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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I. Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes 
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I. Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes 
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I. Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes 
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 121/2010 Az.: 61.21-20/155 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 17.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.02.2010 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), wird beschlossen, den am 19.12.2006 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 796/2006) des Bebauungsplanes Nr. 155; E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu erweitern (im Westen und Nordosten). II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 19.12.2006 (V 796/2006) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen sowie die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.01.2007 bis 17.02.2007. Die erforderliche und im Parallelverfahren durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits abgeschlossen und seit dem 09.07.2007 wirksam. In der Zwischenzeit wurden einige bauliche Projekte innerhalb des Gebäudekomplexes umgesetzt und die Gesamtkonzeption des Naturparkzentrums fortentwickelt. Dies betrifft insbesondere den östlich des Mühlenkomplexes geplanten Wassererlebnispark, die Erschließung (Umgehung der Lindenallee), die Parkplatzplanung, die Anlage einer Freizeitwiese und einer Aussichtsplattform und die erforderlichen Ausgleichsflächen für diese Planungen. Auf dem östlich der Mühle am gegenüberliegenden Ufer der kleinen Erft gelegenen und brachgefallenen Grünlandflächen ist ein Wassererlebnispark geplant; hier soll das Element Wasser mit einer entsprechenden Landschaftsgestaltung (Motto: Da Kannst Du Was(ser) Erleben) ganzheitlich erfahrbar gemacht werden. Im Wassererlebnispark sind neben den erforderlichen Erschließungswegen: • ein künstlicher Wasserlauf Wasserbewegung), • eine Wasserburg (mit vier Wasserkanonen, die mit manueller Pumptechnik bedient werden), • ein Bereich „Bodenschätze“ ( mit Geologiepfad, Kletterhang, Hangrutsche, Kieskuhle, Erosionsrampe mit Wasserzufuhr, Förderband mit Hamsterrolle sowie Plateau mit Sitzpaletten und ein Balancierpfad) • ein Naturteich (mit Umwälzung über Reinigungsbiotop und manueller Nachspeisung) auch • drei Hochbauten (Infozentrum mit sanitären Anlagen, Gebäude für die Wasseraufbereitung / Mikromembranfilteranlage und Aussichtsturm) geplant. (mit mehreren Schiebern, Schaufeln, Schrauben zur Für das Infozentrum, die Wasseraufbereitungsanlage und den Aussichtsturm muss Planungsrecht durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschaffen werden. Dies gilt auch für die Neuführung der verkehrlichen Erschließung bzw. die Umgehung der unter Denkmalschutz stehenden Lindenallee südwestlich der Gymnicher Mühle und die Verlegung des im Südwesten des Plangebietes geplanten Besucherparkplatzes nach Norden in Höhe des Gebäudekomplexes der Gymnicher Mühle; die geteerte Fahrbahndecke und die zu erwartende zusätzliche Verkehrsbelastung würde den Erhalt der Lindenallee gefährden. Mit der Umgehung der Lindenallee soll eine ausreichend breite Zufahrt (in 5,50m Breite und entsprechend befahrbarem Bankett) und die dauerhafte Erhaltung der Allee (Rückbau mit wassergebundener Decke) gesichert werden. Zudem kann mit der Umgehung der bisher im Südwesten des Plangebietes geplante Parkplatz unmittelbar gegenüber dem Eingangsbereich der Gymnich Mühle (in ca. 50m statt bisher 275m Entfernung) verlagert bzw. realisiert werden. Im westlichen Teil des Plangebietes ist südlich des geplanten Parkplatzes zusätzlich eine Freizeitwiese festgesetzt, die als Aufenthalts- und Spielfläche und bei größeren Veranstaltungen im Naturparkzentrum auch als Bedarfsparkplatz genutzt werden kann. Desweitern ist zur planungsrechtlichen Sicherung im Nordosten des Plangebietes eine im Rahmen der Erftrenaturierung geplante Aussichtsplattform in das Plangebiet mit einbezogen und entsprechend festgesezt. Die Verwaltung hat nunmehr auf der Basis des ersten Bebauungsplanentwurfs (Stand: Dezember 2006) für das Naturparkzentrum einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, in dem die oben beschriebenen Ergänzungen auf der Grundlage der konkretisierten Planungen sowie der während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Anregungen und Hinweise enthalten bzw. berücksichtigt sind. Damit nunmehr die u.a. im Rahmen des Regionale-Projektes „RegioGrün“ in Aussicht gestellten Fördermittel beantragt und abgerufen werden können, ist die Fortsetzung des -2- Bebauungsplanverfahrens erforderlich, da für die Bewilligung der Mittel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der einzelnen Projekte gegeben sein müssen. Aufgrund der umfassenden Ergänzungen sollte aus verfahrensrechtlichen Gründen eine erneute Offenlage bzw. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) des gesamten Bebauungsplanes durchgeführt werden. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf ist insbesondere mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Somit kann sowohl die sich aus den Ergänzungen ergebende Plangebietserweiterung als auch der Bebauungsplanentwurf beschlossen und offen gelegt werden. (Dr. Rips) Anlagen Anlageplan Bebauungsplanentwurf (Fraktionen und sachkundige Einwohner) -3-