Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
388 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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PlE1ZKD.
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Dr. Joachim Pietzko
Christoph Siekmann
Dr. Gabriele Pietzko
Heiner Endemann
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SIEKMANN.
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RechI:!ianwäIte
Fachanwalt
für Bau- & Architektenrecht
Stephan Beume
Fachanwalt
Rechtsanwälte PSP
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Bachemstr,
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50676
Stadt Erftstadt
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Frau Bausinger
Holzdamm 10
Köln
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Vorab per Telefax an 0 22 35
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409
für Arbeitsrecht
'
RAin Dr. G. Pietzko
ZiljkicNukovic/Nolden
(0221) 921228-240
Fax: (0221) 92 1228-7240
eMail: GP@RA-PSP.de
505
Gerichtsfach
Unser Zeichen
K 1683
(bitte stets angeben)
22. Mai 2009
2230/08GP22
Hannig .1. Stadt Erftstadt
- Bebauungsplan
Nr. 5, Amselweg,
Erftstadt-Lechenich
- Bebauungsplan
Nr. 5 C, Bussardweg,
-
Erftstadt-Lechenich-
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Bausinger,
wie
wir
Ihnen
bereits
angezeigt
haben,
vertreten
wir
die
rechtlichen
Interessen
Eheleute Werner und Sabine Hannig, Bussardweg Ba, 50374 Erftstadt. Die sich derzei
der
im
Rahmen der geplanten Bebauungsplanänderungen bestehenden Fragen und Einwände möc ten
wir nochmals im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
A.
Vorbemerkungen
Unsere Mandanten haben u. a. in dem mit Ihnen am 11.05.2009 geführten Gespräch, weiterhi
im
Rahmen der Bürgerversammlung am 12.05.2009 sowie nachfolgend mit ihren beiden Schreiben
Kreissparkasse
Köln - Kto-Nr. 333 007
(BLZ' 370 502 99)
Postbank
Köln - Kto-Nr. 3788-507
(BLZ 370 100 50)
Sparkasse
Wiehl - Kto-Nr, 39 88 00
(BLZ 384 524 90)
p § P
PIErzKo.
vom 20.05.2009
§IEKMANN' PIEIZKD
2230108GP22
S ite 2
ihre Einwände und Bedenken im Hinblick auf die beabsichtigten Änderungen der
Bebauungspläne nochmals mitgeteilt.
Auch wir möchten an dieser Stelle zusammenfassend aufgrund der derzeitigen Sach- und
Rechtslage
auf folgende
Bebauungspläne
wesentliche
Bedenken
gegen
die Planungsänderungen
der
hinweisen:
B.
Formale - rechtliche Einwände
I.
Die
beabsichtigte
Grundstückseigentümer
Änderung
der
B$bauungspläne
der Grundstücke,
beruht
auf
Antrag
dem
Bonner Straße 101 uns Bussardweg
er
10.
11.
Nachfolgend hat am 23.09.2008 im Rah/1l1eneiner öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung ein Ortstermin stattgefun(!en,an dem u. a. der Antragsteller,
nicht jedoch die
Öffentlichkeit bzw. unsere Mandanten teilnelnmen konnten.
11I.
Weiterhin haben in der Folgezeit Gespräche mit einzelnen betroffenen Anwohnern, z.B. in
einer Unterredung am 03.12.2008 mit den Eheleuten Klinger, im Hinblick auf die vorliegen en
Situation stattgefunden, Unterredungen mit unseren Mandanten sind demgegenüber zu dies m
Zeitpunkt nicht angefragt bzw. durchgeführt worden.
IV.
Auf die vorstehende, insbesondere dem b.uplanungsrechtlichen
Gebot der ausgewogen n
Interessenabwägung, widersprechende Hlandhabung haben wir u. a. bereits mit diesseitig m
Schreiben vom 06.06.2008 und 22.12.2008" hingewiesen.Zu den vorgenannten Schreiben li gt
PS P
PiEIZKO. S'EKMAJ\/N. PlElZKD
bisher keine konkrete Stellungnahme
223010BGP22
eite 3
Ihrer Behörde vor. Mit Schreiben vom 16.042009
aben
Sie mitgeteilt, dass am 12.05.20089 eine Bürgerversammlung im Hinblick auf die mö liehe
Änderung der Bebauungspläne beabsichtigt ist,
V.
Unsere Mandanten -haben dann persönlich in dem mit Ihnen, Frau Bausinger, am 11.05. 009
geführten Gespräch auf die aus ihrer Sicht bestehenden
Bebauungsplanänderung
Einwände gegen die beabsic tigte
hingewiesen und diese im Einzelnen erläutert.
\,
VI.
Am 12.05.2009 hat eine Bürgerversammlung zu den geplanten Bebauungsplanänderu gen
stattgefunden, an welcher unsere Mandanten teilgenommen haben.
VII.
Mit Schreiben vom 16.04.2009 ist weiterhin mitgeteilt worden, dass ab dem 18.05.2009 die
Möglichkeit besteht, das Protokoll der Bürgerversammlung einzusehen
und eine schriftliche
Stellungnahme abzugeben.
Im Rahmen des vorgenannten Schreiben ist hinsichtlich der Stellungnahme keine Frist festge etzt
worden. Demgegenüber ist in der Bekanntmachung und Einladung zu der Bürgerversammlung
vom 01.04.2009 angegeben
worden, dass nach der Bürgerversammlung am 18.05.2009 die
Möglichkeit besteht, innerhalb einer Woche Einsicht in das Protokoll der Bürgerversammlun
zu
nehmen und außerdem zur schriftlichen Meinungsäußerung ebenfalls eine Nachfrist von e ner
Woche eingeräumt wird.
Aufgrund dessen ist unklar und nicht geregelt, ob eine Stellungnahme nur innerhalb der
einwöchigen Frist nach der Bürgerversammlung möglich ist. Dies beeinträchtigt die
Interessenwahrnehmung der von der beabsichtigten Bebauungsplanänderung betroffe en
Anwohnerund Beteiligten.
PS P
Hinzu kommt,
PIErzKo. SIEKMAI\IN.PIErzKo
Seite 4
-
nd
handelt und in dieser Woche außerdem am 21.05.2009 ein Feierta
-
dass sich bei der einwöchigen Frist um eine sehr kurz bemessene Einsicht
Stellungnahmefrist
Christi Himmelfahrt
Fristsetzung
2230/08GP22
-
lediglich
gelegen war. Wir gehen deshalb davon aus, dass sich die einwöc ige
auf
die
Möglichkeit
der
Einsichtnahme
in
das
Protokoll
der
Bürgerversammlung bezieht.
VIII.
Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung der
Bebauungspläne die formalen
- rechtlichen
Anforderungen nicht eingehalten worden sind und die
Interessen der betroffen Anwohner und Beteiligten bereits
ausreichend
im Vorfeld nicht bzw. ni ht
gewahrt worden sind.
c.
Materiell- rechtliche
Einwände
In Bezug auf die geplante Änderung der Bebauungspläne ergeben sich eine Vielzahl
on
bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Einwänden.
I.
Die Einwände gegenüber der geplanten Änderung der Bebauungspläne haben wir bereits
diesseitigem Schreiben vom 06.06.2008 vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
11.08.2008 geltend gemacht. Wegen der weiteren Einzelheiten nehmen wir zur Vermeidung
on
Wiederholungen auf das vorgenannte Schreiben Bezug, das wir auch zum Inhalt des vorliegen en
Schreibens machen. Außerdem ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:
11.
Wie sich aus dem Protokoll
der Bürgerversammlung
vom 18.05.2009 ergibt, weisen
ie
geplanten Änderungen der Bebauungspläne für das im Eigentum unserer Mandanten stehe de
Grundstück erhebliche Nachteile auf.
P!i P
PIEIzKo. !iIEKMANl\I.PIEIzKo
2230108GP22
eite 5
Im Rahmen der Bürgerversammlung am 12.05.2009 ist durch Ihre Behörde darauf hingewi sen
worden, dass die Zielsetzung der Planung insbesondere darin besteht, in dem vorliegend in
ede
stehenden Wohngebiet eine durchgängige zweigeschossige Wohn bebauung zu ermögli. hen.
Außerdem soll die überbaubare Fläche in Richtung zur Bonner Straße erheblich erweitert we den.
In diesem Zusammenhang ist weiterhin vorgesehen, die Baugrenze auf 5 Meter Abstan
zur
Grundstücksgrenze zu verlegen.
11I.
Hiezu werden folgende insbesondere folgende wesentliche Einwände und Bedenken gel end
gemacht:
1. Die vorgenannten Änderungen des Bebauungsplanes haben für das Grundstück unserer
Mandanten zunächst die nachteilige Auswirkung, dass aufgrund der in Aussicht genomm nen
Gebäudehöhe von ca. 11 Metern eine erhebliche
Besonnung und die Belüftung des Grundstücks
In diesem Zusammenhang
Einschränkung
im Hinblick
auf die
eintreten wird.
ist im Rahmen der Bürgerversammlung vom 12.05.2009 im
Rahmen einer Beispielsskizze
seitens Ihrer Behörde dargelegt worden, dass trotz der
Anhebung der Geschossflächenzahl auf durchgängig zwei Geschosse unter gleichzeit ger
Verschiebung der Baugrenze auf 5 Meter und der Festsetzung einer geringeren Dachneig ng
nach
den
bisherigen
planungsrechtlichen
Vorgaben
und
der
beabsichti ten
Bebauungsplanänderung eine etwa gleich hohe Gebäudehöhe von ca. 11 Metern entste en
wird. Diesen Ausführungen sind nicht nachvollziehbar
Zunächst
macht
Bebauungsplanes
hierdurch
Planung
es
in
tatsächlicher
Hinsicht
und nicht zutreffend.
keinen
auf eine durchgängige zweigeschossige
Sinn,
eine
Änderung
es
Bebauung vorzusehen, w nn
- wie in der Bürgerversammlung dargelegt - eine - im Verhältnis zu
- in etwa gleich hohe Gebäudehöhe zu verzeichnen ist. Wenn dies
könnte es auch bei der bisherigen Bebauungsplanung verbleiben.
der bisheri en
der Fall w"re,
p § P
PiEIzKD. §IEKMANN. PIErzKo
Se te 6
2230108GP22
. Demgegenüber ist vielmehr davon auszugehen, dass aufgrund der vorgenannten Änderun en
eine erhebliche Reduzierung und Einschränkung im Hinblick auf die Besonnung
nd
Belüftung des Grundstücks unserer Mandanten hervorgerufen wird.
Außerdem erhält die umgebende Wohnbebauung für das Grundstück unserer Manda ten
umgangssprachlich gesprochen den Charakter einer "Zu betonierung" , was bei Abwäg ng
der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
erforderlichen Belange der Bewohner ni ht
sachgerecht erscheint.
2. Hinzu kommt, dass das Grundstück unserer Mandanten bereits durch das sogenannte
"Office-Center" bereits in erheblicher Weise eine Einschränkung im Hinblick auf die Besann ng
erfahren musste. Eine weitere Einschränkungder Licht- und Luftverhältnisse im Be ug
auf das Grundstück unserer Mandanten durch die geplante Bebauungsplanänderung ist
für unsere Mandantin nicht zumutbar.
3. Außerdem ist im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes eine Zufahrt der Grundstü ke
Bussardweg
10 und Bannerstraße
101 über die verkehrsberuhigte
Zone Bussard
angedacht worden. Eine solche Zufahrt wäre mit einem erheblichen Mehraufkommen
Fahrzeugverkehr
verbunden,
die
wiederum
zu
erheblichen
Lärm-
Geruchsemissionen führen würde.
;..
4. Neben diesen emissionsrechtlichen Einwänden ergeben sich weitere Bedenken aufgrund
bereits
bestehenden
Verkehrssituationen
in diesem Gebiet:
Wie
im Rahmen
er
er
Bürgerversammlung vorgetragen worden ist, wird durch die überwiegend jungen Bewoh er
des Hauses Bussardweg
12 das dort vorgesehen Tempo ,,30 km/h" regelmäßig ni ht
eingehalten und trotz des absoluten Halteverbotes im Teilbereich des Wendehammers
ird
bereits jetzt das Anwohnerparken in erheblichem Umfang behindert.
Hinzu kommt, dass insoweit auch erhebliche Beeinträchtigungen bei etwaigen Einse
von Feuerwehrfahrzeugen
zu verzeichnen sind, da der ordnungsgemäße
Zugang
Feuerwehrfahrzeuge bereits in der jetzigen Situation nicht bzw. nicht ausreichend gesichert i t.
P!i P
PIEIzKD.
S ite 7
2230/08GP22
!iIEKMANN' PlEIZKD
5. Unsere Mandanten haben in ihrer Anmerkung zu dem Protokoll der Bürgerversamml
ng
vom 12.05.2009 mit Schreiben vom 20.05.2009 ausführlich ausgeführt, dass die gepl nte
Änderung auf eine durchgängige zweigeschossige Bebaubarkeit trotz der Verschiebung der
Baugrenze auf 5 Meter zu einer Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung des
Grundstücks führen würde. Im Hinblick auf die insoweit von Herrn Lippik vorgetrage en
Ausführungen weisen wir ebenfalls auf die bereits von unseren Mandanten vorgetrage en
Einwände hin: Die von Herrn Lippik im Rahmen einer Planskizze im Rahmen der
Bürgerversammlung
vorgestellte
Bauweise
ist
bei
den
.
derzeit
gegebe en
Grundstückszuschnitten nicht möglich.
In diesem Zusammenhang haben unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass es sich bei
Grundstücken
Bonnerstraße 101 und Bussardweg 10 gegenwärtig um zwei getre nte
Grundstücke handelt. Die Zufahrt zum Grundstück Bussardweg 10 erfolgt vom Bussard eg
.
direkt an die Grundstücksgrenze
des Grundbesitzes
unserer Mandanten vorbei.
Demgegenüber wäre eine vom Grundstück Bonnerstraße 101 unabhängige Bebauung
Grundstücks Bussardweg 10 selbst bei Einhaltung einer Baugrenze von 3 Metern ni ht
zulässig, da der Baukörper viel zu schmal ausgestaltet ist und man außerdem damit die
Zufahrts- und Zugangsmöglichkeitenzum Grundstückaufhebenwürde.
Aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes
und der damit verbunde en
Zusammenlegung der beiden vorgenannten Grundstücke kommt es zu der Bebauung mit ei er
Fristhöhe von einer Höhe von ca. 11 Metern. Insoweit gelten die vorgenannten Einwä de
entsprechend.
Zur Vermeidung von Wiederholungen nehmen wir auf das Schreien uns rer
Mandaten vom 20.05.2009 Bezug, das wir ebenfalls zum Inhalt des vorliegenden Schreib
machen.
6. Weiterhin
haben
Bürgerversammlung
unsere
Mandanten
vom 12.05.2009
aufgeworfen, ob die Fahrzeugstellplätze
sind.
in ihrer
Stellungnahme
zu den
Protokoll
in ihrem Schreiben vom 20.05.2009
mit in die Grundflächenzahl
die Fr ge
einbezogen war en
Dies lässt sich den uns bisher vorliegenden Skizzen zu den Änderungen
Bebauungspläne und den Angaben in der Bürgerversammlung nicht entnehmen. Wir bitten
insoweit um Ihre Stellungnahme.
ie
P!i P
PiEIzKD.
!iIEKMANN' PlEIZKD
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S ite 8
7. Im Rahmen der Bürgerversammlung hat ein Bürger überdies die Frage aufgeworfen, das es
sachgerecht wäre, die Baugrenze noch weiter als 5 Meter in Richtung Bonnerstraß
zu
verlegen. Im Rahmen der Bürgerversammlung ist zugesichert worden, diese Fragestellun
zu
überprüfen. Wir ersuchen Sie, diesen Aspekt ebenfalls im Hinblick auf das Grunds ück
Bussardweg 10 zu überprüfen.
8. Ferner ist darauf hinzuweisen,dass die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes für as
Grundstück unserer Mandanten mit einer erheblichen Verkehrswertminderung verbun en
ist.
Aufgrund der vorgenannten
Emissionseinwirkungen
Einwände im Hinblick auf die Belüftung, Besonnung,
etc. führt die geplante
Bebauungsplanänderung
die
zu erheblic en
Nachteilen für die Grundstückssituation unserer Mandanten und damit zwangsläufig zu ei er
Verringerung des Verkehrswertes ihres Grundstückes. Im Unterschied hierzu führt die geplante
Änderung der Bebauungspläne
für die Eigentümer der Grundstücke
Bussardweg
10,
Bonnerstraße 101 und Bonnerstraße 103 zu einer erheblichen Verkehrswertsteigerung.
Es
liegt somit eine unsachgemäße Ungleichbehandlung bei Abwägung der wechselseiti
Interessen der betroffenen Bürger, die ebenfalls im Rahmen einer ausgewoge en
bauplanungsrechtlichen Abwägunginakzeptabel ist.
9. Weiterhin würden die mit der beabsichtigten Änderung der Bebauungspläne verbunde en
Neugestaltungen
dem Gebot der Rücksichtnahme
Städtebaurecht
widersprechen
Anforderungen
und
die
mit
im
diesen
Bauplanungsrecht
Grundsätzen
und
verbunde
verletzen.
Wir ersuchen Sie, die von unseren Mandanten und uns nochmals angesprochenen Aspekte
Einwände zu überprüfen uns sehen Ihrer Stellungnahme bis zum
08.06.2009
entgegen.
p § P
PIEnKo.
SlEKMAI\IN. PlEIZKD
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Für etwaige Rückfragen, gerne auch fernmündlich, stehen wir Ihnen selbstverständlic
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M~e'e
Pietzko
chtsanwältin
zur