Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
270 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
17/07/2009
15:47
4922192122851
~.4]
Zu
KANZLEI
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PSP
,:I!iI\Il
Dr. Joachim
PlEIZIW'
!ilEKMANN'
Rel::l1bIamNälb!
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01/05
S.
PSP KOELN
Pietzko
Christoph Siekmann
PIEIZKD
Dr.
Gabriele
Pietzko
Heiner Endemann
[(ir BIIII- & Archilektenrech
Fac~~nwl;llt
FAchanvrcllt
Rechtsanwalte
Stadt
PSP
. Bachemslr.
I
Beume
Stephan
fÜr ArlxJllst't.lCht
8 . 50876 KOln
Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Frau Bausinger
Holzdamm
50374
10
Dr. G. Pietzko
RAin
Erftstadt
ZiljkicNukovic/Nolden
(0221) 92 1228-240
(0221) 921228.7240
21
eMail: GP@RA-PSP.de
Vorab per Telefax: 0 22 35
- 409 - 505
Gerichtsfach
K 1683
Unser Zeichen (bitle stets <I"gebel'1)
17. Juli 2009
2230/08GP22
Hannig .1. Stadt Erftstadt
- Bebauungsplan Nr. 5, Amelsweg, Erftstadt lechenich
-
. Bebauungsplan Nr. 5 c, Bussard Weg, Erftstadt Lechenich
Sehr geehrte Damen
-
und Herren,
sehr geehrte Frau Bausinger,
in der vorbezeichneten
insbesondere
auf unser
Angelegenheit
jOngstes
nehmen
Schreiben
wir Bezug
auf die bisherige Korrespondenz
vom 22.05.2009.
unser vorgenanntes
Schreiben
Rechtslage
wir nach den uns derzeit vorliegenden Angaben
möchten
keine ROckäußerung
Bedauerlicher
1, Wie wir erfahren haben, hat am
Weise
haben
sowie
wir auf
von Ihnen erhalten. Die derzeitige Sach-
24.06.2009 der Ausschuss
und
wie folgtzusammenfassen:
far Stadtentwicklung Ober
die
Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 und 5 C getagt. Bereits am 26.05.2009 ist der Entwurf
eines Beschlusses gefertigt worden. In diesem Entwurf soll die Verwaltung damit beauftragt
werden, nachdem die Bürgerversammlung am 12.05.2009 stattgefunden hat, das Verfahren
gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Kreissparkasse Köln - Kto-Nr. 333007
(BLl 370 502 9S)
Postbank
Köln - Klo-Nr. 3788.507
(BLl 37010050)
Sparkasse \Mehl - KtQ-Nr, 39 SS 00
(BLZ 384 524 90)
..
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p §
P
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PlEIZKO.
KANZLEI
S"!'KMANN.
PSP KOELN
PlEI'ZKO
02/06
S.
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Wir bitten Sie hiermit nochmals, uns über den aktuellen Sachstand des Verfahrens zu
informieren
und uns insbesondere
einen
etwaigen
Stadt Entwicklung am 24.06.2009 getroffen worden
Beschluss,
der im
Ausschuss
fOr
ist, mitzuteilen.
2. Weiterhin hat nach unserer Kenntnis der Rat der Stadt Erftstadt am 30.06.2009 einen
Sitzungstag anberaumt. Unter Tagesordnungspunkt 32.4 soll ein Beschluss Oberdie Offenlage
der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 6 C
erfolgen.
DiesbezOg1ich
fordern wir Sie ebenfalls auf, uns den Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt
vom 30.06.2009 mitzuteilen.
3. Im Hinblick auf den Beschlussentwurl
vom 26.05.2009 ist anzumerken, dass hierin zwar einige
wenige Einwände unserer Mandanten und anderer betroffener 80rger berOcksichtigt worden
sind, gleichwohl
diesseitig
festzuhalten
geltend
8ebauungsplanes
ist, dass diese Änderungen
gemachten
auszufaumen.
Einwande
gegen
nicht ausreichend
sind, um die
beabsichtigte Änderung
die
Vielmehr bleibt im Gegensteil
des
festzuhalten, dass nach wie vor
mögliche Einwände gegen die beabsichtigte Bebauungsplanänderung
bestehen. Im Einzelnen
möchten wir nochmals folgende Aspekte hervorheben:
·
In dem
Beschlussentwurf vom 26.05.2009 ist vorgesehen worden, dass der
Bauflächenabstand
Meter erweitert
zum GrundstOck Bussardweg 8 a von bisher 5 Meter auf nunmehr 7
wird.
Bauflächenabstand
Im Hinblick auf das Grundstück Bussardweg 17 wird ein
ebenfalls von 7 Metern vorgesehen, hierdurch ist nunmehr insgesamt
ein Abstand von 14 Metern zwischen
den vorhandenen
und dem geplanten
Gebäude
beabsichtigt.
Zunächst ist zu begraßen, dass der Bauflächenabstand
zum GrundstOck Bussardweg 8a
von bisher 5 Meter auf nunmehr 7 Meter erweitert worden ist.
Allerdings
ist
auch
bei.
dieser
nunmehr
vorgesehenen
Erweiterung
8auf1ächenabstandesnicht gewährleistet,dass die von uns bereits in der
Korrespondenz
geltend
des
diesseitigen
gemachten Einschränkungen fOr das GrundstQck unserer
4':J~2192122851
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KANZLEI
PSP KOELN
PlEI'.ZIuJ.!i1B(MA/\/N. PIEIZKD
Mandanten
im Hinblick
gegeben
sein werden.
nunmehr
vorgesehenen
Einschränkungen
Grundstück
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Seite 3
Besonnung und die Belüftung nicht mehr
ist davon auszugehen,
dass insoweit - auch bei der
auf die Belichtung,
Vielmehr
Erweiterung
für das GrundstOck
Wir bitten Sie deshalb
03/06
S.
nochmals,
Bussardweg
des
8auflächenabstandes
unserer Mandanten
auftreten
eine weitere Erweiterung
8a zu überdenken
-
die
vorgenannten
werden.
des Bauflächenabstandes
und in die Änderung
zum
des Bebauungsplanes
aufzunehmen.
·
Weiterhin
ist in dem
einheitliche
Beschlussentwurf
Festsetzung
zweigeschossig
erfolgen
der
Zahl
vom
der
26.05.2009 vorgesehen
VoJlgeschosse
worden,
im gesamten
soll, wobei hierbei keine zwingende
dass eine
Plangebiet
Zweigeschossigkeit
auf
geregelt
werden soll.
Diese Festsetzung
ist nicht klar formuliert warden. Es stellt sich die Frage, ob die nicht
zwingende Zweigeschossigkeit bedeutet,
dass
von
der
grundsätzlich vorgesehenen
Zweigeschossigkeit auch nach oben hin abgewichen werden darf. Wir ersuchen Sie hier
mit Nachdruck
um Ihre Stellungnahme.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die bisher
im vorhandenen
Bebauungsplan
festgelegte Geschosshöhe lediglich bei einem Geschoss in dem Gebiet Bonner Str. 101
und Bussardweg 10 liegt.
Vor diesem Hintergrund stellt bereits die einheitliche Festsetzung der Zahl der
Vallgeschosse im gesamten Plangebiet auf nunmehr eine zweigeschossige
Bebaubarkeit
eine erhebliche Änderung gegenOber der bisherigen Planung dar. Wir ersuchen $ie
deshalb insoweit um Ihre Stellungnahme, insbesondere um Bestätigung, dass eine aber
zweigeschossige
baurechtlich
·
Geschosszahl
niaht
zulassig ist.
Für uns nicht verständlich
vorgesehene
hinausgehende Bebauung in dem Plangebiet
Wegfall
ist der weiterhin
der Geschossflächenzahl
in dem Beschlussentwurf
vom 26.05.2009
(GFZ) im gesamten Plangebiet Wir bitten
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PIErzKo. !!IiIEKMANN.
PlEtZKD
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PSP KOELN
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Sie, diese Feststellung naher zu erläutern und insbesondere mitzuteilen, welche Grande
aus Ihrer Sicht fOrdiesen Wegfall der Geschcssflächenzahl sprechen.
Die weiterhin in dem Beschlussentwurf vom 26.05.2009 vorgesehene Festsetzung der
·
maximalen Gebäudehöhe im gesamten Plangebiet auf höchstens 10 Meter (Firsthöhe)
bedeutet zwar einen Schritt zugunsten der Belange unserer Mandanten.
Allerdings ist gleichwohl festzuhaften, dass
-
im Verhältnis zu den Festsetzungen im
bisherigen Bebauungsplan - insoweit eine Erhöhung von bisher 9 Metern (Firsthöhe) um
einen Meter erfolgen soll. Bereits eine Erhöhung der zulässigen Firsthöhe um einen Meter
führt jedoch zu den bereits im Einzelnen dargelegten Einschränkungen für das Grundstück
unserer Mandanten, insbesondere im Hinblick auf die Belichtung, Besonnung und die
BelOftung. Wir ersuchen Sie deshalb, diesen Aspekt nochmals zu überdenken und die
bisherige Firsthöhe von höchstens 9 Metern beizubehalten.
·
Weiterhin ist in dem Beschlussentwurf
vom 26.05.2009 vorgesehen worden, die Einfahrten
zur Bonner Str. durch Bündelung der Einfahrten sowie durch Festsetzung
Zufahrtsmöglichkeit
einer zweiten
zur Banner Str. bei GrundstOcken mit einer Grundstückslänge
von
mehr als 20 Metern entlang der Benner Str. zu gestalten.
Wir verstehen die Bildungen der Einfahrten zur Bonner Str. in dem Sinne, dass insoweit die
-
ohnehin
bereits belastete
verkehrsberuhigte
Zone im Bereich
des Bussardwegs
_
entlastet werden soll.
Wie bereits in unserem Schreiben vom 22.05.2009 ausgefOhrt, wäre eine Zufahrt der
GrundstOcke Bussardweg 10 und Bonner Str. 101 Ober die verkehrsberuhigte Zone
Bussardweg sowohl aus bauplanungsrechtlichen als auch aus straßenbaurechtlichen
Gründen erheblichen Einwänden ausgesetzt. Dieser Aspekt ist unter anderem im Rahmen
der Bargerversammlung erörtert worden. Es ist in diesem Zusammenhang unter anderem
hingewiesen
worden,
dass
eine
Zufahrt
zu
erheblich
mehr Aufkommen
von
Fahrzeugverkehr und damit gleichzeitig zu erheblichen Lärm~ und Geruchsemissionen
führen wOrde.
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P
AEI2KD.
KANZLEI
PSP
KOELN
§1b(MAI\II\I.PIErzKo
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Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Erlf:luterung,ob Unsere vorgenannten Auffassung
zutreffend ist. Wir bitten Sie weiterhin um Mitteilung, wie die Zufahrtssituation
geregelt werden soll. Diese Frage stellt sich insbesondere
Festsetzung
einer
zweiten
konkret
deshalb, weil grundsätzlich die
Zufahrtsmöglichkeit
bei Gründstücken mit einer
rein theoretisch _
nicht
die Möglichkeit
ausschließt, dass diese Zufahrt auch vom BusSardweg her ermöglicht
werden
soll. Dies
GrundstOCkslänge von mehr als 20 Metern
-
würde jedoch gerade im WidersprUCh zu den bereits geltend gemachten Einwänden
unserer Mandanten und der anderen betroffenen Nachbam führen.
Wir bitten Sie deshalb, uns diese Festsetzung näher zu beschreiben und inSbesondere
klarzustellen, dass eine Zufahrt vom Bussardweg aus im Rahmen der beabsichtigten
Anderung des Bebauungsplanes
nicht ermöglicht werden wird.
4. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass sich in dem Beschlussentwurf
Vom 26.05.2009
weitere
in unserem Schreiben vom 22.05.2009
thematisierte
nicht angesprochen bzw. geregelt worden sind.
Fragestellungen
bedauerlicher
Weise
In unserem Schreiben vom 22.05.2009 haben wir die Frage gestellt, ob einer Festsetzung
der
Grundfliächenzahl auch etwaige
FahrzeugsteIlplätze in diese Zahl miteinbezogen worden sind.
Diese Frage sollte im Hinblick auf die Bonner Str. 103 soWie den Bussardweg 10 thematiSiert
werden.
In dem vorgenannten
BesChlussentwurf ist diese Problematik
nicht behandelt worden.
Auch insoweit bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme. Die Kliirung dieses Aspektes ist unseres
Erachtens unerlässlich, da
- unabhängig von der Festlegung
der Bauflächenabstände _
Grundflächenzahl Aufschluss Ober das Maß der etwaigen zukünftigen
die
Nutzungsmöglichkeiten
der GrundstOcke und damit hiermit verbundener
Mandanten gibt.
eventueller Beeintrachtigungen tar unsere
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, auf der Grundlage der bereits jetzt erhobenen Einwändle
gegen die beabsiChtigte
Änderung des Bebauungsplanes
wie der am
AusSChuss
für
Stadt Entwicklung in seiner Sitzung am 24.06.2009 und derum
RatMitteilung,
in seiner Sitzung
30.06.2009
über die Anderung des BebauungsPlanes im vereinfachten Verfahren entschieden hat. Weiterhin
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PSi P
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AttlJU).
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PSP KOELN
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!!iIEkMAI\II\r.
PlE'IZKO
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bitten wir Sie um Mitteilung, ab wann die ggf. erlassene Bebauungsplanänderung öffentlich
bekannt gemacht wird.
Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass unsere Mandanten nach wie vor an einer
einvernehmlichen konstruktiven Regelung der anstehenden Fragen interessiert und hierzu bereit
sind. Insoweit ist jedoch ein Dialog zwischen Ihrem Haus und unseren Mandanten bzw. unserer
Kanzlei erforderlich, um ggf. gemeinsam - unter Einbeziehungder Einwande der anderen
Betroffenen
- einen gemeinsamen L~sungsweg zu finden.
Für etwaige Rückfragen, gerne auch fernmündlich, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mit fr~ndlichen Grüßen
~
Mele Pietzka
Rechtsanwaltin
-