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Beschlussvorlage (Anlage 13)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Anlage 13)

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Inhalt der Datei

Anlage 13 zur V 695/2009 “Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt“ In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 21.01.2010 ist die Verwaltung beauftragt worden, der Vorlage eine Liste über die zum Verkauf geeigneten Wohnungen beizufügen; diese habe ich als Anlage beigefügt. Bereits 1996 wurde dem Rat der Stadt Erftstadt eine Aufstellung der städtischen Wohnobjekte vorgelegt, aus der ersichtlich war, welche Objekte zu diesem Zeitpunkt zum Verkauf zur Disposition stehen könnten. Innerhalb der Verwaltung, unter Beteiligung aller zuständigen Ämter, wurde abgeklärt, für welche Objekte eine Befürwortung zum Verkauf ausgesprochen werden könne. Unter diesen selektierten Objekten befanden sich sowohl Ein- und Zweifamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser. Resultierend aus dieser Aufstellung und nachfolgenden Verhandlungen, sowie aufgrund der Tatsache, dass die Mietverhältnisse vom Käufer zu übernehmen waren, wurden die Mehrfamilienhäuser Klosengartenstr. 16-18, Im Jagdfeld 10 und Im Jagdfeld 12 Anfang 1998 an einen Interessenten veräußert. In den folgenden Jahren hat die Stadt Erftstadt darüber hinaus die Objekte Vilskaul 27, Vilskaul 29, Blessemer Str. 19, Schlosswall 23, Carl-Schurz-Str. 121 sowie Kerpener Str. 2 veräußert. Ein Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern zu angemessenen Konditionen kann grundsätzlich nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die zu veräußernden Objekte mietfrei sind oder sich aus bestimmten anderen Gründen für Interessenten ein Vorteil aus dem Ankauf ergibt und der Stadt keine Nachteile entstehen. Der Verwalter der städtischen Wohnungen ist gebeten worden, die Objekte, die durch Kündigung oder Zeitablauf frei werden, zunächst nicht mehr zu vermieten und die Stadt darüber zu informieren. Bis heute hat sich keine Möglichkeit mehr ergeben, ein mietfrei gewordenes Einoder Zweifamilienhaus auf dem Immobilienmarkt zum Verkauf anzubieten. (Dr. Rips)