Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 10 - Nahwärmenetz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Anlage 10 - Nahwärmenetz) Beschlussvorlage (Anlage 10 - Nahwärmenetz) Beschlussvorlage (Anlage 10 - Nahwärmenetz) Beschlussvorlage (Anlage 10 - Nahwärmenetz)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Anlage 10 zur Vorlage 695/2009 18.02.2010 Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 21.01.2010 bin ich gebeten worden, die vorgeschlagene Errichtung eines Nahwärmenetzes im Schulzentrum Liblar weiter zu erläutern. Beschreibung der Maßnahme Die Errichtung eines Nahwärmenetzes im Schulzentrum Liblar stellt eine sinnvolle Maßnahme zur nachhaltigen Reduzierung der vorhandenen Energie- und Unterhaltskosten dar. Eine im Jahre 2007 erstellte Bestandsaufnahme der Wärmesituation des Schulzentrums durch das Ingenieurbüro cib hat ergeben, dass sowohl die Art der Beheizung mittels Nachtspeicheröfen als auch der Zustand vorhandener Heizkessel deutlich verbesserungswürdig sind. Ferner ist in diesem Zusammenhang auf das gehobene Niveau der Energiekosten zu verweisen, dass durch entsprechende Anlagenverbesserungen deutlich abgesenkt werden könnte. Die Beheizung der Verwaltung, der Hausmeisterwohnung und des Flachbaus der Realschule und der von der Hauptschule und des Gymnasiums gemeinsam als Klassentrakt genutzten Gebäudeteile erfolgt zur Zeit über Nachtspeicheröfen. Die Beheizung mittels Strom ist aufgrund des relativ großen Primärenergieeinsatzes aus ökologischer Sicht bedenklich. Die benannten Gebäudeteile werden in den nachfolgenden Tabellen mit „Bereich A“ bezeichnet. Die Hauptschule und die Aula der Realschule werden darüber hinaus mittels Heizkesseln älteren Baujahrs beheizt, wobei Erdgas als Energieträger eingesetzt wird. Die Kessel sind veraltet und für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr geeignet. Diese Gebäudeteile werden nachfolgend mit „Bereich B“ bezeichnet. Die Beheizung des Gymnasiums erfolgt zur Zeit über eine Gaszentralheizung. Dieser Gebäudeteil des Schulzentrums wird mit „Bereich C“ bezeichnet. Zur besseren räumlichen Orientierung wird dieser Erörterung ein Übersichtsplan des Schulzentrums beigefügt, der die Bestandssituation und das zukünftige Heizungskonzept darstellen. Im Jahre 2010 wird der Klassentrakt der Realschule u. a. mit Mitteln aus dem Investitionspakt 2009 einer energetischen Sanierung unterzogen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt eine neue Holzpelletsheizung einzubauen. In Verbindung mit der Erstellung eines Nahwärmenetzes könnte diese Anlage so dimensioniert werden, dass eine komplette resp. unterstützende Heizungsversorgung der Bereiche A – C über diese Anlage möglich wäre. Die Umsetzung dieser Maßnahme würde einen nachhaltigen ökonomischen und ökologischen Nutzen bringen, da sowohl die Energiekosten deutlich reduziert werden könnten als auch die Umstellung auf ressourcenschonende und nachwachsende Energieträger eine erhebliche Verringerung der CO2-Immissionen bedeuten würde. Die gesamten Investitionskosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 706.530,47 €, brutto und werden in Tabelle 1 nach Kostenpositionen aufgeführt. Die Kosten der Sanierung des Klassentraktes und der Turnhalle der Realschule sind in den nachfolgenden Berechnungen nicht berücksichtigt, da diese Maßnahme unabhängig von der Erstellung eines Nahwärmenetzes zur Ausführung kommen wird. Tabelle 1: Übersicht über die Gesamtkosten Bezeichnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Vergrößerung der Heizzentrale Nahwärmenetz Umrüstung Heizung von Elektro auf Pumpenwarmwasser (PWW) Anteil Realschule Anteil Hauptschule Mess-, Steuer-, und Regeltechnik (MSR) Baukosten, netto zuzügl. Honorar, netto Leistungsphase 2-3, 5-9 Gesamtkosten, netto 19 % MWSt Gesamtkosten, brutto Baukosten [€] 105.000,00 105.000,00 100.000,00 95.000,00 95.000,00 500.000,00 93.723,08 593.723,08 112.807,39 706.530,47 Um eine differenzierte Betrachtung der Wirtschaftlichkeit vorzunehmen, wurden die einzelnen Bereich A - C im Bezug auf die Investitionskosten, die Einsparpotentiale und die Amortisation näher untersucht. Tabelle 2: Kennwerte Bereich A A 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gebäudeteile Stromheizung ohne RS Klassentrakt + Turnhalle Realschule: Verwaltung, Hausmeister, Flachbau, Hauptschule/Gymnasium: Klassentrakt anteilige Investitionskosten Nahwärmenetz, netto anteilige Gesamtkosten inkl. Nebenkosten, brutto vorhandene Energiekosten Wärmestrom im Jahr 2008 Energiekosten Nahwärmenetz/Holzpellets Einsparung Energiekosten Amortisation der anteiligen Investition Punkt 2. / Punkt 5 in Jahren [€] 343.000,00 484.679,90 60.000,00 26.000,00 34.000,00 14,25 Den anteiligen Gesamtinvestitionen in Höhe von 484.679,90 € steht eine Energiekosteneinsparung von 34.000,00 € gegenüber. Die Investitionskosten würden nach 14,25 Jahren durch die Energiekosteneinsparung erwirtschaftet werden. Bei der Amortisationsbetrachtung werden mögliche „Sowieso-Kosten“ nicht von den Baukosten abgesetzt, obwohl aufgrund des Anlagealters der technischen Einrichtungen von ca. 40 Jahren in absehbarer Zeit Sanierungskosten anfallen werden. Tabelle 3: Kennwerte Bereich B B 5. 6. 7. 8. Gebäudeteile Gasheizung sanierungsbedürftig Hauptschule: Klassentrakt Realschule: Aula anteilige Investitionskosten Errichtung eines Nahwärmenetzes, netto anteilige Gesamtkosten inkl. Nebenkosten, brutto Investitionskosten Sanierung ohne Errichtung eines Nahwärmenetzes Energieträger Gas, "Sowieso-Kosten" Investitionskosten "Sowieso-Kosten", inkl. Nebenkosten, brutto 107.000,00 151.197,52 98.000,00 127.400,00 9. 10. 11. 12. 13. 14. Differenz Punkt 6. ./. Punkt 8. vorhandene Energiekosten/Gas im Jahr 2008 Energiekosten nach Sanierung/Gas Energiekosten Nahwärmenetz/Holzpellets Energiekosten Einsparung Differenz Punkt 11. - Punkt 12. Amortisation der anteiligen Investition Punkt 9. : Punkt 13. in Jahren 23.797,52 38.000,00 31.000,00 25.000,00 6.000,00 3,96 Die anteiligen Gesamtkosten für den Bereich B belaufen sich auf 151.197,52 €. Die notwendige Sanierung des vorhandenen Heizkessels ist mit 127.400,00 € zu veranschlagen. Für die Errichtung des Nahwärmenetzes wäre unter Berücksichtigung der „Sowieso-Kosten“ eine anteilige Investition in Höhe von 23.797,52 € notwendig. Eine zusätzliche Energiekosteneinsparung von 6.000,00 € p. a. würde zu eine Amortisation der Investition in 3,96 Jahren führen. Tabelle 4: Kennwerte Bereich C C 12. 13. 14. 15. 16. 17. Gebäudeteile Gasheizung Gymnasium: komplett ohne Hauptschule/Gymnasium Klassentrakt anteilige Investitionskosten Errichtung eines Nahwärmenetzes, netto anteilige Gesamtkosten inkl. Nebenkosten, brutto vorhandene Energiekosten Gas im Jahr 2008 Energiekosten Nahwärmenetz/Holzpellets Energiekosten Einsparung Differenz Punkt 14. - Punkt 15. Amortisation der anteiligen Investition Punkt 13. : Punkt 17. in Jahren 50.000,00 70.653,05 64.600,00 47.600,00 17.000,00 4,15 Die Abdeckung der Grundlast der gasbetriebenen Gebäudeteile des Gymnasiums wäre über die zu errichtende Holzpelletsanlage zu erreichen. Investitionskosteneinsatz und Energiekosteneinsparung würden sich in 4,15 Jahren amortisieren. Gesamtrendite und Finanzierung Nach der Umsetzung der Maßnahme beträgt die Energiekosteneinsparung für die vom Nahwärmenetz beheizten Gebäudeteile gegenüber der vorhandenen Situation 64.200 € p. a. Bei einem jährlichen Kapitaldienst in Höhe der Energiekosteneinsparung wird unter der Bedingung einer vollständigen Finanzierung der Gesamtinvestition von 706.530 € nach 14 Jahren der Kredit abgetragen sein. Dieser Berechnung liegt ein Zinssatz von 3,5 % p.a. und eine Tilgungsrate von 5,59 % zugrunde. Etwaige „Sowieso-Kosten“, die aufgrund des Alters der vorhandenen Anlagenteile unweigerlich entstehen, sind bei genannten Finanzierungsüberlegungen nicht berücksichtigt. Contracting-Verfahren Ein Contracting-Verfahren ist für die Umsetzung der Maßnahme nicht geplant. Durch die Einschaltung eines Contractors wird eine Maßnahme zunächst grundsätzlich verteuert, da der Vertragspartner sein Risiko abdecken und einen Gewinn realisieren muss. Es müssen daher andere Faktoren vorliegen, um ein Contracting-Verfahren als wirtschaftlichste Variante in Betracht zu ziehen. Zu diesen Faktoren zählen z.B. umfangreiche Erfahrungen des Contractors mit dem Bau und dem Betrieb entsprechender Anlagen sowie Anreizsysteme durch Beteiligung des Contractors an Energieeinsparungen. Aufgrund der Größe des Netzes sowie wegen des Einsatzes einer Holzhackschnitzelheizung waren im Schulzentrum Leche- nich diese Voraussetzungen gegeben, da die Stadt Erftstadt bisher über keine Erfahrungen in diesem Bereich verfügte. Im Schulzentrum Liblar stellt sich die Situation anders dar. Es wird lediglich eine Gasheizung durch zwei Holzpelletskessel ersetzt. Die Nahwärmeleitungen haben nur eine relativ geringe Länge und verbinden lediglich 3 Heizzentralen. Knapp 60 % der Gesamtkosten entstehen durch den Austausch der Elektro- gegen eine Pumpenwarmwasser-Heizung sowie der dazu erforderlichen Steuerungstechnik (Einzelraumregelung). Daher sollten die Anlagen durch die Stadt errichtet und betrieben werden. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Darlehensaufnahme erforderlich, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf. Sofern diese Genehmigung nicht erteilt wird, sollte doch ein Contracting-Verfahren in Betracht gezogen werden, da die Vorteile durch die Verminderung der Energiekosten die Nachteile aus den höheren Kosten durch das ContractingVerfahren bei weitem übersteigen. (Dr. Rips)