Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
218/2002
Datum
Bauverwaltungsamt
11.06.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
26.06.2002
Umweltausschuss
26.06.2002
Rat
11.07.2002
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag der Firma RWE Rheinbraun AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum
Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden
Beschlussentwurf:
Der als Anlage beigefügte Entwurf zur Stellungnahme der Gemeinde Inden ist an die
Bezirksregierung Arnsberg weiterzuleiten.
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.03.2002 hat die Firma RWE Rheinbraun AG bei der Bezirksregierung
Arnsberg – Abt. Bergbau und Energie in NRW – die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis
zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden
beantragt. Die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis des ehemaligen Landesoberbergamtes NRW für
die Sümpfung des Tagebau Inden I und Zukunft/West vom 29.12.1997 ist bis zum 31.12.2005
befristet. Gegenstand des Antrages ist die Grundwasserentnahme von bis zu 135 Mio. cbm/a aus
den Grundwasserleitern 18/16 bis 5 für die Fortsetzung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen
für den weiteren Betrieb des Braunkohlentagebaus Inden bis voraussichtlich zum Jahr 2031.
Gemäß § 45 Abs. 3 Landeswassergesetz muss das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für die
behördliche Zulassung der o.a. Gewässerbenutzung den Anforderungen des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande NRW entsprechen und einer Prüfung der Auswirkung des
Vorhabens auf die Umwelt im Sinne dieses Gesetzes unterzogen werden.
Die Bezirksregierung Aachen hat die Gemeinde Inden mit Schreiben vom 29.04.2002 (hier
eingegangen am 02.05.2002) gebeten, zu den von ihr betroffenen Belangen gegenüber der
Bezirksregierung Arnsberg bis zum 05.07.2002 Stellung zu nehmen. Eine Verlängerung dieser Frist
wurde telefonisch um maximal einen Monat zugesagt.
Die zu dem Antrag gehörenden Unterlagen wurden der Gemeinde Inden am 08.05.2002 überlassen.
Die Anlagen zum Vorgang umfassen 8 Aktenordner.
Vorlage: 218/2002
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Der Zeitrahmen für die Erarbeitung der Stellungnahme ist, gemessen an dem Umfang der
Antragsunterlagen, sehr knapp bemessen. Zur Einarbeitung in die abzugebende Stellungnahme wird
in der heutigen Sitzung ein Vortrag mit der Möglichkeit von Fragestellungen durch den
Antragssteller erfolgen. Derzeit sind im Kreis Düren die verschiedenen Behörden und
Organisationen mit der Erarbeitung von Stellungnahmen befasst. So vor allem der Kreis Düren und
die Arbeitsgemeinschaft Inde/Rur die den Mitgliedskommunen bei der Erarbeitung der
Stellungnahme Hilfestellung leisten will.
Aus Sicht der Gemeinde Inden ist generell festzuhalten, dass die Auswirkungen der Fortführung der
Sümpfungsmaßnahmen, soweit sie die Absenkung des Grundwassers betreffen, für den Bereich der
Gemeinde Inden keine wesentlichen Neuerungen oder Änderungen erbringen. Aus Sicht der
Gemeinde sind wesentliche Elemente, Lage und Betrieb der notwendigen Sümpfungsgalerien sowie
Schutz der Naturschutzgebiete Pierer Wald und Indemündung. Soweit sich aus den Erläuterungen
während der Sitzung oder den bis zur Ratssitzung gewonnenen Erkenntnissen keine wesentlichen
Änderungen ergeben ist daher vorgesehen, die Stellungnahme, die fristgebunden ist, relativ
„allgemein“ abzufassen. Weitere Einzelheiten oder nähere Erläuterungen zu den einzelnen
Bereichen können dann bis zum sich anschließenden Erörterungstermin vorbereitet werden und im
Rahmen dieses Erörterungstermins in das Verfahren eingebracht werden.
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung sowie der Umweltausschuss haben sich in
der gemeinschaftlichen Sitzung am 26.06.2002 intensiv mit der Erarbeitung einer Stellungnahme
auseinandergesetzt. In der Sitzung wurde der Antrag durch die Antragstellerin erläutert. Auf der
Grundlage der Erläuterung wird seitens der Verwaltung ein Entwurf erarbeitet. Sobald dieser
vorliegt, wird er den Ratsmitgliedern vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. In diese
Stellungnahme sollen nach Möglichkeit auch die Erkenntnisse der Erarbeitungsprozesse bei der
ARGE Inde-Rur e.V. sowie dem Kreis Düren (einschl. der Nachbarkommunen) eingearbeitet
werden. Wie vorstehend bereits erläutert, besteht das Hauptproblem in diesem Verfahren in dem
zeitlich engen Rahmen. Es ist daher seitens der Verwaltung vorgesehen, zunächst eine allgemeine
Stellungnahme vorzubereiten. Diese berechtigt zur Teilnahme an der sich anschließenden
Erörterung. Da bis zu diesem zwingend notwendigen Verfahrensschritt erfahrungsgemäß mehrere
Monate vergehen werden, besteht dann nach der Sommerpause nochmals die Möglichkeit, die
Angelegenheit in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten und die Stellungnahme ggf. zu
vertiefen.