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Beschlussvorlage (Anlage 12)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
388 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36

Inhalt der Datei

~ PlE1ZKD. j2 VA f/4{(~!zo,1cJ Dr. Joachim Pietzko Christoph Siekmann Dr. Gabriele Pietzko Heiner Endemann pSP SIEKMANN. PlETZKD RechI:!ianwäIte Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht Stephan Beume Fachanwalt Rechtsanwälte PSP , Bachemstr, 8 ' 50676 Stadt Erftstadt . Umwelt- und Planungsamt Frau Bausinger Holzdamm 10 Köln - I I ~ l ~~; ! 10t i'.,. I <I' '. .,t (; Bachemstr.8 50676 Köln ~$, , 7{}. ~r'~'l!i$t ili',.t."l,/ ~ " < 0'1111 . ~7~:1 , JvJ4/ > #1 (Am Agrippa-Bad) '" ~- "" 'L;", ' I~~ , , , ' ' <1 "~ :i< 'Jg e, '!:D~'-.J 50374 Erftstadt ; 2!J''Jr '&g ~~I , j ;t,u Dez: ;:" Sek: ~ f!;;j' Tel: ,.. ~ Vorab per Telefax an 0 22 35 - - 409 für Arbeitsrecht ' RAin Dr. G. Pietzko ZiljkicNukovic/Nolden (0221) 921228-240 Fax: (0221) 92 1228-7240 eMail: GP@RA-PSP.de 505 Gerichtsfach Unser Zeichen K 1683 (bitte stets angeben) 22. Mai 2009 2230/08GP22 Hannig .1. Stadt Erftstadt - Bebauungsplan Nr. 5, Amselweg, Erftstadt-Lechenich - Bebauungsplan Nr. 5 C, Bussardweg, - Erftstadt-Lechenich- Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Bausinger, wie wir Ihnen bereits angezeigt haben, vertreten wir die rechtlichen Interessen Eheleute Werner und Sabine Hannig, Bussardweg Ba, 50374 Erftstadt. Die sich derzei der im Rahmen der geplanten Bebauungsplanänderungen bestehenden Fragen und Einwände möc ten wir nochmals im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: A. Vorbemerkungen Unsere Mandanten haben u. a. in dem mit Ihnen am 11.05.2009 geführten Gespräch, weiterhi im Rahmen der Bürgerversammlung am 12.05.2009 sowie nachfolgend mit ihren beiden Schreiben Kreissparkasse Köln - Kto-Nr. 333 007 (BLZ' 370 502 99) Postbank Köln - Kto-Nr. 3788-507 (BLZ 370 100 50) Sparkasse Wiehl - Kto-Nr, 39 88 00 (BLZ 384 524 90) p § P PIErzKo. vom 20.05.2009 §IEKMANN' PIEIZKD 2230108GP22 S ite 2 ihre Einwände und Bedenken im Hinblick auf die beabsichtigten Änderungen der Bebauungspläne nochmals mitgeteilt. Auch wir möchten an dieser Stelle zusammenfassend aufgrund der derzeitigen Sach- und Rechtslage auf folgende Bebauungspläne wesentliche Bedenken gegen die Planungsänderungen der hinweisen: B. Formale - rechtliche Einwände I. Die beabsichtigte Grundstückseigentümer Änderung der B$bauungspläne der Grundstücke, beruht auf Antrag dem Bonner Straße 101 uns Bussardweg er 10. 11. Nachfolgend hat am 23.09.2008 im Rah/1l1eneiner öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ein Ortstermin stattgefun(!en,an dem u. a. der Antragsteller, nicht jedoch die Öffentlichkeit bzw. unsere Mandanten teilnelnmen konnten. 11I. Weiterhin haben in der Folgezeit Gespräche mit einzelnen betroffenen Anwohnern, z.B. in einer Unterredung am 03.12.2008 mit den Eheleuten Klinger, im Hinblick auf die vorliegen en Situation stattgefunden, Unterredungen mit unseren Mandanten sind demgegenüber zu dies m Zeitpunkt nicht angefragt bzw. durchgeführt worden. IV. Auf die vorstehende, insbesondere dem b.uplanungsrechtlichen Gebot der ausgewogen n Interessenabwägung, widersprechende Hlandhabung haben wir u. a. bereits mit diesseitig m Schreiben vom 06.06.2008 und 22.12.2008" hingewiesen.Zu den vorgenannten Schreiben li gt PS P PiEIZKO. S'EKMAJ\/N. PlElZKD bisher keine konkrete Stellungnahme 223010BGP22 eite 3 Ihrer Behörde vor. Mit Schreiben vom 16.042009 aben Sie mitgeteilt, dass am 12.05.20089 eine Bürgerversammlung im Hinblick auf die mö liehe Änderung der Bebauungspläne beabsichtigt ist, V. Unsere Mandanten -haben dann persönlich in dem mit Ihnen, Frau Bausinger, am 11.05. 009 geführten Gespräch auf die aus ihrer Sicht bestehenden Bebauungsplanänderung Einwände gegen die beabsic tigte hingewiesen und diese im Einzelnen erläutert. \, VI. Am 12.05.2009 hat eine Bürgerversammlung zu den geplanten Bebauungsplanänderu gen stattgefunden, an welcher unsere Mandanten teilgenommen haben. VII. Mit Schreiben vom 16.04.2009 ist weiterhin mitgeteilt worden, dass ab dem 18.05.2009 die Möglichkeit besteht, das Protokoll der Bürgerversammlung einzusehen und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen des vorgenannten Schreiben ist hinsichtlich der Stellungnahme keine Frist festge etzt worden. Demgegenüber ist in der Bekanntmachung und Einladung zu der Bürgerversammlung vom 01.04.2009 angegeben worden, dass nach der Bürgerversammlung am 18.05.2009 die Möglichkeit besteht, innerhalb einer Woche Einsicht in das Protokoll der Bürgerversammlun zu nehmen und außerdem zur schriftlichen Meinungsäußerung ebenfalls eine Nachfrist von e ner Woche eingeräumt wird. Aufgrund dessen ist unklar und nicht geregelt, ob eine Stellungnahme nur innerhalb der einwöchigen Frist nach der Bürgerversammlung möglich ist. Dies beeinträchtigt die Interessenwahrnehmung der von der beabsichtigten Bebauungsplanänderung betroffe en Anwohnerund Beteiligten. PS P Hinzu kommt, PIErzKo. SIEKMAI\IN.PIErzKo Seite 4 - nd handelt und in dieser Woche außerdem am 21.05.2009 ein Feierta - dass sich bei der einwöchigen Frist um eine sehr kurz bemessene Einsicht Stellungnahmefrist Christi Himmelfahrt Fristsetzung 2230/08GP22 - lediglich gelegen war. Wir gehen deshalb davon aus, dass sich die einwöc ige auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Protokoll der Bürgerversammlung bezieht. VIII. Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung der Bebauungspläne die formalen - rechtlichen Anforderungen nicht eingehalten worden sind und die Interessen der betroffen Anwohner und Beteiligten bereits ausreichend im Vorfeld nicht bzw. ni ht gewahrt worden sind. c. Materiell- rechtliche Einwände In Bezug auf die geplante Änderung der Bebauungspläne ergeben sich eine Vielzahl on bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Einwänden. I. Die Einwände gegenüber der geplanten Änderung der Bebauungspläne haben wir bereits diesseitigem Schreiben vom 06.06.2008 vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 11.08.2008 geltend gemacht. Wegen der weiteren Einzelheiten nehmen wir zur Vermeidung on Wiederholungen auf das vorgenannte Schreiben Bezug, das wir auch zum Inhalt des vorliegen en Schreibens machen. Außerdem ist auf folgende Aspekte hinzuweisen: 11. Wie sich aus dem Protokoll der Bürgerversammlung vom 18.05.2009 ergibt, weisen ie geplanten Änderungen der Bebauungspläne für das im Eigentum unserer Mandanten stehe de Grundstück erhebliche Nachteile auf. P!i P PIEIzKo. !iIEKMANl\I.PIEIzKo 2230108GP22 eite 5 Im Rahmen der Bürgerversammlung am 12.05.2009 ist durch Ihre Behörde darauf hingewi sen worden, dass die Zielsetzung der Planung insbesondere darin besteht, in dem vorliegend in ede stehenden Wohngebiet eine durchgängige zweigeschossige Wohn bebauung zu ermögli. hen. Außerdem soll die überbaubare Fläche in Richtung zur Bonner Straße erheblich erweitert we den. In diesem Zusammenhang ist weiterhin vorgesehen, die Baugrenze auf 5 Meter Abstan zur Grundstücksgrenze zu verlegen. 11I. Hiezu werden folgende insbesondere folgende wesentliche Einwände und Bedenken gel end gemacht: 1. Die vorgenannten Änderungen des Bebauungsplanes haben für das Grundstück unserer Mandanten zunächst die nachteilige Auswirkung, dass aufgrund der in Aussicht genomm nen Gebäudehöhe von ca. 11 Metern eine erhebliche Besonnung und die Belüftung des Grundstücks In diesem Zusammenhang Einschränkung im Hinblick auf die eintreten wird. ist im Rahmen der Bürgerversammlung vom 12.05.2009 im Rahmen einer Beispielsskizze seitens Ihrer Behörde dargelegt worden, dass trotz der Anhebung der Geschossflächenzahl auf durchgängig zwei Geschosse unter gleichzeit ger Verschiebung der Baugrenze auf 5 Meter und der Festsetzung einer geringeren Dachneig ng nach den bisherigen planungsrechtlichen Vorgaben und der beabsichti ten Bebauungsplanänderung eine etwa gleich hohe Gebäudehöhe von ca. 11 Metern entste en wird. Diesen Ausführungen sind nicht nachvollziehbar Zunächst macht Bebauungsplanes hierdurch Planung es in tatsächlicher Hinsicht und nicht zutreffend. keinen auf eine durchgängige zweigeschossige Sinn, eine Änderung es Bebauung vorzusehen, w nn - wie in der Bürgerversammlung dargelegt - eine - im Verhältnis zu - in etwa gleich hohe Gebäudehöhe zu verzeichnen ist. Wenn dies könnte es auch bei der bisherigen Bebauungsplanung verbleiben. der bisheri en der Fall w"re, p § P PiEIzKD. §IEKMANN. PIErzKo Se te 6 2230108GP22 . Demgegenüber ist vielmehr davon auszugehen, dass aufgrund der vorgenannten Änderun en eine erhebliche Reduzierung und Einschränkung im Hinblick auf die Besonnung nd Belüftung des Grundstücks unserer Mandanten hervorgerufen wird. Außerdem erhält die umgebende Wohnbebauung für das Grundstück unserer Manda ten umgangssprachlich gesprochen den Charakter einer "Zu betonierung" , was bei Abwäg ng der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlichen Belange der Bewohner ni ht sachgerecht erscheint. 2. Hinzu kommt, dass das Grundstück unserer Mandanten bereits durch das sogenannte "Office-Center" bereits in erheblicher Weise eine Einschränkung im Hinblick auf die Besann ng erfahren musste. Eine weitere Einschränkungder Licht- und Luftverhältnisse im Be ug auf das Grundstück unserer Mandanten durch die geplante Bebauungsplanänderung ist für unsere Mandantin nicht zumutbar. 3. Außerdem ist im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes eine Zufahrt der Grundstü ke Bussardweg 10 und Bannerstraße 101 über die verkehrsberuhigte Zone Bussard angedacht worden. Eine solche Zufahrt wäre mit einem erheblichen Mehraufkommen Fahrzeugverkehr verbunden, die wiederum zu erheblichen Lärm- Geruchsemissionen führen würde. ;.. 4. Neben diesen emissionsrechtlichen Einwänden ergeben sich weitere Bedenken aufgrund bereits bestehenden Verkehrssituationen in diesem Gebiet: Wie im Rahmen er er Bürgerversammlung vorgetragen worden ist, wird durch die überwiegend jungen Bewoh er des Hauses Bussardweg 12 das dort vorgesehen Tempo ,,30 km/h" regelmäßig ni ht eingehalten und trotz des absoluten Halteverbotes im Teilbereich des Wendehammers ird bereits jetzt das Anwohnerparken in erheblichem Umfang behindert. Hinzu kommt, dass insoweit auch erhebliche Beeinträchtigungen bei etwaigen Einse von Feuerwehrfahrzeugen zu verzeichnen sind, da der ordnungsgemäße Zugang Feuerwehrfahrzeuge bereits in der jetzigen Situation nicht bzw. nicht ausreichend gesichert i t. P!i P PIEIzKD. S ite 7 2230/08GP22 !iIEKMANN' PlEIZKD 5. Unsere Mandanten haben in ihrer Anmerkung zu dem Protokoll der Bürgerversamml ng vom 12.05.2009 mit Schreiben vom 20.05.2009 ausführlich ausgeführt, dass die gepl nte Änderung auf eine durchgängige zweigeschossige Bebaubarkeit trotz der Verschiebung der Baugrenze auf 5 Meter zu einer Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung des Grundstücks führen würde. Im Hinblick auf die insoweit von Herrn Lippik vorgetrage en Ausführungen weisen wir ebenfalls auf die bereits von unseren Mandanten vorgetrage en Einwände hin: Die von Herrn Lippik im Rahmen einer Planskizze im Rahmen der Bürgerversammlung vorgestellte Bauweise ist bei den . derzeit gegebe en Grundstückszuschnitten nicht möglich. In diesem Zusammenhang haben unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass es sich bei Grundstücken Bonnerstraße 101 und Bussardweg 10 gegenwärtig um zwei getre nte Grundstücke handelt. Die Zufahrt zum Grundstück Bussardweg 10 erfolgt vom Bussard eg . direkt an die Grundstücksgrenze des Grundbesitzes unserer Mandanten vorbei. Demgegenüber wäre eine vom Grundstück Bonnerstraße 101 unabhängige Bebauung Grundstücks Bussardweg 10 selbst bei Einhaltung einer Baugrenze von 3 Metern ni ht zulässig, da der Baukörper viel zu schmal ausgestaltet ist und man außerdem damit die Zufahrts- und Zugangsmöglichkeitenzum Grundstückaufhebenwürde. Aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes und der damit verbunde en Zusammenlegung der beiden vorgenannten Grundstücke kommt es zu der Bebauung mit ei er Fristhöhe von einer Höhe von ca. 11 Metern. Insoweit gelten die vorgenannten Einwä de entsprechend. Zur Vermeidung von Wiederholungen nehmen wir auf das Schreien uns rer Mandaten vom 20.05.2009 Bezug, das wir ebenfalls zum Inhalt des vorliegenden Schreib machen. 6. Weiterhin haben Bürgerversammlung unsere Mandanten vom 12.05.2009 aufgeworfen, ob die Fahrzeugstellplätze sind. in ihrer Stellungnahme zu den Protokoll in ihrem Schreiben vom 20.05.2009 mit in die Grundflächenzahl die Fr ge einbezogen war en Dies lässt sich den uns bisher vorliegenden Skizzen zu den Änderungen Bebauungspläne und den Angaben in der Bürgerversammlung nicht entnehmen. Wir bitten insoweit um Ihre Stellungnahme. ie P!i P PiEIzKD. !iIEKMANN' PlEIZKD 2230108GP22 S ite 8 7. Im Rahmen der Bürgerversammlung hat ein Bürger überdies die Frage aufgeworfen, das es sachgerecht wäre, die Baugrenze noch weiter als 5 Meter in Richtung Bonnerstraß zu verlegen. Im Rahmen der Bürgerversammlung ist zugesichert worden, diese Fragestellun zu überprüfen. Wir ersuchen Sie, diesen Aspekt ebenfalls im Hinblick auf das Grunds ück Bussardweg 10 zu überprüfen. 8. Ferner ist darauf hinzuweisen,dass die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes für as Grundstück unserer Mandanten mit einer erheblichen Verkehrswertminderung verbun en ist. Aufgrund der vorgenannten Emissionseinwirkungen Einwände im Hinblick auf die Belüftung, Besonnung, etc. führt die geplante Bebauungsplanänderung die zu erheblic en Nachteilen für die Grundstückssituation unserer Mandanten und damit zwangsläufig zu ei er Verringerung des Verkehrswertes ihres Grundstückes. Im Unterschied hierzu führt die geplante Änderung der Bebauungspläne für die Eigentümer der Grundstücke Bussardweg 10, Bonnerstraße 101 und Bonnerstraße 103 zu einer erheblichen Verkehrswertsteigerung. Es liegt somit eine unsachgemäße Ungleichbehandlung bei Abwägung der wechselseiti Interessen der betroffenen Bürger, die ebenfalls im Rahmen einer ausgewoge en bauplanungsrechtlichen Abwägunginakzeptabel ist. 9. Weiterhin würden die mit der beabsichtigten Änderung der Bebauungspläne verbunde en Neugestaltungen dem Gebot der Rücksichtnahme Städtebaurecht widersprechen Anforderungen und die mit im diesen Bauplanungsrecht Grundsätzen und verbunde verletzen. Wir ersuchen Sie, die von unseren Mandanten und uns nochmals angesprochenen Aspekte Einwände zu überprüfen uns sehen Ihrer Stellungnahme bis zum 08.06.2009 entgegen. p § P PIEnKo. SlEKMAI\IN. PlEIZKD 2230108GP22 Für etwaige Rückfragen, gerne auch fernmündlich, stehen wir Ihnen selbstverständlic Verfügung. Mit freundlichen Grüßen M~e'e Pietzko chtsanwältin zur