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Beschlussvorlage (Planungsauftrag für die Jugendhilfeteilplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
28.05.10, 06:53
Aktualisiert
28.05.10, 06:53
Beschlussvorlage (Planungsauftrag für die Jugendhilfeteilplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 238/2010 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 28.04.2010 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 09.06.2010 Jugendhilfeausschuss 23.06.2010 Betrifft: Bemerkungen vorberatend Planungsauftrag für die Jugendhilfeteilplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“ Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.04.2010 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss erteilt an die Verwaltung des Jugendamtes den Planungsauftrag für die Teilplanungen „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“, „Familienförderung“ sowie „Jugendberufshilfe“. Begründung: Am 17.04.2010 fand im Umweltzentrum Friesheim eine Tagung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses statt. Thema der Veranstaltung war die Beratung der Konsequenzen aus den Rahmenbedingungen für die Jugendhilfe, die Bevölkerungsentwicklung (V 683/2009), die Sozialraumbeschreibung (V 595/2009) und die Sozialraumanalyse (V673/2009). Nach den Ergebnissen des JHA-Wochenendes sind folgende Planungsprozesse zu organisieren: - Fortschreibung der Planung „Kindertageseinrichtungen / Tagespflege“ Fortschreibung der Planung „Familienförderung“ mit besonderem Fokus auf die Kindeswohlgefährdung (§ 8a) und die Familienzentren Erstellung eines Planungsentwurfs für die „Jugendberufshilfe“ Da der Jugendhilfeausschuss über die Jugendhilfeplanung entscheidet, bedarf es eines konkreten Planungsauftrages durch das Gremium. i.V. (Erner)