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Beschlussvorlage (Anlage 10)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Anlage 10) Beschlussvorlage (Anlage 10)

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Inhalt der Datei

j:h~~ '.1\. m. Vi"",-"", ~~ ~A. Uj. ,(D 'VA 1/./fC(~/?o/c) Dr. Joachim Pietzko P!iP Christoph Siekmann Dr. Gabriele Pietzko Heiner Endemann PlEIZKD' !iIEKMANI\I. PlEIZKD Recht:!ianWäIte ~ Fachal1walt für Ball- & Architektenrecht Stephan Beume für Arbeitsrectlt ~hanwalt 6.~.O! Rechtsanwälte PSP . Bachemstr. 8 . 50676 Köln Stadt Erftstadt Der Bürgermeister - Umwelt- und Planungsamt Frau Schlienz Herr lippik Holzdamm 10 Bachemstr. 8 50676 Köln (Am Agrippa-Bad) - 50374 Erftstadt Dez: RAin Dr. G. Pietzko Sek: ZiljkiclVukovic/Nolden Tel: (0221) 921228-240 Fax: (02 21) 92 12 28-7240 eMail: GP@RA-PSP.de Vorab per Telefax: 02235 - 409 - 505 Gerichtsfach Unser Zeichen 22. Dezember 2008 (bitte stets angeben) 2230/08GP22 K 1683 Hannig ./. Stadt Erftstadt Bebauungsplan Bussardweg Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg und Grundstücke: Banner Str. 101 und 10 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schlienz, in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir dankend den Eingang Ihres Schreibens vom 15.12.2008, hier eingegangen am 16.12.2008. Hierzu nehmen wir nach Rücksprache mit unseren Mandanten wie folgt Stellung: 1. Sie teilen in Ihrem vorgenannten Schreiben mit, dass die Ortsbesichtigung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 23.09.2008 stattgefunden hat. Sie weisen daraufhin, dass dieser Termin der neutralen Meinungsbildung von Politik und Verwaltung dienen sollte. Außerdem führen Sie an, dass der Antragsteller zur Änderung des Baubauungsplans Nr. 5 zu diesem Termin nicht eingeladen worden ist. Kreissparkasse Köln - Kto-Nr. 333 007 (BLZ 370 502 99) Postbank Köln - Kto-Nr. 3788-507 (BLZ 370 100 50) Sparkasse Wiehl - Kto-Nr. 39 88 00 (BLZ 384 524 90) p § P Mit dem von Ihnen angesprochenen Seite 2 2230108GP22 PlE1ZKD. §IEKMANN. PlEIZKD Zweck der neutralen Meinungsbildung von Politik und Verwaltung ist es indes nicht vereinbar, dass an diesem Termin der Antragsteller er von Ihnen zu dem Ortstermin nicht eingeladen worden ist - auch wenn - gleichwohl teilgenommen hat. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Antragsteller, der an der Änderung des Bebauungsplans ein Interesse hat, die Gelegenheit nutzen möchte, um seine diesbezüglichen Gründe vorzutragen. Insoweit hätte unseres Erachtens der Antragsteller gebeten werden müssen - mit Rücksicht auf die von Ihnen angesprochene neutrale Meinungsbildung von Politik und Verwaltung - an der Ortsbesichtigung nicht teilzunehmen. Dies ist nach den uns vorliegenden Angaben nicht erfolgt. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass dies für diejenigen betroffenen Bürger, die mit Änderung des Baubauungsplanes nicht einverstanden sind, auf Bedenken stößt. 2. In diesem Zusammenhang reiht sich ein weiterer Aspekt ein: Mit Schreiben vom 14.11.2008 haben Sie nach Nachbarn unserer Mandanten, u.a. auch die Eheleute Beatrix und Karl-Heinz Klinger sowie den Antragsteller zu einem Abstimmungsgespräch im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans eingeladen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass eine entsprechende Einladung für ein Abstimmungsgespräch an unseren Mandanten nicht erfolgt ist. Wir möchten ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass unsere Mandanten an einem solchen Abstimmungsgespräch Interesse haben. Unsere Mandanten würden sich freuen, wenn Sie ihnen die Gelegenheit einräumen würden, ebenfalls ein Abstimmungsgespräch mit Ihnen zu führen. Einer positiven Rückäußerung Mit freundlichen Grüßen ~'abriele Pietzko Rechtsanwältin entgegensehend verbleiben wir für heute