Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 15/2010
Az.: 51 12-10
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51- Datum: 05.01.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.03.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung des Essenspreises um 10 Cent führt zu einer jährlichen Mehreinnahme von 7.930 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.01.2010
Beschlussentwurf:
1. Das Essensgeld in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.08.2010 um 10
Cent von 2,50 € auf 2,60 € erhöht. Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten
wird dementsprechend in § 5 Abs. 1 geändert.
2. § 5, Abs. 3 der Benutzungsordnung wird wie folgt geändert:
Die Kindertagesstätte ist bis zu einem von der Einrichtung festgelegten Termin (entsprechend der
Lieferbedingungen des jeweiligen Caterers) zu informieren, wenn dass Kind nicht am Essen
teilnimmt. Ist dies nicht erfolgt, gilt dieser Tag auch als Verpflegungstag und wird mit 2,60 €
berechnet.
Begründung:
Zu 1:
Mit dem Essensgeld werden einerseits die unmittelbaren Kosten für das Essen (welche nicht im
Elternbeitrag enthalten sind) beglichen und andererseits ein kleiner Ausgleich für die
Personalkosten der Essensausgabe abgegolten. Seit 2003 werden in den städtischen
Einrichtungen, die über Küchenhilfen verfügen, 20 Cent an die Stadt abgeführt. In Lechenich-Süd
und in Friesheim werden 95 Cent abgeführt, da dort noch mit Köchinnen gearbeitet wird, die die
Essen preisgünstiger erstellen können. Die beiden eingruppigen Einrichtungen Bliesheim und Borr
führen kein Geld ab, da dort keine Küchenhilfen für die wenigen Essen beschäftigt werden.
Inzwischen ist in den Kitas etabliert, dass ein gemeinsames Mittagessen zum pädagogischen
Alltag und damit zum Bildungsauftrag des Kindergartens gehört. Esskultur mit den
dazugehörenden Spielregeln wird so selbstverständlich erlernt.
Verschiedenen neuen Eltern scheint das Essensgeld für ihre jungen Kinder gleichwohl manchmal
zu hoch zu sein. Das Mittagessen für „Hartz-4-Kinder“ ist auch nur mit 1,15 € berechnet. Für diese
Fälle greift allerdings in Erftstadt seit langer Zeit die Erftstadt-Card.
Inzwischen werden annähernd 80.000 Essen in den städtischen Kitas jährlich ausgegeben. Eine
Erhöhung um 10 Cent entspricht insofern einer Mehreinnahme von annähernd 8.000,- € jährlich.
Tritt diese Erhöhung zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2010 in Kraft, entspricht dies einer
Mehreinnahme in 2010 in Höhe von ca. 3.300 €.
Zu 2:
Die täglichen Mittagessen müssen geplant werden. Sofern Kinder an einzelnen Tagen nicht am
Essen teilnehmen können, haben die Eltern die Möglichkeit, die Kinder abzumelden. Erfolgt keine
termingerechte Abmeldung, wird das Essensgeld erhoben.
Die meisten Kitas werden von verschiedenen Caterern beliefert. Die Firmen fordern von den
Einrichtungen zu unterschiedlichen Terminen die täglich Bestellung der Anzahl der zu liefernden
Essen. In der Regel reicht eine Meldung am Morgen des selben Tages (so auch in der jetzigen
Benutzungsordnung geregelt). In der Kindertagesstätte Liblar Tausendfüßler müssen die Essen
aber bis um 16.00 Uhr des Vortages bestellt sein. Dies hat in Einzelfällen mit Eltern zu
Diskussionen geführt. Aus Gründen der Flexibilität sollten daher zukünftig die Einrichtungen eine
eigene Regelung treffen können.
Die aufgeführten Änderungen der Benutzungsordnung sind in der Anlage fett- und kursivgedruckt
im § 5 Abs. 1 und 3 kenntlich gemacht.
I.V.
(Erner)
-2-