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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 201/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 24.03.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 25.03.2010 Bemerkungen Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.03.2010 Beschlussentwurf: Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird in der Beitragstabelle in § 4 ab dem 01.08.2010 wie folgt geändert: OGATA - neue Beiträge: bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über OGATA - alte Beiträge 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 23.000,00 € 26.500,00 € 10,00 € 26,08 € 31,79 € 37,49 € 38,96 € bis bis bis bis bis 30.000,00 € 44,10 € über 33.500,00 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 47.500,00 € 51.000,00 € 54.500,00 € 58.000,00 € 61.500,00 € 65.000,00 € 49,25 € 63,64 € 69,66 € 75,68 € 81,70 € 107,10 € 114,45 € 121,80 € 136,53 € 144,30 € 65.000,00 € 150,00 € 12.271,00 € 24.542,00 € 36.813,00 € 49.084,00 € 61.355,00 € 61.355,00 € 10,00 € 27,00 € 45,00 € 74,00 € 116,00 € 150,00 € Begründung: Ein formaler Beschluss des Rates ist aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. Auf die beigefügte Anlage 3 zu V 21/2010 wird verwiesen. (Dr. Rips) -2-