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Beschlussvorlage (Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Beschlussvorlage (Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Erftstadt) Beschlussvorlage (Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Erftstadt) Beschlussvorlage (Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Erftstadt) Beschlussvorlage (Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 276/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 18.05.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 08.06.2010 Bemerkungen beschließend Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Mehrkosten für barrierefreies Bauen sind je nach Bauvorhaben sehr unterschiedlich und lassen sich daher nicht genau beziffern. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.05.2010 Beschlussentwurf: Sobald die Empfehlung des Rhein-Erft-Kreises zur barrierefreien Straßenraumgestaltung vollständig überarbeitet und im Kreis eingeführt ist, wird sie auch in Erftstadt Verbindlichkeit bei Neubaumaßnahmen erhalten. In der Übergangszeit werden Neubaumaßnahmen nach den vom Eigenbetrieb Straßen erarbeiteten Musterskizzen zur Barrierefreiheit geplant und ausgeführt. Alle größeren Neubaumaßnahmen (Geschätztes Bauvolumen > 200.000,- € brutto) sind zukünftig dem Behindertenbeirat zur Stellungnahme einzureichen, bevor die Planung im Betriebsausschuss Straßen beschlossen wird. Am Bauvorhaben Bürgerplatz in E.-Liblar werden keine nachträglichen Änderungen im Bezug auf Barrierefreiheit vorgenommen. Begründung: Allgemeines: Die Hauptproblematik bei barrierefreiem Bauen im öffentlichen Straßenraum liegt unter anderem darin, dass es derzeit kaum verbindliche Ausführungsbestimmungen hierzu gibt. Lediglich die Norm DIN 18024 (s. Anlage 1) gibt gewisse Anforderungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum vor. Darüber hinaus existieren eine Vielzahl von Empfehlungen seitens der Behindertenverbände, Baulastträger, etc., wie der öffentliche Straßenraum barrierefrei gestaltet werden kann. Als Beispiele sind hier das Handbuch des VdK, der Leitfaden Barrierefreiheit des Landesbetriebes Straßen NRW sowie die Empfehlung zur barrierefreien Gestaltung des Straßenraumes des RheinErft-Kreises zu nennen. Diese unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich voneinander. Der Leitfaden des Landesbetriebes ist beispielsweise nicht auf eine Kommune wie Erftstadt problemlos übertragbar. Mit dem Ziel auf Kreisebene einen einheitlichen Gestaltungsstandard für barrierefreies Bauen zu erreichen, hat der Rhein-Erft-Kreis am 14.04.2010 alle kreisangehörigen Kommunen zu einer Diskussionsrunde eingeladen. Hier wurde zunächst die beiliegende Empfehlung des Rhein-ErftKreises zur barrierefreien Straßenraumgestaltung (s. Anlage 2) vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion waren sich die beteiligten Vertreter der einzelnen Kommunen einig, dass der Leitfaden bis auf kleinere Änderungen als einheitliche Grundlage für den öffentlichen Straßenraum geeignet sei. Nach bereits stattgefundener Vorstellung des Konzeptes bei den Behindertenverbänden des Erftkreises bleibt nun das weitere Vorgehen abzuwarten. Die Stadtverwaltung begrüßt die Empfehlung des Rhein-Erft-Kreises, da das vorgelegte Konzept zielorientiert ist und auch wirtschaftliche und praxisrelevante Aspekte berücksichtigt. Es erscheint mir als äußerst sinnvoll, sich diesem Gemeinschaftsprojekt anzuschließen. Bis zur möglichen Einführung dieses einheitlichen Gestaltungsstandards hat der Eigenbetrieb Straßen Ende 2009 eigene Musterzeichnungen (s. Anlage 3) entworfen, nach denen derzeit Neubaumaßnahmen barrierefrei ausgebaut werden. Diese unterscheiden sich nur unwesentlich von den vorgestellten Entwürfen des Kreises. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit werden zukünftig alle größeren Neubaumaßnahmen dem Behindertenbeirat zur Stellungnahme weitergeleitet. Insbesondere bei Bauen im Bestand sind, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Vielzahl an Anforderungen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer an den öffentlichen Straßenraum, Kompromisse auch im Punkt Barrierefreiheit unumgänglich. Hier können unter Umständen nicht immer alle Vorgaben der DIN 18024 umgesetzt werden. Diese Kompromisslösungen müssen im Vorfeld der Realisierung des Bauvorhabens diskutiert und gemeinsam erarbeitet werden, da spätere Änderungen meist überaus aufwendig sind. Bonner Straße in E.-Lechenich: Die Verwaltung verweist im Punkt Barrierefreiheit der Bonner Straße auf ihre Stellungnahme zum Antrag 487/2009 und die gutachterliche Bewertung durch das Planerbüro Südstadt. Weitere Ausführungen sind hierzu nicht vorgesehen. Außenbereich Bürgerbüro E.-Lechenich (Umgestaltung der Bonner Straße zwischen Rotbach und Am Haagenpfädchen): Die im letzten Betriebsausschuss Straßen vorgestellte Entwurfsplanung ist bisher vom Ausschuss nicht beschlossen worden. Nach einem erfolgten Beschluss werden die Planungsdetails zur Barrierefreiheit in die Entwurfsplanung eingearbeitet und im Anschluss dem Behindertenbeirat zur Stellungnahme vorgelegt. -2- Umbau Bürgerplatz in E.-Liblar: Zum Thema Barrierefreiheit Bürgerplatz hat am 12.04.2010 ein Ortstermin stattgefunden. Hierüber wurde von Herrn Willi Vieth ein Gedächtnisprotokoll erstellt (s. Anlage 4). Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die im Umbaubereich sich befindenden Fahrbahnquerungen wurden begutachtet und sind barrierefrei. Zu Punkt 1): Die Stadt Erftstadt (EB Straßen, EB Immobilien, EB Stadtwerke etc.) hat für alle Bauverträge einheitliche Vertragsbedingungen. In diesen ist die DIN 18024 nicht explizit erwähnt, jedoch wird sowohl in den Grundlagen des Bauvertrages unter Punkt 2.7, sowie in den ZV der Stadt Erftstadt Punkt 26: Technische Durchführung, auf die Einhaltung der geltenden DIN-Normen hingewiesen. Somit findet auch die DIN 18024 Berücksichtigung. Nach Auffassung der Verwaltung und auch nach Anfrage bei der Bezirksregierung bestehen Bedenken bei der ausdrücklichen Erwähnung der Einhaltung der Vorgaben aus der DIN 18024, da diese DIN in einigen Punkten im Widerspruch zu den geltenden Technischen Vorschriften im Straßenbau steht. Die Auflistung der DIN 18024 ist aber praktisch möglich, wenn auf die widersprüchlichen Aussagen hingewiesen und eine Geltungsrangfolge festgelegt wird. Zu Punkt 2): Die Bauausführung wird entsprechend der Erläuterungen von Herrn Vieth angepasst. Zu Punkt 3) Der nördlich gelegene Radweg entlang der Theodor-Heuss-Straße wurde optisch kontrastierend durch die Verwendung unterschiedlicher Pflasterfarben hergestellt. Die taktile Trennung ist durch unterschiedliche Pflastersteingrößen und Fugenausbildung in gewisser Weise vorhanden, reicht aber laut Aussage von Herrn Willi Vieth nicht für sehbeeinträchtigte Menschen aus, um die Flächen voneinander taktil zu unterscheiden. Seitens der Verwaltung wurde der Vorschlag gemacht, zu prüfen, ob aufklebbare Thermoplast-Noppenbahnen als Trennung nachträglich aufgebracht werden können. Nach erfolgter Recherche beim Hersteller dieser Thermoplastprodukte hat sich diese Möglichkeit jedoch als unwirtschaftlich und unpraktikabel herausgestellt. Diese Elemente wurden zur Aufbringung auf Asphaltfahrbahnen entwickelt und halten auf Betonstein nicht dauerhaft. Weiterhin sind diese Noppenplatten sehr kostenintensiv. Nach Rücksprache mit Herrn Vieth kann auf eine Änderung der jetzigen Situation verzichtet werden. Zu Punkt 4): Ruhebänke sind in ausreichender Anzahl auf dem Platz vorhanden. Aufgrund der Vielzahl der Bänke ist aus Sicht der städtebaulichen Gestaltung des Platzes auf taktile Führungen zu den einzelnen Bänken verzichtet worden. Die Ruhezonen auf dem Platz sind leicht auffindbar. Aufgrund der Tatsache, dass der Platz von allen und in alle Richtungen begehbar ist, ist eine taktile Führung zu den Ruhezonen aufgrund der nicht vorgegebenen Bewegungsrichtungen praktisch kaum durchführbar. Zu Punkt 5): Die angesprochenen „Laufwege“ dienen als reines gestalterisches Element zur Auflockerung der Pflasterfläche vor den Gebäuden. Der Platz ist für Fußgänger vollflächig nutzbar, selbstverständlich auch außerhalb der Laufwege. Der Bürgerplatz ist für den motorisierten Verkehr mit Ausnahme der Parkflächen direkt vor dem EDEKA-Markt in Gänze nicht zugänglich. Aus diesem Grund ist eine taktile Abgrenzung zwischen den „Laufwegen“ und der restlichen Platzfläche nicht erforderlich, da sie genau wie die Laufwege ebenfalls gefahrlos begehbar ist. Zur Fahrbahnfläche ist durch den Bordstein eine taktile Führung vorhanden. Der Platz ist darüber hinaus wie bereits unter Punkt 4 erwähnt in alle Himmelsrichtungen begehbar, so dass eine gezielte taktile Führung nicht möglich ist. -3- Seitens der Verwaltung wird bedauert, dass in den mehrfach stattgefundenen planungsbegleitenden Workshops in Vorbereitung auf die Baumaßnahme, trotz öffentlicher Bekanntmachung hierüber, kein Mitglied des jetzigen Behindertenbeirates anwesend war. Hier hätten die von Herrn Vieth vorgebrachten Bedenken zur Barrierefreiheit im Vorfeld diskutiert und eventuell in den Planungsprozess eingearbeitet werden können. (Dr. Rips) -4-