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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 695/2009 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 29.12.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 21.01.2010 Rat 27.01.2010 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 10.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.12.2009 Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.1.2 1.1.3 13.380.895,- € 202.595,- € 12.457.145,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.500.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 1.1.4 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 4.365.000,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 2.488.015,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 345.613,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 2.116.201,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. des Betriebszweiges 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2010 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der im Jahr 2010 äußerst umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude, - Vermarktung von Grundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 119, Erftstadt-Gymnich, Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim und Nr. 160A, Erftstadt-Liblar, - Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet Friesheim. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre waren geprägt von relativ hohen Aufwendungen für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen. Im Jahr 2010 müssen die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II umgesetzt werden. Für die energetische Sanierung der Realschule Liblar liegt der Bewilligungsbescheid vor, mit der Maßnahme soll in den Sommerferien begonnen werden. Weiterhin sind bei 4 vier Kindergärten erhebliche bauliche Erweiterung vorgesehen. Das Bürgerbüro -2- in Lechenich wird im Jahr 2010 fertig gestellt. Dementsprechend sind im Entwurf des Wirtschaftplanes Sanierungs- und Baumaßnahmen mit einem Volumen von ca. 10,4 Mio. € veranschlagt. Im Jahr 2009 stellt sich die finanzielle Situation des Eigenbetriebes relativ positiv dar. Ende des Jahres konnten weitere Grundstücke im Wirtschaftspark vermarktet werden. Das Baugebiet in Blessem wurde auf dem Grundstücksmarkt sehr positiv aufgenommen. Ende des Jahres konnten in Blessem, Dirmerzheim und Gymnich zahlreiche Grundstücke verkauft werden. Insgesamt ist die Finanzlage des Eigenbetriebes dennoch angespannt. Den unverändert hohen Aufwendungen für die Bauunterhaltung stehen, bedingt durch die Kürzung der jährlichen Zahlungen aus dem städtischen Haushalt ab den Jahren 2003 und 2004 und einer weiteren Kürzung im Jahr 2010, zu geringe Einnahmen gegenüber. Im Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung ist eine Reduzierung der Verbindlichkeiten um 1,1 Mio. € geplant. Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft ist, insbesondere aufgrund der geplanten Neubaumaßnahmen, auch im Jahr 2010 eine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Diese liegt mit 1.960.000,- € um ca. 1,0 Mio. € über der des Vorjahres. Die Belastung durch Zins und Tilgung beträgt im Jahr 2010 allein für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 2,45 Mio. €. Der Ausbau der Kindergärten ist von den städtischen Gremien bereits beschlossen worden. Die erste Stufe der Umsetzung erfolgt jetzt über den Wirtschaftsplan 2010. Aus dem Konjunkturpaket II und über den Zuschuss für die energetische Sanierung der Realschule Liblar stehen im Jahr 2010 erhebliche Mittel zur Verfügung. Seitens der Stadt müssen zum einen die Eigenanteile finanziert werden. Weiterhin bietet es sich an, ergänzend zu den Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, um einzelne Gebäude umfassend zu sanieren. Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich über mehrere Jahre. Es sollten daher Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden, um die Planung und Ausschreibung der Gesamtmaßnahme bereits im Jahr 2010 auf den Weg bringen zu können. Mit Neubaumaßnahmen wird üblicherweise erst begonnen, wenn die Finanzierung dieser Maßnahmen im städtischen Haushalt sichergestellt ist. Da der Haushalt frühestens in der Sitzung des Rates im März 2010 verabschiedet wird, sollte im Jahr 2010 bei folgenden Maßnahmen abweichend von der bisherigen Beschlusslage verfahren werden: Der Rat der Stadt hat ein umfassendes Ausbauprogramm für Kindergärten zur Betreuung der Unter-3-Jährigen beschlossen. Die ersten Einrichtungen sollten zum 31.08.2010 betriebsfertig sein. Dieser Termin ist bereits jetzt nicht zu halten. Mit den Baumaßnahmen sollte daher unverzüglich begonnen werden. Über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat der Rat der Stadt im Jahr 2009 entschieden. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Wesentlichen mit dem Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Die Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung und müssen zum Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein. Zur energetischen Sanierung der Realschule Liblar hat die Stadt einen Bewilligungsbescheid erhalten. Mit den Baumaßnahmen sollte in den Sommerferien 2010 begonnen werden. Dazu müssen noch im Januar 2010 die ersten Aufträge erteilt werden. Zur weiteren Vorgehensweise schlage ich daher vor, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 27.01.2010 beschließt, dass mit der Ausführung der Maßnahmen, die im Entwurf des Wirtschaftsplanes mit Priorität 1 gekennzeichnet sind, sowie mit dem Ausbau der Kindergärten begonnen werden kann. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan kann dann, nach Vorberatung durch die verschiedenen Fachausschüsse, in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 erfolgen. Bei der Gründung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft befand sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen konnte zu diesem Zeitpunkt der Eigenbetrieb nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan mit Sanierungsmaßnahme beginnen und Darlehen aufnehmen, auch wenn der städtische Haushalts -3- noch nicht verabschiedet oder nicht genehmigt worden war. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf NKF haben sich die entsprechenden Regelungen geändert. Sofern vor Genehmigung des Haushaltes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes Darlehen aufgenommen werden sollen, so ist dazu die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Mit dem entsprechenden Antrag ist eine nach Dringlichkeit geordnete Liste der unaufschiebbaren Investitionen vorzulegen. Vor der Genehmigung einer Darlehensaufnahme können daher nur Vorhaben umgesetzt werden, die nicht über Darlehen finanziert werden. Dies sind insbesondere Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. (Dr. Rips) -4-