Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
j:h~~
'.1\. m. Vi"",-"", ~~
~A. Uj.
,(D 'VA 1/./fC(~/?o/c)
Dr. Joachim Pietzko
P!iP
Christoph Siekmann
Dr. Gabriele Pietzko
Heiner Endemann
PlEIZKD' !iIEKMANI\I. PlEIZKD
Recht:!ianWäIte
~
Fachal1walt für Ball- & Architektenrecht
Stephan Beume
für Arbeitsrectlt
~hanwalt
6.~.O!
Rechtsanwälte PSP . Bachemstr. 8 . 50676 Köln
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
- Umwelt- und Planungsamt
Frau Schlienz
Herr lippik
Holzdamm 10
Bachemstr.
8
50676 Köln
(Am Agrippa-Bad)
-
50374 Erftstadt
Dez:
RAin Dr. G. Pietzko
Sek:
ZiljkiclVukovic/Nolden
Tel:
(0221) 921228-240
Fax:
(02 21) 92 12 28-7240
eMail: GP@RA-PSP.de
Vorab per Telefax: 02235 - 409 - 505
Gerichtsfach
Unser Zeichen
22. Dezember 2008
(bitte stets angeben)
2230/08GP22
K 1683
Hannig ./. Stadt Erftstadt
Bebauungsplan
Bussardweg
Nr. 5, E.-Lechenich,
Amselweg
und Grundstücke:
Banner Str. 101 und
10
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schlienz,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir dankend den Eingang Ihres Schreibens vom
15.12.2008, hier eingegangen am 16.12.2008. Hierzu nehmen wir nach Rücksprache mit unseren
Mandanten wie folgt Stellung:
1. Sie teilen in Ihrem vorgenannten Schreiben mit, dass die Ortsbesichtigung im Rahmen einer
öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 23.09.2008 stattgefunden hat.
Sie weisen daraufhin, dass dieser Termin der neutralen Meinungsbildung von Politik und
Verwaltung dienen sollte. Außerdem führen Sie an, dass der Antragsteller zur Änderung des
Baubauungsplans Nr. 5 zu diesem Termin nicht eingeladen worden ist.
Kreissparkasse
Köln - Kto-Nr. 333 007
(BLZ 370 502 99)
Postbank
Köln - Kto-Nr. 3788-507
(BLZ 370 100 50)
Sparkasse
Wiehl - Kto-Nr. 39 88 00
(BLZ 384 524 90)
p § P
Mit dem von Ihnen angesprochenen
Seite 2
2230108GP22
PlE1ZKD. §IEKMANN. PlEIZKD
Zweck der neutralen Meinungsbildung von Politik und
Verwaltung ist es indes nicht vereinbar, dass an diesem Termin der Antragsteller
er von Ihnen zu dem Ortstermin nicht eingeladen worden ist
- auch wenn
- gleichwohl teilgenommen
hat.
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Antragsteller, der an der Änderung
des
Bebauungsplans
ein Interesse
hat, die Gelegenheit
nutzen
möchte,
um seine
diesbezüglichen Gründe vorzutragen. Insoweit hätte unseres Erachtens der Antragsteller
gebeten werden müssen - mit Rücksicht auf die von Ihnen angesprochene neutrale
Meinungsbildung von Politik und Verwaltung
-
an der Ortsbesichtigung nicht teilzunehmen.
Dies ist nach den uns vorliegenden Angaben nicht erfolgt. Sie werden sicherlich Verständnis
dafür
haben, dass
dies für
diejenigen
betroffenen
Bürger,
die
mit Änderung
des
Baubauungsplanes nicht einverstanden sind, auf Bedenken stößt.
2. In diesem Zusammenhang reiht sich ein weiterer Aspekt ein: Mit Schreiben vom 14.11.2008
haben Sie nach Nachbarn unserer Mandanten, u.a. auch die Eheleute
Beatrix und
Karl-Heinz Klinger sowie den Antragsteller zu einem Abstimmungsgespräch im Hinblick auf die
beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans eingeladen.
Es ist für
uns nicht
nachvollziehbar,
dass eine entsprechende
Einladung
für ein
Abstimmungsgespräch an unseren Mandanten nicht erfolgt ist. Wir möchten ausdrücklich zum
Ausdruck bringen, dass unsere Mandanten an einem solchen Abstimmungsgespräch Interesse
haben. Unsere Mandanten würden sich freuen, wenn Sie ihnen die Gelegenheit einräumen
würden, ebenfalls ein Abstimmungsgespräch mit Ihnen zu führen.
Einer positiven Rückäußerung
Mit freundlichen Grüßen
~'abriele
Pietzko
Rechtsanwältin
entgegensehend
verbleiben wir für heute