Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 121/2010
Az.: 61.21-20/155
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
17.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
I. Beschluss über die Erweiterung des Plangebietes
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.02.2010
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3018), wird beschlossen, den am 19.12.2006 vom Rat der Stadt Erftstadt
beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 796/2006) des Bebauungsplanes Nr. 155; E. –
Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu erweitern
(im Westen und Nordosten).
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04. Dezember 2008
(BGBl. I S. 3018), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.
155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, nebst Begründung und Umweltbericht,
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs.
2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 19.12.2006 (V 796/2006) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, beschlossen und
gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) durchzuführen sowie die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.01.2007 bis 17.02.2007.
Die erforderliche und im Parallelverfahren durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplanes ist
bereits abgeschlossen und seit dem 09.07.2007 wirksam.
In der Zwischenzeit wurden einige bauliche Projekte innerhalb des Gebäudekomplexes umgesetzt
und die Gesamtkonzeption des Naturparkzentrums fortentwickelt. Dies betrifft insbesondere den
östlich des Mühlenkomplexes geplanten Wassererlebnispark, die Erschließung (Umgehung der
Lindenallee), die Parkplatzplanung, die Anlage einer Freizeitwiese und einer Aussichtsplattform
und die erforderlichen Ausgleichsflächen für diese Planungen.
Auf dem östlich der Mühle am gegenüberliegenden Ufer der kleinen Erft gelegenen und
brachgefallenen Grünlandflächen ist ein Wassererlebnispark geplant; hier soll das Element
Wasser mit einer entsprechenden Landschaftsgestaltung (Motto: Da Kannst Du Was(ser) Erleben)
ganzheitlich erfahrbar gemacht werden.
Im Wassererlebnispark sind neben den erforderlichen Erschließungswegen:
•
ein künstlicher Wasserlauf
Wasserbewegung),
•
eine Wasserburg (mit vier Wasserkanonen, die mit manueller Pumptechnik bedient werden),
•
ein Bereich „Bodenschätze“ ( mit Geologiepfad, Kletterhang, Hangrutsche, Kieskuhle,
Erosionsrampe mit Wasserzufuhr, Förderband mit Hamsterrolle sowie Plateau mit Sitzpaletten
und ein Balancierpfad)
•
ein Naturteich (mit Umwälzung über Reinigungsbiotop und manueller Nachspeisung) auch
•
drei Hochbauten (Infozentrum mit sanitären Anlagen, Gebäude für die Wasseraufbereitung /
Mikromembranfilteranlage und Aussichtsturm) geplant.
(mit
mehreren
Schiebern,
Schaufeln,
Schrauben
zur
Für das Infozentrum, die Wasseraufbereitungsanlage und den Aussichtsturm muss Planungsrecht
durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschaffen werden.
Dies gilt auch für die Neuführung der verkehrlichen Erschließung bzw. die Umgehung der unter
Denkmalschutz stehenden Lindenallee südwestlich der Gymnicher Mühle und die Verlegung des
im Südwesten des Plangebietes geplanten Besucherparkplatzes nach Norden in Höhe des
Gebäudekomplexes der Gymnicher Mühle; die geteerte Fahrbahndecke und die zu erwartende
zusätzliche Verkehrsbelastung würde den Erhalt der Lindenallee gefährden.
Mit der Umgehung der Lindenallee soll eine ausreichend breite Zufahrt (in 5,50m Breite und
entsprechend befahrbarem Bankett) und die dauerhafte Erhaltung der Allee (Rückbau mit
wassergebundener Decke) gesichert werden. Zudem kann mit der Umgehung der bisher im
Südwesten des Plangebietes geplante Parkplatz unmittelbar gegenüber dem Eingangsbereich der
Gymnich Mühle (in ca. 50m statt bisher 275m Entfernung) verlagert bzw. realisiert werden.
Im westlichen Teil des Plangebietes ist südlich des geplanten Parkplatzes zusätzlich eine
Freizeitwiese festgesetzt, die als Aufenthalts- und Spielfläche und bei größeren Veranstaltungen
im Naturparkzentrum auch als Bedarfsparkplatz genutzt werden kann.
Desweitern ist zur planungsrechtlichen Sicherung im Nordosten des Plangebietes eine im Rahmen
der Erftrenaturierung geplante Aussichtsplattform in das Plangebiet mit einbezogen und
entsprechend festgesezt.
Die Verwaltung hat nunmehr auf der Basis des ersten Bebauungsplanentwurfs (Stand: Dezember
2006) für das Naturparkzentrum einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, in dem die oben
beschriebenen Ergänzungen auf der Grundlage der konkretisierten Planungen sowie der während
der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen
bzw. Anregungen und Hinweise enthalten bzw. berücksichtigt sind.
Damit nunmehr die u.a. im Rahmen des Regionale-Projektes „RegioGrün“ in Aussicht gestellten
Fördermittel beantragt und abgerufen werden können, ist die Fortsetzung des
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Bebauungsplanverfahrens erforderlich, da für die Bewilligung der Mittel die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung der einzelnen Projekte gegeben sein müssen.
Aufgrund der umfassenden Ergänzungen sollte aus verfahrensrechtlichen Gründen eine erneute
Offenlage bzw. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB) des gesamten Bebauungsplanes durchgeführt werden.
Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf ist insbesondere mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Somit kann sowohl die sich aus den
Ergänzungen ergebende Plangebietserweiterung als auch der Bebauungsplanentwurf
beschlossen und offen gelegt werden.
(Dr. Rips)
Anlagen
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf (Fraktionen und sachkundige Einwohner)
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