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Beschlussvorlage (U 3 Ausbau Sonderprogramm)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 21:20
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (U 3 Ausbau Sonderprogramm) Beschlussvorlage (U 3 Ausbau Sonderprogramm) Beschlussvorlage (U 3 Ausbau Sonderprogramm)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat Termin ö. S. 19.07.2011 X Herr Batist Herr Termath (Verfasser/in) II / 51 (Amt/Aktenzeichen) 282/2011 nö. S. TOP 12.07.2011 (Datum) BETREFF: U 3 Ausbau Sonderprogramm VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja:. Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € 42.338 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Ausbaumaßnahme in der Karl-Zörgiebel-Str. wird in 2011 nicht durchgeführt. Die Mittel stehen in M 261 00400 zur Verfügung. BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Aus den Mitteln des U 3 Ausbau Sonderprogramm werden in 2011/2012 folgende Maßnahmen umgesetzt: Görreshofstraße mit 16 Plätzen Sinnersdorfer Str. mit 12 Plätzen 2. Durch die geänderten Förderbedingungen entsteht derzeit ein höherer Finanzierungsbedarf in den Maßnahmen M 261 00 100 (Görreshofstr.) von 16.000 € und M 261 00 300 (Sinnersdorfer Str.) in Höhe von 26.338 €. Der überplanmäßigen Ausgabe von insgesamt 42.338 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die Maßnahme M 261 00 400 (KarlZörgiebel-Str) 3. Ungeachtet der veränderten Förderbedingungen wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Anträge für im Rahmen der Ausbauplanung vorgesehenen weiteren Maßnahmen incl. der erforderlichen Neubauten im Kernort Pulheim jeweils fristgerecht einzureichen. -1- 4. Wegen der erheblichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind weitere bauliche Umsetzungen von einzelnen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Landesförderung zu stellen. ERLÄUTERUNGEN: Die bisherige investive Förderung (komplementäre Förderung aus Bundes- und Landesmitteln) für den Ausbau der U-3 Betreuungsplätze, hatte bei der Schaffung von Plätzen durch Neubaumaßnahmen ein Volumen von 18.000 € (20.000 € abzgl. 10 % Eigenanteil) und verfolgte das Ausbauziel von 35 % Bund, bzw. 32 % Landesebene NW. Mit Datum zum 30.06.2010 wurde vom Jugendamt die im Rahmen der U-3 Ausbauplanung beschlossenen (Vorlage 224/2010) und aus der beigefügten Tabelle (siehe Anlage 1) ersichtlichen Maßnahmen beim Landesjugendamt fristgerecht beantragt. Auf der Tagung der Jugendamtsleiter in NW am 29.03.2011 wurde durch das Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport mitgeteilt, dass in ca. 4 Wochen, also Ende April, mit einer Bereitstellung der Bundesmittel für den U 3 Ausbau im Rahmen der in 2010 gestellten Anträge zu rechnen ist. Auf einer Informationsveranstaltung am 29.06.2011 zum U 3 Sonderprogramm und zur KibizRevision in Köln wurde durch das Ministerium nunmehr mitgeteilt, das mit einer Bescheidung der Anträge in 2011 vorläufig nicht mehr zu rechnen ist. Hintergrund sind die bis auf einen Rest von 80 Mio. € erschöpften Bundesmittel. Das Land NW hat nun zusätzlich Mittel für das U 3 Sonderprogramm (haushaltsrechtlich als fachbezogene Pauschale) bereit gestellt. Auf die Stadt Pulheim entfallen laut dem in der Anlage 2 beigefügten Bescheid vom 22.06.2011 für das Jahr 2011 288.539 € das Jahr 2012 173.123 € Die Mittel sind jeweils bis zum 31.12.2011, bzw. 2012 an den Letztempfänger zu verausgaben. Das Immobilienmanagement weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund der knapp bemessenen zur Verfügung stehenden Zeit eine Verausgabung der gesamten Mittel in 2011 nicht gewährleistet werden kann. Die Verwaltung strebt beim Mittelgeber eine Verschiebung dieser Fristsetzungen an. Abgesenkt wurden auch die max. Förderhöhen von 18.000 € auf 17.000 € für Neubauten 7.650 € auf 5.100 € für Umbauten 3.150 € auf 1.700 € für Ausstattung Bei einer Verwendung der Mittel für schon beantragte Maßnahmen sind die entsprechenden Anträge zurück zu ziehen. Lt. aktuellen Aussagen des Ministeriums sollen allerdings im Rahmen der abschließenden Feinsteuerung zur Erreichung des Ausbauzieles zum 01.08.2013 in 2012 die o.g. restlichen Bundesmittel in Höhe von 80 Mio € zzgl. weiterer 40 Mio € Landesmittel verteilt werden. Die Jugendämter sind aufgefordert dem Landesjugendamt bis zum 21.07.2011 zu melden für welche Maßnahmen die Mittel eingesetzt werden. Das Verwaltung schlägt daher vor, eine Entscheidung über die Verwendung der mit Bescheid vom 22.06.2011 bereit gestellten Mittel für schon beantragte Maßnahmen gemäß Beschlussvorschlag zu treffen. Der Vorschlag berücksichtigt sowohl eine möglichst optimale Ausschöpfung der Fördermittel, die fachliche -2- Perspektive bei der Standortauswahl und bauliche Aspekte bezüglich der optimalen Realisierbarkeit. die erforderlichen Anträge für im Rahmen der Ausbauplanung vorgesehenen weiteren Maßnahmen incl. der erforderlichen Neubauten im Kernort Pulheim jeweils fristgerecht einzureichen weitere bauliche Umsetzungen von einzelnen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Landesförderung zu stellen Bei den vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen in der Görreshofstraße und der Sinnersdorfer Str. wird eine höchstmögliche Anzahl von 28 Betreuungsplätzen für die U-3 Betreuung erreicht. Die exakte Bezifferung der Baukosten für diese Maßnahmen ist erst nach Fertigstellung der Ausführungsplanung möglich. Durch die geänderten Förderbedingungen entsteht derzeit ein höherer Finanzierungsbedarf in den Maßnahmen M 261 00 100 (Görreshofstr.) von 16.000 € und M 261 00 300 (Sinnersdorfer Str.) in Höhe von 26.338 €. Die Deckung erfolgt über die Maßnahme M 261 00 400 (Karl-Zörgiebel-Str.). Dies ist möglich, weil durch die erweiterten Bedarfe auf Grund des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes an diesem Standort eine weitere Gruppe erforderlich ist und die Maßnahme erneut in die Haushaltsplanberatungen für das 2012 eingebracht wird. (vergl. Vorlage 198/2011, JHA vom 30.06.2011) Eine exakte Bezifferung der Baukosten für die Maßnahmen ist erst nach Fertigstellung der Ausführungsplanung möglich. Bei der Einrichtung in der Görreshofstr. werden zusätzlich zu den durch die U 3 Ausbaumaßnahme bedingten Kosten Mittel für notwendige Sanierungsmaßnahmen ermittelt. Durch die veränderten Förderbedingungen ist allerdings die Erfüllung des Rechtsanspruches zum 01.08.2013 aus der Sicht der Verwaltung kaum noch realisierbar. -3-