Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu V 21/2010
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen tür die Betreuung
von Kindern in Kindertagesstätten
und von Kostenbeiträgen tür die Betreuung
in Kindertagespflege
in Erftstadt
Im Rahmen der Beratung der V 21/2010 in Verbindung mit dem Antrag A 106/2010 der
FDP "Antrag bezüglich gerechter Elternbeiträge..." wurde dem Rat ebenso empfohlen, die
OGATA-Beiträge in feinere Einkommensstufen von 3500,00 Euro aufzuteilen. Bei den
OGATA-Beiträgen werden jedoch keine weiteren Stufen über 65.000,00 Euro eingefügt, da
der vom Land vorgesehene Höchstbeitrag LH.v. 150,00 Euro nicht überschritten werden
darf.
Die OGA TA-Beiträge waren bereits in der V 21/2010 beziffert. Sie sind der Übersichtlichkeit
halber hier noch einmal gegenübergestellt.
Nach dem Willen des JHA ergibt sich folgender Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
"offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird in der
Beitragstabelle in § 4 ab dem 01.08.2010 wie folgt geändert:
OGATA - neue Beiträge
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
über
12.500,00 €
16.000,00
19.500,00
23.000,00
26.500,00
30.000,00
33.500,00
37.000,00
40.500,00
44.000,00
47.500,00
51.000,00
54.500,00
58.000,00
61.500,00
65.000,00
65.000,00
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
OGA TA
10,00 €
26,08 €
31,79 €
37,49 €
38,96 €
44,10 €
49,25 €
63,64 €
69,66 €
75,68 €
81,70 €
107,10 €
114,45 €
121,80 €
136,53 €
144,30 €
150,00 €
bis
bis
bis
bis
bis
über
- alte
Beiträge
12.271,00
24.542,00
36.813,00
49.084,00
61.355,00
61.355,00
€
€
€
€
€
€
10,00 €
27,00
45,00
74,00
116,00
150,00
€
€
€
€
€