Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 695/2009
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 29.12.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
21.01.2010
Rat
27.01.2010
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
10.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.12.2009
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
1.1.2
1.1.3
13.380.895,- €
202.595,- €
12.457.145,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
1.1.4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
4.365.000,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
2.488.015,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
345.613,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
2.116.201,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan
Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
des
Betriebszweiges
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird
beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach
Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2010
folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2010 äußerst umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in
Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude,
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 119, Erftstadt-Gymnich,
Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim und Nr. 160A, Erftstadt-Liblar,
- Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet
Friesheim.
Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre waren geprägt von relativ hohen Aufwendungen für
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen. Im Jahr 2010 müssen die Maßnahmen aus dem
Konjunkturpaket II umgesetzt werden. Für die energetische Sanierung der Realschule Liblar liegt
der Bewilligungsbescheid vor, mit der Maßnahme soll in den Sommerferien begonnen werden.
Weiterhin sind bei 4 vier Kindergärten erhebliche bauliche Erweiterung vorgesehen. Das Bürgerbüro
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in Lechenich wird im Jahr 2010 fertig gestellt. Dementsprechend sind im Entwurf des
Wirtschaftplanes Sanierungs- und Baumaßnahmen mit einem Volumen von ca. 10,4 Mio. €
veranschlagt.
Im Jahr 2009 stellt sich die finanzielle Situation des Eigenbetriebes relativ positiv dar. Ende des
Jahres konnten weitere Grundstücke im Wirtschaftspark vermarktet werden. Das Baugebiet in
Blessem wurde auf dem Grundstücksmarkt sehr positiv aufgenommen. Ende des Jahres konnten in
Blessem, Dirmerzheim und Gymnich zahlreiche Grundstücke verkauft werden.
Insgesamt ist die Finanzlage des Eigenbetriebes dennoch angespannt. Den unverändert hohen
Aufwendungen für die Bauunterhaltung stehen, bedingt durch die Kürzung der jährlichen Zahlungen
aus dem städtischen Haushalt ab den Jahren 2003 und 2004 und einer weiteren Kürzung im Jahr
2010, zu geringe Einnahmen gegenüber.
Im Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung ist eine Reduzierung der Verbindlichkeiten
um 1,1 Mio. € geplant. Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft ist, insbesondere
aufgrund der geplanten Neubaumaßnahmen, auch im Jahr 2010 eine Nettokreditaufnahme
vorgesehen. Diese liegt mit 1.960.000,- € um ca. 1,0 Mio. € über der des Vorjahres. Die Belastung
durch Zins und Tilgung beträgt im Jahr 2010 allein für den Betriebszweig Hochbau und
Gebäudewirtschaft 2,45 Mio. €.
Der Ausbau der Kindergärten ist von den städtischen Gremien bereits beschlossen worden. Die
erste Stufe der Umsetzung erfolgt jetzt über den Wirtschaftsplan 2010. Aus dem Konjunkturpaket II
und über den Zuschuss für die energetische Sanierung der Realschule Liblar stehen im Jahr 2010
erhebliche Mittel zur Verfügung. Seitens der Stadt müssen zum einen die Eigenanteile finanziert
werden. Weiterhin bietet es sich an, ergänzend zu den Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket,
weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, um einzelne Gebäude umfassend zu sanieren.
Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich über mehrere Jahre. Es sollten daher
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden, um die Planung und Ausschreibung der
Gesamtmaßnahme bereits im Jahr 2010 auf den Weg bringen zu können.
Mit Neubaumaßnahmen wird üblicherweise erst begonnen, wenn die Finanzierung dieser
Maßnahmen im städtischen Haushalt sichergestellt ist. Da der Haushalt frühestens in der Sitzung
des Rates im März 2010 verabschiedet wird, sollte im Jahr 2010 bei folgenden Maßnahmen
abweichend von der bisherigen Beschlusslage verfahren werden:
Der Rat der Stadt hat ein umfassendes Ausbauprogramm für Kindergärten zur Betreuung der
Unter-3-Jährigen beschlossen. Die ersten Einrichtungen sollten zum 31.08.2010 betriebsfertig
sein. Dieser Termin ist bereits jetzt nicht zu halten. Mit den Baumaßnahmen sollte daher
unverzüglich begonnen werden.
Über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat der Rat der Stadt im Jahr
2009 entschieden. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Wesentlichen mit dem
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Die Maßnahmen befinden sich
bereits in der Umsetzung und müssen zum Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.
Zur energetischen Sanierung der Realschule Liblar hat die Stadt einen Bewilligungsbescheid
erhalten. Mit den Baumaßnahmen sollte in den Sommerferien 2010 begonnen werden. Dazu
müssen noch im Januar 2010 die ersten Aufträge erteilt werden.
Zur weiteren Vorgehensweise schlage ich daher vor, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
27.01.2010 beschließt, dass mit der Ausführung der Maßnahmen, die im Entwurf des
Wirtschaftsplanes mit Priorität 1 gekennzeichnet sind, sowie mit dem Ausbau der Kindergärten
begonnen werden kann. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan kann dann, nach
Vorberatung durch die verschiedenen Fachausschüsse, in Zusammenhang mit der Verabschiedung
des Haushalts 2010 erfolgen.
Bei der Gründung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft befand sich die Stadt im
Haushaltssicherungskonzept. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen konnte zu diesem
Zeitpunkt der Eigenbetrieb nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan mit
Sanierungsmaßnahme beginnen und Darlehen aufnehmen, auch wenn der städtische Haushalts
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noch nicht verabschiedet oder nicht genehmigt worden war. Im Zusammenhang mit der Umstellung
auf NKF haben sich die entsprechenden Regelungen geändert. Sofern vor Genehmigung des
Haushaltes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes Darlehen aufgenommen werden sollen, so ist
dazu die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Mit dem entsprechenden Antrag ist eine
nach Dringlichkeit geordnete Liste der unaufschiebbaren Investitionen vorzulegen. Vor der
Genehmigung einer Darlehensaufnahme können daher nur Vorhaben umgesetzt werden, die nicht
über Darlehen finanziert werden. Dies sind insbesondere Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
(Dr. Rips)
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