Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag der Firma RWE Rheinbraun AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Antrag der Firma RWE Rheinbraun  AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden) Beschlussvorlage (Antrag der Firma RWE Rheinbraun  AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 218/2002 Datum Bauverwaltungsamt 11.06.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.06.2002 Umweltausschuss 26.06.2002 Rat 11.07.2002 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag der Firma RWE Rheinbraun AG auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Entwurf zur Stellungnahme der Gemeinde Inden ist an die Bezirksregierung Arnsberg weiterzuleiten. Begründung: Mit Schreiben vom 06.03.2002 hat die Firma RWE Rheinbraun AG bei der Bezirksregierung Arnsberg – Abt. Bergbau und Energie in NRW – die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden beantragt. Die bisherige wasserrechtliche Erlaubnis des ehemaligen Landesoberbergamtes NRW für die Sümpfung des Tagebau Inden I und Zukunft/West vom 29.12.1997 ist bis zum 31.12.2005 befristet. Gegenstand des Antrages ist die Grundwasserentnahme von bis zu 135 Mio. cbm/a aus den Grundwasserleitern 18/16 bis 5 für die Fortsetzung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen für den weiteren Betrieb des Braunkohlentagebaus Inden bis voraussichtlich zum Jahr 2031. Gemäß § 45 Abs. 3 Landeswassergesetz muss das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für die behördliche Zulassung der o.a. Gewässerbenutzung den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande NRW entsprechen und einer Prüfung der Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt im Sinne dieses Gesetzes unterzogen werden. Die Bezirksregierung Aachen hat die Gemeinde Inden mit Schreiben vom 29.04.2002 (hier eingegangen am 02.05.2002) gebeten, zu den von ihr betroffenen Belangen gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 05.07.2002 Stellung zu nehmen. Eine Verlängerung dieser Frist wurde telefonisch um maximal einen Monat zugesagt. Die zu dem Antrag gehörenden Unterlagen wurden der Gemeinde Inden am 08.05.2002 überlassen. Die Anlagen zum Vorgang umfassen 8 Aktenordner. Vorlage: 218/2002 Seite - 2 - Der Zeitrahmen für die Erarbeitung der Stellungnahme ist, gemessen an dem Umfang der Antragsunterlagen, sehr knapp bemessen. Zur Einarbeitung in die abzugebende Stellungnahme wird in der heutigen Sitzung ein Vortrag mit der Möglichkeit von Fragestellungen durch den Antragssteller erfolgen. Derzeit sind im Kreis Düren die verschiedenen Behörden und Organisationen mit der Erarbeitung von Stellungnahmen befasst. So vor allem der Kreis Düren und die Arbeitsgemeinschaft Inde/Rur die den Mitgliedskommunen bei der Erarbeitung der Stellungnahme Hilfestellung leisten will. Aus Sicht der Gemeinde Inden ist generell festzuhalten, dass die Auswirkungen der Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen, soweit sie die Absenkung des Grundwassers betreffen, für den Bereich der Gemeinde Inden keine wesentlichen Neuerungen oder Änderungen erbringen. Aus Sicht der Gemeinde sind wesentliche Elemente, Lage und Betrieb der notwendigen Sümpfungsgalerien sowie Schutz der Naturschutzgebiete Pierer Wald und Indemündung. Soweit sich aus den Erläuterungen während der Sitzung oder den bis zur Ratssitzung gewonnenen Erkenntnissen keine wesentlichen Änderungen ergeben ist daher vorgesehen, die Stellungnahme, die fristgebunden ist, relativ „allgemein“ abzufassen. Weitere Einzelheiten oder nähere Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen können dann bis zum sich anschließenden Erörterungstermin vorbereitet werden und im Rahmen dieses Erörterungstermins in das Verfahren eingebracht werden. Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung sowie der Umweltausschuss haben sich in der gemeinschaftlichen Sitzung am 26.06.2002 intensiv mit der Erarbeitung einer Stellungnahme auseinandergesetzt. In der Sitzung wurde der Antrag durch die Antragstellerin erläutert. Auf der Grundlage der Erläuterung wird seitens der Verwaltung ein Entwurf erarbeitet. Sobald dieser vorliegt, wird er den Ratsmitgliedern vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. In diese Stellungnahme sollen nach Möglichkeit auch die Erkenntnisse der Erarbeitungsprozesse bei der ARGE Inde-Rur e.V. sowie dem Kreis Düren (einschl. der Nachbarkommunen) eingearbeitet werden. Wie vorstehend bereits erläutert, besteht das Hauptproblem in diesem Verfahren in dem zeitlich engen Rahmen. Es ist daher seitens der Verwaltung vorgesehen, zunächst eine allgemeine Stellungnahme vorzubereiten. Diese berechtigt zur Teilnahme an der sich anschließenden Erörterung. Da bis zu diesem zwingend notwendigen Verfahrensschritt erfahrungsgemäß mehrere Monate vergehen werden, besteht dann nach der Sommerpause nochmals die Möglichkeit, die Angelegenheit in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten und die Stellungnahme ggf. zu vertiefen.