Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 692/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 102 -/-51- Datum: 28.12.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.02.2010
Finanz- und Personalausschuss
09.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Personalbedarf im pädagogischen Familiendienst
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 25.000 € können jährlich im Bereich Hilfen zur Erziehung eingespart werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.01.2010
Beschlussentwurf:
1. Im pädagogischen Familiendienst wird eine weitere Ganztagsstelle für eine/n Sozialarbeiter/in
eingerichtet.
2. Die Stelle wird beim SKFM angesiedelt. Die Stadt Erftstadt finanziert die Stelle mit einem
95 %igen Zuschuss.
3. Der Vertrag über die Durchführung des pädagogischen Familiendienstes zwischen der Stadt
Erftstadt und dem SKFM wird diesbezüglich erweitert.
Begründung:
Die Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung im ambulanten wie im stationären Bereich steigen
bundesweit enorm an. Das Spektrum der Gründe für eine Hilfe zur Erziehung ist breit gefächert
und reicht von Defiziten bei der Versorgung über fehlende Erziehungskompetenz der Eltern bis hin
zu Entwicklungsauffälligkeiten von jungen Menschen. Hinzu kommt, dass die wirtschaftliche
Situation vieler Familien sich zunehmend verschlechtert. Psychosoziale Belastungen sind die
Folge. Auch Erftstadt bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont.
Die höchsten Kostenfolgen verursacht der Bereich der stationären Heimerziehung. Ambulante,
familienunterstützende Hilfe zur Erziehung ist kostengünstiger.
Die Stadt Erftstadt verfügt mit dem pädagogischen Familiendienst, der in gemeinsamer
Trägerschaft mit dem SKFM im historischen Rathaus in Lechenich angeboten wird, über einen
wirkungsvollen ambulanten Dienst für die Bereiche sozialpädagogische Familienhilfe,
Erziehungsbeistandschaft, betreutes Wohnen und soziale Gruppenarbeit. Der Dienst setzt sich
zusammen aus 1,5 Fachkräften in städtischer und zwei Fachkräften mit je 19,5 Wochenstunden in
freier Trägerschaft. Im Zuge des ersten „blauen Wunders“ wurde eine städtische Stelle eingespart.
Die Stelle beim SKFM wird mit 90 % von der Stadt Erftstadt bezuschusst. Den Großteil der
Sachkosten trägt die Stadt.
Den steigenden Fallzahlen der letzten Jahre konnte der Dienst nicht mehr mit eigenen Kräften
gerecht werden. Es wurden Fremdanbieter auf dem freien Markt mit der Wahrnehmung der Hilfe
zur Erziehung beauftragt. In vielen Fällen war und ist dies auch notwendig, da einzelfallbezogen
entweder männliche Sozialarbeiter oder Fachkräfte mit spezifischem Migrationshintergrund gefragt
sind. Neben diesen Fachkräften sind ergänzend auch weitere spezielle Dienste im Einsatz wie z.B.
•
•
•
•
Hausaufgabenhilfen, die gezielt Schüler/innen fördern und Eltern entlasten, um z.B. einen
Wechsel auf die Förderschule bzw. eine Wiederholung der Klasse zu verhindern,
Familienpflegedienste (z.B. der Caritas), die die Weiterführung des Haushaltes und die
Betreuung der Kinder gewährleisten (mit begrenzter Kostenübernahme durch die KV),
HOT, die ein Haushaltsorganisationstraining durchführen,
Familienhebammen, die sog. Risikofamilien durch aufsuchende Kontakte und
interdisziplinäre Zusammenarbeit betreuen (mit zeitlich befristeter Kostenübernahme durch
die KV).
Für diese Dienste werden Stundensätze von 10,- bis 60,- € entrichtet.
Inzwischen hat das Kostenvolumen für die gesamten flexiblen ambulanten Hilfen von 63.000 € im
Jahr 2005 über 146.000 € im Jahr 2008 und 203.000 € in 2009 einen Planansatz von 440.000 € in
2010 erreicht.
Es werden für eine Fachleistungsstunde einer/s Sozialarbeiterin/s durchschnittlich 55,00 € gezahlt.
Wird der eigene pädagogische Familiendienst wieder um eine Stelle aufgestockt, können sofort ca.
25.000 € jährlich eingespart werden, da eine Fachleistungsstunde der städtischen Sozialarbeit ca.
34,- € kostet.
Dieser Kalkulation liegen folgende Zahlen zugrunde:
251 Bruttoarbeitstage
abzüglich
Ausfälle,Erkrankungen
, Kur- und
Heilverfahren, Urlaub,
Bildungsurlaub etc.
abzüglich 46,13 Tage
pro Jahr
Bereinigte
jährliche
Arbeitszeit
einer
Normalarbeitskraft
1.578 Std.
Abzüglich
berufsspezifisch
e Minderzeiten
10 %
Abzüglich
fallspezifische
Minderzeiten
5%
Nettojahresarbeits
stunden pro
Fachkraft
Lt. KGSTBerichten
157,8 Std.
78,9 Std.
1.341,3 Std.
2/2003,
6/2005
Bei hochgerechneten Arbeitgeberkosten für eine/n städtischen Sozialarbeiter/in von 42.799 € in
2010 und kalkulierten Sachkosten für Supervision, Fortbildung, Dienstfahrten,Telefon, PC und
Kleinmaterial in Höhe von 2.500 € jählich kostet die Fachleistungsstunde demnach 33,77 €.
Weitere Overheadkosten für einen Büroarbeitsplatz sind nicht einkalkuliert, da sie rein
theoretischer Natur sind. In der Praxis erhöhen sich weder die Mieten noch die Kosten für Leitung
oder Verwaltung.
Wird die Fachkraft, die männlich und ganztags beschäftigt sein soll, über den SKFM angestellt,
vermindert sich der städtische Aufwand noch einmal um 5 % der Personalkosten.
Die Kalkulation des SKFM ist in etwa mit der der Stadt vergleichbar. Eine erfahrene Fachkraft
verursacht beim SKFM Personalkosten (auf der Basis von VG 4 b, Stufe 1, 2 Kinder) in Höhe von
42.137,- €. Eine jüngere unerfahrene Fachkraft wird mit 36.828,- € kalkuliert (Basis VG 5 b, Stufe
1, 0 Kinder).
Der SKFM trägt für seine beiden bisherigen Teilzeitkräfte einen Eigenanteil von 10 %. Für eine
weitere Fachkraft ist ihm dieser Selbstkostenanteil aber zu hoch. 5 % ist der SKFM bereit, über die
weiter hinzukommenden Fahrt- und Fortbildungskosten zu tragen.
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Die Zusammenarbeit im pädagigischen Familiendienst hat sich nunmehr über lange Jahre bestens
bewährt. Deshalb schlägt die Verwaltung nicht zuletzt aus Kostengründen vor,die zusätzliche
Stelle beim SKFM anzusiedeln und sie zu 95 % zu finanzieren.
Neben den Kostenfolgen sind aber auch fachliche Gründe ausschlaggebend für eine
Personalaufstockung:
•
Pauschalfinanzierung des PFD ermöglicht eine bedarfsorientierte Fallbearbeitung (größere
Effizienz des Hilfeeinsatzes bzgl. Dauer + Umfang, zielorientierte Hilfestellung, ggf.
frühzeitigere Beendigung),
•
geringerer Arbeitsaufwand für die ASD-Fachkraft (bei Fremdanbietern: Abschluss neuer
befristeter Verträge, Prüfung der Fachkontaktnachweise, teilw. Fallbesprechungen/
Reflexion),
•
enge Kooperation zwischen ASD und PFD ermöglicht eine bessere Fallsteuerung und
größere Einflussnahme auf den adäquaten Hilfeverlauf; außerdem: größere
Einflussmöglichkeit auf den Einsatz der „richtigen“ Fachkraft,
•
gleichbleibend hohe und transparente Verfahrensstandards des PFD (Berichtswesen,
Fallreflexion, Fortbildung und Zusatzausbildungen (durch AL gesteuert)), gute
Erreichbarkeit und klare Vertretungsregelung (Ö bei Fremdanbietern stark schwankend);
konstantes Team aufgrund von Festanstellungen,
•
sehr gute sozialräumliche Einbindung und Nutzung der vorhandenen örtlichen Infrastruktur,
enge Vernetzung mit den Kitas und Schulen, Kinderärzten, EB, Mobile, ARGE Rhein-Erft,
Abt. Wohnen und Soziales; allg. hoher Bekanntheitsgrad und fachliche Wertschätzung,
•
Dienststelle vor Ort ermöglicht eine schnelle und niederschwellige Kontaktaufnahme für
das Klientel,
•
Klientel kann zusätzliche familienfreundliche Angebote des PFD (Kindergruppe,
Ferienprogramm, Familientage, Familienfrühstück, Projekte wie „Starke Eltern /Starke
Kinder“, Kinderkunst- und Ernährungsprojekte etc.) nutzen,
•
Dienst und Fachaufsicht (+ Koordination im eigenen Dienst) ermöglicht eine direkte
Einflussnahme auf die Personalauswahl und die Einhaltung fachlicher Standards.
Nachteil: Problematisch ist natürlich die langfristige Personalbindung und die Vertretung in
Elternzeitsituationen.
Die Verwaltung des Jugendamtes wird bei Umsetzung dieses Vorschlags nach Ablauf eines
Jahres einen Erfahrungsbericht vorlegen, der die finanziellen und fachlichen Aspekte auflistet und
die Möglichkeit einer weiteren Personalaufstockung unter Spargesichtspunkten abwägt. Eine
weitere Personalausweitung wäre allerdings in den vorhandenen Räumlichkeiten nicht machbar.
(Dr. Rips)
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