noch nicht über ein auskömmliches Familieneinkommen. Zum anderen zahlen Eltern für ihre Tagespflegekinder häufig noch neben dem Elternbeitrag eine weitere Aufwandsentschädigung an die Tagespflegepersonen. Die Gleichsetzung im Elternbeitrag der unter 2- und der über 2-Jährigen entspricht einer Mindereinnahme von 4.000 €. Durch die Nivellierung der Kindergarten- und Tagespflegebeiträge errechnet sich eine Mindereinnahme von 13.000 €. Im Ergebnis bleibt durch die Belastung der höheren Einkommensgruppen eine Mehreinnahme von 60.000 € jählich bzw. 25.000 € in 2010. Die Entlastung der Familien mit ganz jungen und Tagespflegekindern ist neben einer guten Infrastruktur im Angebot für unter 3-Jährige eine nicht zu unterschätzende familienpolitische Komponente und ein weiterer weicher Standortfaktor für zuzugswillige Familien nach Erftstadt. Ein Vergleich der alten Beiträge mit den neuen nunmehr vorgeschlagenen ist der Anlage beigefügt. I.V. (Erner) -2-