Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 239/2010
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 28.04.2010
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
09.06.2010
Jugendhilfeausschuss
23.06.2010
Betrifft:
Bemerkungen
vorberatend
Bildung von Planungsgruppen für die Teilplanungen "Kindertagesbetreuung /
Tagespflege", „Familienförderung" sowie „Jugendberufshilfe"
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.04.2010
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bildung folgender Planungsgruppen:
1
„Kindertagesbetreuung / Tagespflege"
2
„Familienförderung“
3
„Jugendberufshilfe"
Begründung:
Das Planungskonzept für die Jugendhilfe in Erftstadt sieht im Rahmen der Beteiligungsverfahren
der Träger der freien Jugendhilfe die Bildung von zeitlich befristeten Planungsgruppen vor (V
353/2008; JHA vom 10.09.2008). Die vorhandenen Strukturen der Arbeitsgemeinschaften nach §
78 SGB VIII werden hierzu genutzt.
Nach § 78 KJHG sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaften bilden, in
denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In diesen Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass
die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten sich die Planungsgruppen wie folgt zusammensetzen:
1
Kindertagesbetreuung / Tagespflege
¾ eine Vertretung der Abteilung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
¾ je eine Vertretung der in Erftstadt ansässigen Trägergruppen
¾ eine Vertretung des Bündnisses für Familien
¾ je ein/e Fachberater/in der verschiedenen Trägergruppen
¾ eine Vertretung sonstiger Stellen und zwar ___________________
2
Familienförderung
¾ eine Vertretung des Runden Tisches für Frühe Hilfen
¾ je eine Vertretung der Familienbildungsstätten im Rhein-Erft-Kreis
¾ je eine Vertretung der Bildungswerke im Rhein-Erft-Kreis
¾ eine Vertretung Volkshochschule
¾ eine Vertretung des Bündnisses für Familien
¾ eine Vertretung des Kinderschutzbundes
¾ eine Vertretung sonstiger Stellen und zwar ___________________
3
Jugendberufshilfe
¾ eine Vertretung von Mobilé
¾ eine Vertretung des Stadtjugendringes
¾ eine Vertretung der Volkshochschule
¾ eine Vertretung der ARGE
¾ eine Vertretung der Agentur für Arbeit
¾ eine Vertretung von HELIOS
¾ eine Vertretung der Förderschule / Schulsozialarbeit
¾ eine Vertretung sonstiger Stellen und zwar ___________________
Den im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu leistende Auftrag haben die Planungsgruppen nach
Fertigstellung der Jugendhilfeplanung erfüllt. Die Ergebnisse der jeweiligen Teilplanungen werden
dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
i.V.
(Erner)
-2-