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Beschlussvorlage (Abschluss eines Betreibervertrages zur Übergabe des Freibades Kierdorf an die private Trägerschaft der "Freibadinitiative Kierdorf e.V.")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Abschluss eines Betreibervertrages zur Übergabe des Freibades Kierdorf an die private Trägerschaft der "Freibadinitiative Kierdorf e.V.") Beschlussvorlage (Abschluss eines Betreibervertrages zur Übergabe des Freibades Kierdorf an die private Trägerschaft der "Freibadinitiative Kierdorf e.V.")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 142/2010 Az.: 81 31-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 25.02.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 16.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Abschluss eines Betreibervertrages zur Übergabe des Freibades Kierdorf an die private Trägerschaft der "Freibadinitiative Kierdorf e.V." Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.02.2010 Beschlussentwurf: Die Betriebsleitung wird beauftragt, nach Maßgabe des in der Anlge beigefügten Vertragsentwurfes, einen Betreibervertrag für das Freibad Kierdorf mit der „Freibadinitiative Kierdorf e.V.“ abzuschließen. Grundlage dafür ist ein von der Freibadinitiative vorgelegter Vertragsentwurf. Einzelheiten zu diesem Entwurf sollen nachverhandelt werden. Der endgültige Vertrag wird dem Betriebsausschuss Stadtwerke zur Genehmigung vorgelegt. Begründung: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass zwischen der Stadt und der Freibadinitiative Kierdorf e.V. mehrere Gespräche geführt worden sind. Dabei hat sich die grundsätzliche Bereitschaft herauskristallisiert, dass die Initiative den Betrieb des Freibades zu übernehmen bereit ist. Die Bedingungen hierfür sind in einem Vertragsentwurf zusammengefasst, Freibadinitiative Kierdorf e.V. der Stadt überlassen hat. Auf die Anlage wird verwiesen. den die Der Vertrag gibt im Wesentlichen die Eckpunkte wieder, die in den Verhandlungen besprochen worden sind. Eine weitere Detaillierung des Vertrages, die notwendig ist, erscheint nur dann lohnenswert, wenn das Projekt insgesamt eine Zustimmung findet. Sollte eine Mehrheit nicht bereit sein, für das Freibad Kierdorf den von der Initiative verlangten Mindestbetrag von jährlich 140.000,-- Euro zu akzeptieren, kann der Aufwand einer Nachverhandlung „eingespart“ werden. Der Betrag von 140.000,-- Euro jährlichem Zuschuss der Stadt an die Initiative ist nicht mehr verhandlungsfähig. Eine uneingeschränkte Eigentumsübertragung und Übertragung des Betriebes einschließlich aller Verpflichtungen und Finanzrisiken ist seitens der Freibadinitiative nicht gewollt und wird auf keinen Fall akzeptiert. Andererseits ist die Freibadinitiative bereit, für einen Betrag von 140.000,-- Euro jährlich den Betrieb des Freibades unter den Bedingungen des beigefügten Vertragsentwurfes abzuwickeln. Aus städtischer Sicht kommt zu der Zahlung dieses Zuschusses das Risiko hinzu, möglicherweise Reparaturkosten übernehmen zu müssen. Die Stadt konnte hierzu vereinbaren, in einem solchen Fall ein einseitiges Kündigungsrecht ausüben zu können. Erfreulich ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Freibadinitiative den Betrieb des Bades vollständig in eigener Regie und Verantwortung zu übernehmen bereit ist. Der Versuch der Stadt, eine degressive Regelung der Bezuschussung herbeizuführen, ist von der Freibadinitiative nicht aufgegriffen worden. Allerdings soll nach drei Jahren eine Überprüfung der Angemessenheit des Zuschusses erfolgen. Bisher werden beim Betrieb des Bades im Jahresdurchschnitt etwa 180.000,-- Euro Verlust erwirtschaftet. Der Verlustausgleich ließe sich durch Abschluss des Vertrages um 40.000,-- Euro pro Jahr grundsätzlich reduzieren. Das Freibad Kierdorf erfreut sich großer Beliebtheit in der Öffentlichkeit. Es würde bei Übernahme des Betriebes durch die Initiative voraussichtlich eine zusätzliche Attraktivität gewinnen. Die Zuschüsse der Stadt werden kalkulierbar und reduzieren sich spürbar. Einzelne Fragen der möglichen Zusammenarbeit der Stadt und der Freibadinitiative müssen noch im Detail geklärt werden. Dadurch entsteht ein nicht unbeträchtlicher Arbeitsaufwand. Diese „Investition“ lohnt sich nur, wenn die grundsätzliche Bereitschaft besteht, einer solchen Zukunftslösung des Freibades Kierdorf (Übernahme des Betriebes durch die Initiative) zuzustimmen. Sollte hierzu eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, sieht sich die Verwaltung in der Lage, kurzfristig die Vertragskonkretisierung einvernehmlich mit der Freibadinitiative herbeizuführen. (Dr. Rips) -2-