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Beschlussvorlage (Antrag des Karnevals-Clubs Löstige Ströpp e.V. von 1976 auf Anerkennung als Kultur tragender und Heimat pflegender Verein)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
21.06.11, 11:20
Aktualisiert
21.06.11, 11:20
Beschlussvorlage (Antrag des Karnevals-Clubs Löstige Ströpp e.V. von 1976  auf Anerkennung als Kultur tragender und Heimat pflegender Verein) Beschlussvorlage (Antrag des Karnevals-Clubs Löstige Ströpp e.V. von 1976  auf Anerkennung als Kultur tragender und Heimat pflegender Verein)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II/41 10 11 Termin ö. S. 28.06.2011 X Frau SteffenAufsfeld (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 84/2011 nö. S. TOP 08.06.2011 (Datum) BETREFF: Antrag des Karnevals-Clubs Löstige Ströpp e.V. von 1976 auf Anerkennung als Kultur tragender und Heimat pflegender Verein VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Karnevals-Club Löstige Ströpp e.V. von 1976 HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt die Anerkennung des KarnevalsClubs Löstige Ströpp e.V. von 1976 als kulturtragenden und heimatpflegenden Verein gemäß den Richtlinien zur Förderung von kulturtragenden und heimatpflegenden Vereinen und Gemeinschaften. ERLÄUTERUNGEN: Am 17. Februar 2011 stellte der Karnevals-Club Löstige Ströpp e.V. von 1976 den Antrag auf Anerkennung als Kultur tragenden und Heimat pflegenden Verein. -1- Nach Auffassung der Verwaltung ist die Förderungswürdigkeit gem. Punkt 3 der Richtlinien zur Förderung von kulturtragenden und heimatpflegenden Vereinen und Gemeinschaften vom 01.02.2000 gegeben. Der Antrag und die Satzung des Vereins, sowie die Richtlinien zur Förderung von kulturtragenden und heimatpflegenden Vereinen und Gemeinschaften liegen der Vorlage als Anlage bei. -2-