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Beschlussvorlage (Alternative Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 278/2010 Az.: 6740-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 6520 - Datum: 18.05.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 08.06.2010 Bemerkungen beschließend Alternative Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.05.2010 Beschlussentwurf: Den Vorschlägen der Verwaltung zur Einrichtung 1. von anonymen Urnenbestattungen unter Bäumen auf einem waldähnlichen Teil des Friedhofs Lechenich 2. von Urnenbestattungen auf einer baumbestandenen Wiese in Lechenich mit Gedenkstein und Namenstafeln 3. eines Bestattungsgartens auf dem Friedhof in Liblar wird zugestimmt Begründung: Die vorgenannten alternativen Bestattungsformen habe ich bereits in der Anlage 1 zu Vorlage 434/2009 vorgestellt. Die Alternativen 1.) und 2.) sind meiner Ansicht nach hinreichend erklärt. Bestattungsgärten sind grundsätzlich möglich auf den Friedhöfen • • • • • • • • Liblar Lechenich Gymnich Bliesheim Friesheim Erp Kierdorf Dirmerzheim Die Form eines Bestattungsgartens richtet sich nach der Größe des jeweiligen Friedhofs und nach der der vorhandenen freien Fläche. Es sind unterschiedliche Formen denkbar, von einem gartenähnlichen Areal bis hin zu gemeinschaftlichen Urnengräbern. Zur Einrichtung eines Bestattungsgartens habe ich zunächst den Friedhof Liblar vorgesehen, da mir dort ein ca. 600 m² großes ehemaliges Reihengrabfeld zur Verfügung steht. Wie bereits beschrieben, soll der Bestattungsgarten nach Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen von Fachfirmen ohne Kostenbeteiligung der Stadt angelegt werden. Ich beabsichtige daher, einen Dienstleistungskonzessionsvertrag abzuschließen. Hierbei handelt es sich nicht um den Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, da keine öffentlichen Gelder an ein Unternehmen fließen. Eine Dienstleistungskonzession räumt dem Unternehmen lediglich ein ausschließliches Recht zur Erbringung einer Dienstleistung gegenüber Dritten ein. Die Annahme einer Dienstleistungskonzession befreit jedoch die konzessions-erteilende öffentliche Stelle nicht von der Einhaltung vergaberechtlicher Grundsätze. Eine Dienstleistungskonzession untersteht mangels Entgeltlichkeit nicht direkt dem Vergaberecht, da keine Zuwendung öffentlicher Gelder an das ausführende Unternehmen erfolgt. Um echten Wettbewerb zu schaffen, muss der Eigenbetrieb Straßen als konzessionserteilende Stelle seine Absicht, einen Dienstleistungskonzessionsvertrag abzuschließen, in einer Form bekannt machen, die allen möglichen Interessenten zugänglich ist. Eine Bekanntmachung soll daher auf der Webseite der Stadt Erftstadt und im Amtsblatt erfolgen. Der Eigenbetrieb Straßen wird folgende Kriterien für die Bewerber als Kooperationspartner im Internet und im Amtsblatt veröffentlichen: „Dem Wunsch nach Individualität, Ästhetik und Außergewöhnlichem werden die traditionellen Gräberfeldgestaltungen auf den Friedhöfen nicht gerecht. Deshalb soll diese herkömmliche Art der Friedhofsgestaltung durch Anlagen herausragend modellierter Bestattungsflächen ergänzt werden. Von daher ist beabsichtigt, im Rahmen von Kooperationen mit fachlich qualifizierten Partnern besonders gestaltete Grabfelder (Bestattungsgärten) anzubieten. Die Flächen werden entsprechend der genehmigten Planung vom Kooperationspartner auf dessen Kosten hergerichtet. Das anschließende Belegungsrisiko trägt der Kooperationspartner. Der Erwerb eines Nutzungsrechts ist an den Abschluss eines Pflegevertrages mit dem jeweiligen Kooperationspartner gebunden. Der Pflegevertrag ist für den Zeitraum des erworbenen Grabnutzungsrechts (25 Jahre) abzuschließen (Dauerpflegevertrag). Die Grabpflege wird durch definierte und mit der Friedhofsverwaltung abgestimmte Standards für die Gräberfelder sichergestellt. Die Kooperation hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Nutzungsgebühren. Grundsätzlich können Bestattungsgärten aufgrund der Friedhofsgröße auf den Friedhöfen, Liblar, Lechenich, Gymnich, Bliesheim, Erp, Friesheim und Dirmerzheim eingerichtet werden. In einer ersten Erprobungsphase beabsichtige Bewerbungen für den Friedhof Liblar anzunehmen. -2- ich, zunächst nur Bedingungen, die Bewerberinnen und Bewerber bei Antragstellung erfüllen und nachweisen müssen: • Vorlage eines Gestaltungskonzeptes, dass durch neue gestalterische Elemente von traditionellen Gestaltungsformen abweicht und sich harmonisch in das Umfeld einpasst • Benennung der Unternehmen, die nach einer Genehmigung mit dem Ausbau der Fläche beauftragt werden soll • Nachweis der Kalkulation der Pflegekosten, bezogen auf die jeweilige Grabart für die Nutzungszeit von 25 Jahren • Nachweis der Sicherung der Dauergrabpflegekosten für die Nutzungszeit von 25 Jahren über selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege (kann nachgereicht werden bei Abschluss eines Kooperationsvertrages) • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung • Referenzen im Bereich Dauergrabpflege 2007-2010 ( Umsatzangaben) Bei Eingang mehrerer Bewerbungen bis zum Abgabedatum xx.xx.2010, die die Kriterien vollständig erfüllen, wird eine Bewertung nach folgenden Kriterien vorgenommen: • Gestaltungskonzept 50 % • Preiskalkulation 30 % • Sicherung 10 % • Referenzen 10 % “ Das Vergabeverfahren ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Die endgültige Planung des Bestattungsgartens wird dem BA Straßen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vorgelegt. Der Eigenbetrieb Straßen erwartet durch die Anlage von Bestattungsgärten eine Attraktivitätssteigung der Friedhöfe und somit auch eine Sicherung der Belegung auf den vorhandenen Friedhöfen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich hinzufügen, dass die hier vorgestellten Bestattungsformen als Pilotprojekt angesehen werden müssen. Sowohl die Bereitstellung unterschiedlicher Grabarten wie auch die Anlage eines Bestattungsgartens dienen als Test, ob sie im Interesse des Bürgers sind und ob sie finanziell tragbar sind. (Dr. Rips) -3-