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Beschlussvorlage (Anlage 8)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
194 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
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Inhalt der Datei

S',t~~641 ///1, J1&4rlf tkf""J~'lU, (I., Id~i , Dr. Joachim Pietzko P!iP PlEIZKD. !iIEKMANN. PlElZKD Recht:!ianwälb! 10 '. oe'r \'3Ür\J..,.mt~HII'H. hristoph. Siekmann . r. Ga bne Ie P le tZk0 e3 i einer Endemann - tephan Beume SM 4 .l.U!il1Y~IB1TIIJJ[\ .,.t'\lIl Crltlltl.ltll 14 Ei5 ~ 09.JUNI20C8 61 20 Rechtsanwälte PSP , 21 Bachemstr. 8 . 50676 Köln Bachemstr. Stadt Erftstadt Der Bürgermeister - Umwelt- und Planungsamt Herr Lippik Holzdamm 10 1" 8 50676 Köln (Am Agrippa-Bad) - 50374 Erftstadt Dez: RAin Dr. G, Pietzko Sek: ZiljkiclVukovic/Beißert-O. Tel: (0221) 921228-240 Fax: (0221) 92 1228-7240 eMail: bvC@RA-PSP.de Vorab per Telefax 02235 409 505 Eilt! Bitte sofort vorlegen! Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Unser Zeichen am 11.06.2008 Gerichtsfach K 1683 (bitte stets angeben) 6. Juni 2008 2233/08GP22 Eheleute Wünsch .1. Stadt Erftstadt Bebauungsplan Bussardweg Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg und Grundstücke: Banner Str. 101 und 10 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lippik, hiermit erlauben wir uns, Ihnen anzuzeigen, dass wir die rechtlichen Interessen der Eheleute Claudia und Ingo Wünsch, Bussardweg 8, 50374 Erftstadt, vertreten. Wir überreichen Ihnen anliegend eine beglaubigte Kopie der auf uns lautenden Vollmacht zu Ihrer Kenntnisnahme. Wir wenden uns in der nachstehenden Angelegenheit an Sie: Unsere Mandanten sind Eigentümer bzw. Bewohner des Einfamilienhauses, gelegen im Bussardweg 8, 50374 Erftstadt. Unsere Mandanten haben ihnen mit ihrem an Sie gerichteten Schreiben vom 18.03.2008 mitgeteilt, dass ihnen bekann ist, dass ein Antrag auf Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes im Hinblick auf die Änderung der Geschossigkeit vorliegt. Kreissparkasse Köln - Kto-Nr. 333 007 (BLZ 370 502 99) Postbank Köln - Kto-Nr. 3788-507 (BLZ 370 10050) Sparkasse Wiehl - Kto-Nr. 39 88 00 (BLZ 384 524 90) p § P Seite 2 2233/08GP22 PlEIZKD. §IEKMANN. PlEIZKD Unsere Mandanten haben darauf hingewiesen, dass sich bereits mit der Errichtung des "Office-Centers" die bauliche Situation und das städtebauliche Wendehammer "Bussardweg 6 -12" erheblich negativ verändert Bild des Bereichs im hat. Die aufgrund der vorgenannten baulichen Maßnahme eingetretene geschlossenere und von den Lichtverhältnissen her eingeschränkte Situation würde durch eine mehrgeschossige Bebauung der Grundstücke "Bussardweg 10" und "Bonner Str. 101" in noch erheblichem Umfang negativ verstärkt und damit der Wohnwert und auch der tatsächliche Verkehrswert der Immobilieunserer Mandanten stark beeinträchtigt. Schreiben Vor diesem Hintergrund haben unsere Mandanten in ihrem vorgenannten der Änderung des Bebauungsplanes, unter dem Gesichtspunkt insbesondere "Geschossigkeit" widersprochen. Über den vorbezeichneten Antrag bzw. die Durchführung einer Änderung des Bebauungsplanes soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, die am 11.06.2008 stattfinden wird, entschieden werden. Hiermit möchten wir vorsorglich namens und im Auftrag unserer Mandanten sowohl tatsächliche als auch rechtliche Einwände gegen eine etwaige Änderung des Bebauungsplanes mit dem vorgenannten Inhalt geltend machen. Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass sich durch eine etwaige Erhöhung der Geschossflächenzahl für das Grundstück unserer Mandanten in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nicht akzeptable Beeinträchtigungen für ihr Grundstück ergeben würden. Damit würde eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes unsere Mandanten in ihren Rechten verletzen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in dem bisherigen Bebauungsplan eine eingeschossige Bebauungsweise vorgesehen ist. Bereits eine Veränderung der Geschossigkeit im Hinblick auf eine zweigeschossige - geschweige auf eine dreigeschossige - Bebaubarkeit würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung Grundstücks unserer Mandanten führen. der Besonnung und der Belüftung des Außerdem hätte diese aufgrund des dann voraussichtlich verstärkten Zugangsverkehrs über die Zufahrt Bussardweg weitreichende Emissions- Folge. und Lärmbelästigungen zur In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich das Grundstück unserer Mandanten an einem "Wendehammer" befindet, der mit einem Halteverbot und mit einer verkehrsberuhigten Zone "Zone 30" ausgestattet p § P 2233/08GP22 PlEIZKD. §IEKMANN. PlEIZKD Seite 3 ist. Durch den zu erwartenden verstärkten Zugangsverkehr zu den beiden Grundstücken über die Zufahrt Bussardweg würde somit eine bisher nicht gegebene Verkehrsbelästigung im nachhaltigen Umfang entstehen. Überdies würde eine solche Erhöhung der Geschossflächenzahl im Bauplanungsrecht und Städtebaurecht das Gebot der Rücksichtnahme verletzen. Ferner wäre die Änderung des Bebauungsplanes mit einer für unsere Mandanten nicht zumutbaren Verkehrswertminderung ihres Grundstückes verbunden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die vorgenannten Aspekte im Rahmen der geplanten Ausschusssitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung zu berücksichtigen und den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zurückzuweisen. Wir bitten Sie, uns rechtzeitig über die weiteren Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Angelegenheit zu unterrichten. Für etwaige Rückfragen, gerne auch fernmündlich, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DtA.<J:"briele Pietzko echtsanwältin Vollmacht Zustellungen werden nur an den/die Bevollmächtigte(n) erbeten! sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollrnacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Außergerichtliche Vertretung, Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer und Akteneinsicht. 2. Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen). 3. Vertretung im privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren. 4. Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO). 5. Antragsteilung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften. 6. Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der VONerfahren Ermächtigung auch sowie (für den Fall der Abwesenheit) Vertretung nach § 411 11StPO und mit ausdrücklicher nach §§ 233 I, 234 StPO und Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordung zulässigen Anträgen. 7. Bei Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gilt die Vollmacht auch für das Betragsverfahren. 8. Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial- und Finanzbehörden und -gerichten. 9. Vertretung vor den Arbeitsgerichten. 10. Beilegung des Rechtsstreits oder außergerichtlicher Verhandlungen durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis. 11. Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche. 12. Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen. 13. Alle Neben- und Folgeverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegung. 14. Empfangnahme gen Auslagen. 15. Übertragung der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendi- der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. (Unterschrift) B~laubigt ~tsanWältin