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Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 15/2010 Az.: 51 12-10 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51- Datum: 05.01.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.03.2010 Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Erhöhung des Essenspreises um 10 Cent führt zu einer jährlichen Mehreinnahme von 7.930 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.01.2010 Beschlussentwurf: 1. Das Essensgeld in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.08.2010 um 10 Cent von 2,50 € auf 2,60 € erhöht. Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten wird dementsprechend in § 5 Abs. 1 geändert. 2. § 5, Abs. 3 der Benutzungsordnung wird wie folgt geändert: Die Kindertagesstätte ist bis zu einem von der Einrichtung festgelegten Termin (entsprechend der Lieferbedingungen des jeweiligen Caterers) zu informieren, wenn dass Kind nicht am Essen teilnimmt. Ist dies nicht erfolgt, gilt dieser Tag auch als Verpflegungstag und wird mit 2,60 € berechnet. Begründung: Zu 1: Mit dem Essensgeld werden einerseits die unmittelbaren Kosten für das Essen (welche nicht im Elternbeitrag enthalten sind) beglichen und andererseits ein kleiner Ausgleich für die Personalkosten der Essensausgabe abgegolten. Seit 2003 werden in den städtischen Einrichtungen, die über Küchenhilfen verfügen, 20 Cent an die Stadt abgeführt. In Lechenich-Süd und in Friesheim werden 95 Cent abgeführt, da dort noch mit Köchinnen gearbeitet wird, die die Essen preisgünstiger erstellen können. Die beiden eingruppigen Einrichtungen Bliesheim und Borr führen kein Geld ab, da dort keine Küchenhilfen für die wenigen Essen beschäftigt werden. Inzwischen ist in den Kitas etabliert, dass ein gemeinsames Mittagessen zum pädagogischen Alltag und damit zum Bildungsauftrag des Kindergartens gehört. Esskultur mit den dazugehörenden Spielregeln wird so selbstverständlich erlernt. Verschiedenen neuen Eltern scheint das Essensgeld für ihre jungen Kinder gleichwohl manchmal zu hoch zu sein. Das Mittagessen für „Hartz-4-Kinder“ ist auch nur mit 1,15 € berechnet. Für diese Fälle greift allerdings in Erftstadt seit langer Zeit die Erftstadt-Card. Inzwischen werden annähernd 80.000 Essen in den städtischen Kitas jährlich ausgegeben. Eine Erhöhung um 10 Cent entspricht insofern einer Mehreinnahme von annähernd 8.000,- € jährlich. Tritt diese Erhöhung zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2010 in Kraft, entspricht dies einer Mehreinnahme in 2010 in Höhe von ca. 3.300 €. Zu 2: Die täglichen Mittagessen müssen geplant werden. Sofern Kinder an einzelnen Tagen nicht am Essen teilnehmen können, haben die Eltern die Möglichkeit, die Kinder abzumelden. Erfolgt keine termingerechte Abmeldung, wird das Essensgeld erhoben. Die meisten Kitas werden von verschiedenen Caterern beliefert. Die Firmen fordern von den Einrichtungen zu unterschiedlichen Terminen die täglich Bestellung der Anzahl der zu liefernden Essen. In der Regel reicht eine Meldung am Morgen des selben Tages (so auch in der jetzigen Benutzungsordnung geregelt). In der Kindertagesstätte Liblar Tausendfüßler müssen die Essen aber bis um 16.00 Uhr des Vortages bestellt sein. Dies hat in Einzelfällen mit Eltern zu Diskussionen geführt. Aus Gründen der Flexibilität sollten daher zukünftig die Einrichtungen eine eigene Regelung treffen können. Die aufgeführten Änderungen der Benutzungsordnung sind in der Anlage fett- und kursivgedruckt im § 5 Abs. 1 und 3 kenntlich gemacht. I.V. (Erner) -2-