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Beschlussvorlage (Anlage 13)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
270 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
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Inhalt der Datei

17/07/2009 15:47 4922192122851 ~.4] Zu KANZLEI I/A'CfJ/ZOj{/O PSP ,:I!iI\Il Dr. Joachim PlEIZIW' !ilEKMANN' Rel::l1bIamNälb! 1[!::101' .",~," 01/05 S. PSP KOELN Pietzko Christoph Siekmann PIEIZKD Dr. Gabriele Pietzko Heiner Endemann [(ir BIIII- & Archilektenrech Fac~~nwl;llt FAchanvrcllt Rechtsanwalte Stadt PSP . Bachemslr. I Beume Stephan fÜr ArlxJllst't.lCht 8 . 50876 KOln Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Frau Bausinger Holzdamm 50374 10 Dr. G. Pietzko RAin Erftstadt ZiljkicNukovic/Nolden (0221) 92 1228-240 (0221) 921228.7240 21 eMail: GP@RA-PSP.de Vorab per Telefax: 0 22 35 - 409 - 505 Gerichtsfach K 1683 Unser Zeichen (bitle stets <I"gebel'1) 17. Juli 2009 2230/08GP22 Hannig .1. Stadt Erftstadt - Bebauungsplan Nr. 5, Amelsweg, Erftstadt lechenich - . Bebauungsplan Nr. 5 c, Bussard Weg, Erftstadt Lechenich Sehr geehrte Damen - und Herren, sehr geehrte Frau Bausinger, in der vorbezeichneten insbesondere auf unser Angelegenheit jOngstes nehmen Schreiben wir Bezug auf die bisherige Korrespondenz vom 22.05.2009. unser vorgenanntes Schreiben Rechtslage wir nach den uns derzeit vorliegenden Angaben möchten keine ROckäußerung Bedauerlicher 1, Wie wir erfahren haben, hat am Weise haben sowie wir auf von Ihnen erhalten. Die derzeitige Sach- 24.06.2009 der Ausschuss und wie folgtzusammenfassen: far Stadtentwicklung Ober die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 und 5 C getagt. Bereits am 26.05.2009 ist der Entwurf eines Beschlusses gefertigt worden. In diesem Entwurf soll die Verwaltung damit beauftragt werden, nachdem die Bürgerversammlung am 12.05.2009 stattgefunden hat, das Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Kreissparkasse Köln - Kto-Nr. 333007 (BLl 370 502 9S) Postbank Köln - Klo-Nr. 3788.507 (BLl 37010050) Sparkasse \Mehl - KtQ-Nr, 39 SS 00 (BLZ 384 524 90) .. 17/07/2009 15:47 p § P 4922192122851 PlEIZKO. KANZLEI S"!'KMANN. PSP KOELN PlEI'ZKO 02/06 S. Seite 2 2230/0SGF'22 Wir bitten Sie hiermit nochmals, uns über den aktuellen Sachstand des Verfahrens zu informieren und uns insbesondere einen etwaigen Stadt Entwicklung am 24.06.2009 getroffen worden Beschluss, der im Ausschuss fOr ist, mitzuteilen. 2. Weiterhin hat nach unserer Kenntnis der Rat der Stadt Erftstadt am 30.06.2009 einen Sitzungstag anberaumt. Unter Tagesordnungspunkt 32.4 soll ein Beschluss Oberdie Offenlage der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 6 C erfolgen. DiesbezOg1ich fordern wir Sie ebenfalls auf, uns den Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 30.06.2009 mitzuteilen. 3. Im Hinblick auf den Beschlussentwurl vom 26.05.2009 ist anzumerken, dass hierin zwar einige wenige Einwände unserer Mandanten und anderer betroffener 80rger berOcksichtigt worden sind, gleichwohl diesseitig festzuhalten geltend 8ebauungsplanes ist, dass diese Änderungen gemachten auszufaumen. Einwande gegen nicht ausreichend sind, um die beabsichtigte Änderung die Vielmehr bleibt im Gegensteil des festzuhalten, dass nach wie vor mögliche Einwände gegen die beabsichtigte Bebauungsplanänderung bestehen. Im Einzelnen möchten wir nochmals folgende Aspekte hervorheben: · In dem Beschlussentwurf vom 26.05.2009 ist vorgesehen worden, dass der Bauflächenabstand Meter erweitert zum GrundstOck Bussardweg 8 a von bisher 5 Meter auf nunmehr 7 wird. Bauflächenabstand Im Hinblick auf das Grundstück Bussardweg 17 wird ein ebenfalls von 7 Metern vorgesehen, hierdurch ist nunmehr insgesamt ein Abstand von 14 Metern zwischen den vorhandenen und dem geplanten Gebäude beabsichtigt. Zunächst ist zu begraßen, dass der Bauflächenabstand zum GrundstOck Bussardweg 8a von bisher 5 Meter auf nunmehr 7 Meter erweitert worden ist. Allerdings ist auch bei. dieser nunmehr vorgesehenen Erweiterung 8auf1ächenabstandesnicht gewährleistet,dass die von uns bereits in der Korrespondenz geltend des diesseitigen gemachten Einschränkungen fOr das GrundstQck unserer 4':J~2192122851 p § P KANZLEI PSP KOELN PlEI'.ZIuJ.!i1B(MA/\/N. PIEIZKD Mandanten im Hinblick gegeben sein werden. nunmehr vorgesehenen Einschränkungen Grundstück 2230fOSGP22 Seite 3 Besonnung und die Belüftung nicht mehr ist davon auszugehen, dass insoweit - auch bei der auf die Belichtung, Vielmehr Erweiterung für das GrundstOck Wir bitten Sie deshalb 03/06 S. nochmals, Bussardweg des 8auflächenabstandes unserer Mandanten auftreten eine weitere Erweiterung 8a zu überdenken - die vorgenannten werden. des Bauflächenabstandes und in die Änderung zum des Bebauungsplanes aufzunehmen. · Weiterhin ist in dem einheitliche Beschlussentwurf Festsetzung zweigeschossig erfolgen der Zahl vom der 26.05.2009 vorgesehen VoJlgeschosse worden, im gesamten soll, wobei hierbei keine zwingende dass eine Plangebiet Zweigeschossigkeit auf geregelt werden soll. Diese Festsetzung ist nicht klar formuliert warden. Es stellt sich die Frage, ob die nicht zwingende Zweigeschossigkeit bedeutet, dass von der grundsätzlich vorgesehenen Zweigeschossigkeit auch nach oben hin abgewichen werden darf. Wir ersuchen Sie hier mit Nachdruck um Ihre Stellungnahme. Wir möchten darauf hinweisen, dass die bisher im vorhandenen Bebauungsplan festgelegte Geschosshöhe lediglich bei einem Geschoss in dem Gebiet Bonner Str. 101 und Bussardweg 10 liegt. Vor diesem Hintergrund stellt bereits die einheitliche Festsetzung der Zahl der Vallgeschosse im gesamten Plangebiet auf nunmehr eine zweigeschossige Bebaubarkeit eine erhebliche Änderung gegenOber der bisherigen Planung dar. Wir ersuchen $ie deshalb insoweit um Ihre Stellungnahme, insbesondere um Bestätigung, dass eine aber zweigeschossige baurechtlich · Geschosszahl niaht zulassig ist. Für uns nicht verständlich vorgesehene hinausgehende Bebauung in dem Plangebiet Wegfall ist der weiterhin der Geschossflächenzahl in dem Beschlussentwurf vom 26.05.2009 (GFZ) im gesamten Plangebiet Wir bitten 17/07/2009 15:47 p § p 4922192122851 KANZLEI PIErzKo. !!IiIEKMANN. PlEtZKD 04/06 S. PSP KOELN 2230/08GP22 Seite 4 Sie, diese Feststellung naher zu erläutern und insbesondere mitzuteilen, welche Grande aus Ihrer Sicht fOrdiesen Wegfall der Geschcssflächenzahl sprechen. Die weiterhin in dem Beschlussentwurf vom 26.05.2009 vorgesehene Festsetzung der · maximalen Gebäudehöhe im gesamten Plangebiet auf höchstens 10 Meter (Firsthöhe) bedeutet zwar einen Schritt zugunsten der Belange unserer Mandanten. Allerdings ist gleichwohl festzuhaften, dass - im Verhältnis zu den Festsetzungen im bisherigen Bebauungsplan - insoweit eine Erhöhung von bisher 9 Metern (Firsthöhe) um einen Meter erfolgen soll. Bereits eine Erhöhung der zulässigen Firsthöhe um einen Meter führt jedoch zu den bereits im Einzelnen dargelegten Einschränkungen für das Grundstück unserer Mandanten, insbesondere im Hinblick auf die Belichtung, Besonnung und die BelOftung. Wir ersuchen Sie deshalb, diesen Aspekt nochmals zu überdenken und die bisherige Firsthöhe von höchstens 9 Metern beizubehalten. · Weiterhin ist in dem Beschlussentwurf vom 26.05.2009 vorgesehen worden, die Einfahrten zur Bonner Str. durch Bündelung der Einfahrten sowie durch Festsetzung Zufahrtsmöglichkeit einer zweiten zur Banner Str. bei GrundstOcken mit einer Grundstückslänge von mehr als 20 Metern entlang der Benner Str. zu gestalten. Wir verstehen die Bildungen der Einfahrten zur Bonner Str. in dem Sinne, dass insoweit die - ohnehin bereits belastete verkehrsberuhigte Zone im Bereich des Bussardwegs _ entlastet werden soll. Wie bereits in unserem Schreiben vom 22.05.2009 ausgefOhrt, wäre eine Zufahrt der GrundstOcke Bussardweg 10 und Bonner Str. 101 Ober die verkehrsberuhigte Zone Bussardweg sowohl aus bauplanungsrechtlichen als auch aus straßenbaurechtlichen Gründen erheblichen Einwänden ausgesetzt. Dieser Aspekt ist unter anderem im Rahmen der Bargerversammlung erörtert worden. Es ist in diesem Zusammenhang unter anderem hingewiesen worden, dass eine Zufahrt zu erheblich mehr Aufkommen von Fahrzeugverkehr und damit gleichzeitig zu erheblichen Lärm~ und Geruchsemissionen führen wOrde. 17/07/2009 15:47 p § 4922192122851 P AEI2KD. KANZLEI PSP KOELN §1b(MAI\II\I.PIErzKo 05/06 S. 2230/08GP22 Seite 5 Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Erlf:luterung,ob Unsere vorgenannten Auffassung zutreffend ist. Wir bitten Sie weiterhin um Mitteilung, wie die Zufahrtssituation geregelt werden soll. Diese Frage stellt sich insbesondere Festsetzung einer zweiten konkret deshalb, weil grundsätzlich die Zufahrtsmöglichkeit bei Gründstücken mit einer rein theoretisch _ nicht die Möglichkeit ausschließt, dass diese Zufahrt auch vom BusSardweg her ermöglicht werden soll. Dies GrundstOCkslänge von mehr als 20 Metern - würde jedoch gerade im WidersprUCh zu den bereits geltend gemachten Einwänden unserer Mandanten und der anderen betroffenen Nachbam führen. Wir bitten Sie deshalb, uns diese Festsetzung näher zu beschreiben und inSbesondere klarzustellen, dass eine Zufahrt vom Bussardweg aus im Rahmen der beabsichtigten Anderung des Bebauungsplanes nicht ermöglicht werden wird. 4. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass sich in dem Beschlussentwurf Vom 26.05.2009 weitere in unserem Schreiben vom 22.05.2009 thematisierte nicht angesprochen bzw. geregelt worden sind. Fragestellungen bedauerlicher Weise In unserem Schreiben vom 22.05.2009 haben wir die Frage gestellt, ob einer Festsetzung der Grundfliächenzahl auch etwaige FahrzeugsteIlplätze in diese Zahl miteinbezogen worden sind. Diese Frage sollte im Hinblick auf die Bonner Str. 103 soWie den Bussardweg 10 thematiSiert werden. In dem vorgenannten BesChlussentwurf ist diese Problematik nicht behandelt worden. Auch insoweit bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme. Die Kliirung dieses Aspektes ist unseres Erachtens unerlässlich, da - unabhängig von der Festlegung der Bauflächenabstände _ Grundflächenzahl Aufschluss Ober das Maß der etwaigen zukünftigen die Nutzungsmöglichkeiten der GrundstOcke und damit hiermit verbundener Mandanten gibt. eventueller Beeintrachtigungen tar unsere Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, auf der Grundlage der bereits jetzt erhobenen Einwändle gegen die beabsiChtigte Änderung des Bebauungsplanes wie der am AusSChuss für Stadt Entwicklung in seiner Sitzung am 24.06.2009 und derum RatMitteilung, in seiner Sitzung 30.06.2009 über die Anderung des BebauungsPlanes im vereinfachten Verfahren entschieden hat. Weiterhin 17/07/2009 15:47 PSi P 4922192122851 AttlJU). KANZLEI PSP KOELN S. 06/06 !!iIEkMAI\II\r. PlE'IZKO 2230/08GP22 Seite 6 bitten wir Sie um Mitteilung, ab wann die ggf. erlassene Bebauungsplanänderung öffentlich bekannt gemacht wird. Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass unsere Mandanten nach wie vor an einer einvernehmlichen konstruktiven Regelung der anstehenden Fragen interessiert und hierzu bereit sind. Insoweit ist jedoch ein Dialog zwischen Ihrem Haus und unseren Mandanten bzw. unserer Kanzlei erforderlich, um ggf. gemeinsam - unter Einbeziehungder Einwande der anderen Betroffenen - einen gemeinsamen L~sungsweg zu finden. Für etwaige Rückfragen, gerne auch fernmündlich, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit fr~ndlichen Grüßen ~ Mele Pietzka Rechtsanwaltin -