Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 169/2010
Az.: 20 50-10
Amt: - 20 -/-65BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.03.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
08.06.2010
Bemerkungen
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 01.08.2010
-Eigenbetrieb Straßen-
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Straßen stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013003742 bei der KSK Köln
zum 30.07.2010 – Ablauf der Zinsfestschreibung- zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.949.000 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
Auszahlungskurs:
Zinssatz:
Tilgung:
Zinsfestschreibung:
ein inländisches Kreditinstitut
100 %
bis zu maximal 5 % (Höchstzinssatz)
1 v.H. vom Ursprungskapital (2.288.689,71€) zuzügl. ersparter Zinsen
möglichst langfristig (Restlaufzeit)
Begründung:
Das o.a. Darlehen wurde 1995 zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt aufgenommen.
Der Zinssatz wurde für 5 Jahre mit 6,41 v.H., und ab 2000 bis zum 30.7.2010 mit 5,60 v. H. festgelegt,
Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist
vorsorglich ein Beschluss über die evtl. Neuaufnahme erforderlich.
Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen
Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (16
Jahre) angepasst werden, ein Betrag in Höhe von 886,04€ wäre als Sondertilgung zu leisten.
(Dr. Rips)