Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
194 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Dr. Joachim Pietzko
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Rechtsanwälte PSP
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Bachemstr. 8 . 50676 Köln
Bachemstr.
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
- Umwelt- und Planungsamt
Herr Lippik
Holzdamm 10
1"
8
50676 Köln
(Am Agrippa-Bad)
-
50374 Erftstadt
Dez:
RAin Dr. G, Pietzko
Sek:
ZiljkiclVukovic/Beißert-O.
Tel:
(0221) 921228-240
Fax:
(0221) 92 1228-7240
eMail: bvC@RA-PSP.de
Vorab per Telefax 02235 409 505
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Unser Zeichen
am 11.06.2008
Gerichtsfach
K 1683
(bitte stets angeben)
6. Juni 2008
2233/08GP22
Eheleute Wünsch .1. Stadt Erftstadt
Bebauungsplan
Bussardweg
Nr. 5, E.-Lechenich,
Amselweg
und Grundstücke:
Banner Str. 101 und
10
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Lippik,
hiermit erlauben wir uns, Ihnen anzuzeigen, dass wir die rechtlichen Interessen der Eheleute
Claudia und Ingo Wünsch, Bussardweg 8, 50374 Erftstadt, vertreten. Wir überreichen Ihnen
anliegend eine beglaubigte Kopie der auf uns lautenden Vollmacht zu Ihrer Kenntnisnahme.
Wir wenden uns in der nachstehenden
Angelegenheit
an Sie:
Unsere Mandanten sind Eigentümer bzw. Bewohner des Einfamilienhauses,
gelegen
im
Bussardweg 8, 50374 Erftstadt. Unsere Mandanten haben ihnen mit ihrem an Sie gerichteten
Schreiben vom 18.03.2008 mitgeteilt, dass ihnen bekann ist, dass ein Antrag auf Änderung des
vorgenannten Bebauungsplanes im Hinblick auf die Änderung der Geschossigkeit vorliegt.
Kreissparkasse
Köln - Kto-Nr. 333 007
(BLZ 370 502 99)
Postbank
Köln
- Kto-Nr. 3788-507
(BLZ 370 10050)
Sparkasse
Wiehl - Kto-Nr. 39 88 00
(BLZ 384 524 90)
p § P
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Unsere Mandanten haben darauf hingewiesen, dass sich bereits mit der Errichtung des
"Office-Centers" die bauliche Situation und das städtebauliche
Wendehammer "Bussardweg 6 -12" erheblich negativ verändert
Bild des Bereichs im
hat. Die aufgrund der
vorgenannten baulichen Maßnahme eingetretene geschlossenere und von den Lichtverhältnissen
her eingeschränkte
Situation würde durch eine mehrgeschossige
Bebauung der Grundstücke
"Bussardweg 10" und "Bonner Str. 101" in noch erheblichem Umfang negativ verstärkt und damit
der Wohnwert und auch der tatsächliche Verkehrswert der Immobilieunserer Mandanten stark
beeinträchtigt.
Schreiben
Vor diesem Hintergrund haben unsere Mandanten in ihrem vorgenannten
der Änderung
des Bebauungsplanes,
unter dem Gesichtspunkt
insbesondere
"Geschossigkeit" widersprochen.
Über den vorbezeichneten Antrag bzw. die Durchführung einer Änderung des Bebauungsplanes
soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, die am 11.06.2008 stattfinden wird,
entschieden werden.
Hiermit möchten wir vorsorglich namens und im Auftrag unserer Mandanten sowohl tatsächliche
als auch rechtliche Einwände gegen eine etwaige Änderung des Bebauungsplanes mit dem
vorgenannten Inhalt geltend machen.
Dies ist im Wesentlichen
darin begründet, dass sich durch eine etwaige Erhöhung der
Geschossflächenzahl für das Grundstück unserer Mandanten in bauplanungsrechtlicher Hinsicht
nicht akzeptable Beeinträchtigungen für ihr Grundstück ergeben würden. Damit würde eine
mögliche Änderung des Bebauungsplanes unsere Mandanten in ihren Rechten verletzen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in dem bisherigen Bebauungsplan eine
eingeschossige Bebauungsweise vorgesehen ist. Bereits eine Veränderung der Geschossigkeit
im Hinblick auf eine zweigeschossige - geschweige auf eine dreigeschossige - Bebaubarkeit
würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung
Grundstücks
unserer
Mandanten
führen.
der Besonnung und der Belüftung des
Außerdem
hätte
diese
aufgrund
des
dann
voraussichtlich verstärkten Zugangsverkehrs
über die Zufahrt Bussardweg weitreichende
Emissions-
Folge.
und
Lärmbelästigungen
zur
In
diesem
Zusammenhang
ist
zu
berücksichtigen, dass sich das Grundstück unserer Mandanten an einem "Wendehammer"
befindet, der mit einem Halteverbot und mit einer verkehrsberuhigten Zone "Zone 30" ausgestattet
p § P
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Seite 3
ist. Durch den zu erwartenden verstärkten Zugangsverkehr zu den beiden Grundstücken über die
Zufahrt Bussardweg würde somit eine bisher nicht gegebene Verkehrsbelästigung im nachhaltigen
Umfang entstehen.
Überdies würde eine solche Erhöhung der Geschossflächenzahl
im Bauplanungsrecht
und Städtebaurecht
das Gebot der Rücksichtnahme
verletzen.
Ferner wäre die Änderung des Bebauungsplanes mit einer für unsere Mandanten nicht
zumutbaren Verkehrswertminderung ihres Grundstückes verbunden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die vorgenannten Aspekte im Rahmen der geplanten
Ausschusssitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung zu berücksichtigen und den Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes zurückzuweisen.
Wir bitten Sie, uns rechtzeitig über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden
Angelegenheit zu unterrichten. Für etwaige Rückfragen, gerne auch fernmündlich, stehen wir
Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DtA.<J:"briele
Pietzko
echtsanwältin
Vollmacht
Zustellungen
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Bevollmächtigte(n)
erbeten!
sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollrnacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
1. Außergerichtliche Vertretung, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht.
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5. Antragsteilung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen,
Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
6. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der VONerfahren
Ermächtigung auch
sowie (für den Fall der Abwesenheit) Vertretung nach § 411 11StPO und mit ausdrücklicher
nach §§ 233 I, 234 StPO und Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordung zulässigen Anträgen.
7. Bei Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
gilt die Vollmacht auch
für das Betragsverfahren.
8. Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial- und Finanzbehörden und -gerichten.
9. Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
10. Beilegung des Rechtsstreits oder außergerichtlicher Verhandlungen durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht
oder Anerkenntnis.
11. Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche.
12. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen.
13. Alle Neben- und Folgeverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung
einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Insolvenz, Zwangsversteigerung,
Zwangsverwaltung und Hinterlegung.
14. Empfangnahme
gen Auslagen.
15. Übertragung
der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden
Kosten und notwendi-
der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
(Unterschrift)
B~laubigt
~tsanWältin