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Beschlussvorlage (Anlage 14)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Anlage 14) Beschlussvorlage (Anlage 14) Beschlussvorlage (Anlage 14)

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Inhalt der Datei

ß{; .~ M.-t!/ß(J!?O.--fo HD&.P. 1- Dr.Höser, Dierker & Partner'" Rechtsanwälte 'j; HD&P. Rechtsanwälte / Kölner Str_ 2 / D-50226 Frechen DR. JUR. JÜRG~N HÖSER !! Reqhtsanwalt Fachanwaltfür Ajbeitsrecht 1111111111111111111111111I1111 Fachanwalt Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Frau Bausinger Holzdamm 10 50374 Erftstadt für Fan(Jilienrecht FRANKIDIERKER !I! Rec~tsanwalt Fachanwalt für Bau- u. Archit~ktenrecht Fachanwalt für Verwal1ungsrecht TANJA ISCHMITZ fII Rechtisanwältin* für Familienrecht Fachanwältin CARSTEN K~UNECKE 1'1I Rechtsanwalt* für Arpeitsrecht Fachanwalt WOlFGANGI KRÜGER 11 Rechtsanwalt* GUNNARISEMRAU 11I Aktenzeichen Krumnow ./. S1. Erftstadt 7032/09SI11/f Sekretariat Frau Thomas Tel.: 022341820-261 thomas@hdup.de Dezemat RA Sieger Frechen, 26.08.2009 Rechtsanwalt* Fachanwalt für Ver~ehrsrecht Fachanwalj für Mietu. Wahnungseigenjumsrecht ROLAN Bebauungsplannummer Bebauungsplannummer ~ SI EGER 11 Rec~tsanwalt* 5, Erftstadt-Lechenich, Amselweg 5 C, Erftstadt-Lechenich, Bussardweg PET~A POHL:m! Recht$anwältin* * im Anstellu~gsverhältnis Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Bausinger, TIlLMANN in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Unterredung in Ihrem Hause mit Frau Bausinger und Herrn Wirtz, gemeinsam mit unserer Mandantschaft, Herrn Günter Krumnow. Recijtsanwalt Fachanwalt für S*uerrecht Fachanwalt für $trafrecht Diplom-KkJufmann vereidigter B~chprüfer Das Gelände unserer Mandantschaft verläuft relativ ebenerdig vom Bussardweg zur hinteren Grundstücksgrenze bzw. hat leichtes Gefälle zum Bussardweg hin. Das Grundstück zwischen der hinteren Grundstücksgrenze und der Bonner Straße weist dagegen ein starkes. Gefälle zum Grundstück unserer Mandantschaft hin auf. Bei einer Bebauung und Oberflächenversiegelung wird mithin Oberflächenwasser zum Grundstück unserer Mandantschaft geleitet. Hier sollte eine Stützwand bzw. Drainage angebracht werden, um Immissionen und damit einhergehende Schäden sowie daraus resultierende Konflikte zu vermeiden. Fon: 0223411820-0 Fox: 02234 11820-10 02234 11820-21 E-Mail: office<1.irhdup.de Internet: www.hdup.de bis 1 ~.30 Uhr 13.00 bis 17.30 Uhr Gerich'sfächer: LGI AG Köln, Foc~ K 1267 AG Kerpen, Fach KER 621 AtbG Köln ** I Dresdner 8ank AG Konto-Nr.: 321 321 300 BLZ: 370 800 40 Steuernummer: 224.5853.0705 USt IdNr. DE179927667 Rechtsonwälte in Portnerschaft RegG AG EssenPR 181 I 8ürozeiten: 08.00 ..*** .. ** Bankverbindungen: :. KreissparkasseKöln . Konta-Nr.:0151018019 o' BLZ:370 502 99 1 Köl"er Str. 2 D-5022~ Frechen Wir bitten, folgende Aspekte bei der Planung bzw. der Genehmigung eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen: 1. in Koop~ration mit HERMANNS 911I DIRQ.net Lawyers for Europe Zert.fiziertes Qualitätsmonllgement noch DIN EN ISO 9001 :2000 I I HD&P.I Rechtsanwälte 2. Die Sockelhöhe eines Gebäudes zwischen dem Grundstück unserer Mandantschaft und der Bonner Straße sollte unverändert bleiben, damit die Umgebungsbebauung mit der zulässigen Firsthöhe von 10m über Sockelhöhe nicht übermäßig überschritten wird und letztlich auch die Besonnung, Belichtung und Belüftung des mandantenseitigen Grundstücks sichergestellt bleibt. 3. Es sollte ein Baufenster geschaffen werden, dass den möglichen Baukörper in den Bereich der westlichen Grundstücksgrenze verrückt und die östliche Grenze des Baufensters etwa bei der hälftigen Grundstücksbreite des Flurstücks 799 angesiedelt wird. Hiermit soll eine übermäßig dichte Bebauung vermieden werden und die Besonnung, Belichtung und Belüftung des mandantenseitigen Grundstücks gewährleistet bleiben. Letztlich beträgt die Gartenfläche lediglich 7 m Breite. Des Weiteren lässt sich das Bauvorhaben auf dem Flurstück 799 dort besser bewerkstelligen, da die Grundstückstiefe hier tiefer ist als im östlichen Bereich des Grundstücks. Außerdem passt sich das noch zu bauende Gebäude auch besser in die städtebauliche Ordnung ein, die Wirkung ist dadurch optisch attraktiver und die Gebäude nehmen sich nicht gegenseitig Licht und Wärme weg. 3. Ferner lässt sich durch diese Bauweise auch die Problematik einer möglichen Durchfahrt vom Bussardweg zur Kölner Straße regeln. Da der Bussardweg eine Parallelstraße zur Bonner Straße ohne natürlichen Ausgang nach dort hin ist und eine Zufahrt vom Bussardweg zur Kölner Straße nur über Umwege möglich ist, ergibt sich die erhebliche Gefahr, dass sich ein Schleichweg vom Bussardweg auf die Bonner Straße ergibt. Dieses nicht zuletzt auch dadurch, dass am Bussardweg gegenüber die aus- bzw. einfallende Verbindung zur Bonner Straße liegt. Dieses vereinfacht es auch für die hinterliegenden Straßen, wie den Nachtigallenweg, kürzer und einfacher zur Bonner Straße zu gelangen bzw. umgekehrt. Hier sollten bauliche bzw. konstruktive Festlegungen sicherstellen, dass eine Durchfahrt nicht möglich sein wird. 4. Darüber hinaus sollte eine Beschränkung der Wohnungen im Bebauungsplan erfolgen. Je nach künftiger Entwicklung kann ein Bauherr von seiner Vorstellung von 75 qm-Wohnungen zugunsten eventueller Appartements abrücken. Hierdurch wäre ohne Weiteres ein 16Parteien haus möglich. Im Kellerbereich könnten Tiefgaragen angelegt werden. Vor diesem Hintergrund bietet sich eine Beschränkung an. Letztlich befinden sich im Bebauungsplangebiet 5 c bislang nur Einfamilienhäuser. Ein derartiges Mehrparteienhaus würde die Wohnstruktur gefährden bzw. vollständig verändern und mit dem Plangebiet nicht in Einklang zu bringen sein. Betrachtungsinhalt ist insofern der Bebauungsplan 5 c unabhängig von anderen räumlich angrenzenden Bebauungsplänen. Um diesem Rechnung zu tragen, ist eine Beschränkung planungsrechtlich angezeigt. - 2- auf 6 Wohnungen H D&P. Rechtsanwälte 5. Des Weiteren sollte die Abstandsfläche zu dem Grundstück unserer Mandantschaft 7 Meter auf keinen Fall unterschreiten, im Idealfall noch größer sein. Dieses vor dem Hintergrund der recht geringen Gartentiefe des Grundstücks unserer Mandantschaft und entsprechender Wertminderung bei dichterer Bebauung. Es wird angeregt, Garagen rückwärtig der Grundstücksgrenze unserer Mandantschaft zuzuwenden und die Zufahrt der Garagen in Richtung Bonner Straße anzulegen, einschließlich naturgemäß der Garagentore. Die Benutzung der Garagen führt durch die dargestellte Bauweise zu weniger Lärmimmissionen auf das Grundstück unserer Mandantschaft. Umgekehrt ist zu befürchten, dass durch die Benutzung der Garagen, Fahrzeugpflege etc. mehr Lärm auf das Grundstück unserer Mandantschaft dringen wird. Diese Lösung kann einhergehen mit einer gemeinsamen Stützwand an der Grundstücksgrenze. Für Ihre Bemühungen vorab verbindlichsten Wir bitten Sie, uns über den Planungsverlauf Rechts (Sieger) -3- Dank. auf dem Laufenden zu halten.