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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 282/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,8 MB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 21:20
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 282/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 282/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 282/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 282/2011) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 282/2011)

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Inhalt der Datei

Vorlanr TOP ='.r %rpo r t T,3tt,t) L\/lil- Fezei.iia.i J uip;etic! LVll-Landesju gendamt ftlrein a?o nd la LVll-f'achbereiclr l(inder und l.anrilie Gualität für Menschen lVii.t,i,ttt:.i:.Ejt.t.i..r.(1-r". .!,,4.,:.,, Auftragi(inde:,inroh[,' LVR' Dezernat 4' 50663 Köln Dalum und Zeiclten bitte stets angcbeil Stadtverwaltung i Jugendamt Postfach 13 45 i { 4lr -?-. l"r 22,06.2071 ";;3 $ dii 42.30-436-20-U3 ffiinc SP 5024I Pulheinr I Renate Eschweiler 1,1 Tel 022t 809-6263 l AnI, Fax 0227 8284-1484 re nate. eschweiler@ lvr, de Besche!d Fachbezogene Pauschale h.ier: U3-Äiusbau - Sonclerprogrärmm-n ZOtt - 20lz Sehr geehrte Damen und Herren, L. Hiermit stelle ich Ihnen a) für die Zeit vom 22. Juni 2011 bis zum 31, Dezember 2011 eine fachbezooene Pauschale in Höhe von 288"539r0O Euro (in Buchstaben zweihundertachtundachtzigtausendfünfhundertneununddreißiq Eu ro) Und b) für die Zeit vom 01, Januar 2012 bis zum 31, Dezember 2012 eine fachbezoqene Pauschale in Höhe von 173.L23,$0 Euro (ih Buchstaben einhundertdreiundsiebzigtausendeinhundertdreiun dzwanzig Eu ro) zur Verfügung. o o O N rt o a O o LVR - Landschaftsverband Rheinlan(t Dienstget)äude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: wurw.lvr.dd USt-IdNr.: DE t22 656 9BB, Steuer-Nr.: 274/5ArI/OO27 Banl(verbi nd un9: Westcleutsche Landesbank, Kto 60 051 (BLZ 300 500 00) BIC: WELADEDD, IBAN: DE B4 3005 0000 0000 060061 Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) BIC: PBNI(DEFF370, IBAN; DE 95 3701 0O5O OO00 564501 YoIe#e*'*JQl e*?' rJ t3'I(a\ Seite 2 2, Vervuen'ldulmqseureckl Die unter 1. zur Verfügung gestellten Mittel der faclrbezogenen Pauschale sind zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für den investiven Ausbau von neu zu schaffenden Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch Neubau-, Umbau- oder Ausstattungsmaßnahmen zu verwenden, Sie dienen der Umsetzung der mit der Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013" vom 18, Oktober 2007 verbundenen Zielsetzung in ihrem Jugendamtsbezirk, Gefördert werden können grundsätzlich alle Maßnahmen, mit denen nach dem 1. April 20J,1 begonnen worden ist. Pro zu schaffendem Platz kann eine der oben genannten Maßnahmearten (Neubau, Umbau oder Ausstattung) gefördert werden. Soweit bereits Lancles- oder Bundesmittel für eine beantraqte U3- Investitionsmaßnahme bewilligt sind, können hierfür die Mittel der fachbäzogenen Pauschale 201.t/20I2 nicht eingesetzt werden, Eine Kombination dieser Fördermittel mit Mitteln aus dem Bundesprogramm bzw. dem Nachtragshaushalt 2010 des Landes Nordrhein-westfalen (und anderen Landesmitteln) ist nicht möglich, Höchstförderbeträge: a) Plätze in Kindertageseinrichtungen Die Landesmittel pro U3-Platz in Kindertageseinrlchtungen sind auf folgende Höchstförderbeträge beg renzt : I Neubau (inl<1, Ausstattung) 2. Umbau: 4,,^^L-1,r..-.^. 3. /-,ru>>LdLLLil tg; : 17.000 Euro, 5. 100 Eu ro, 1.700 Euro. Eine l(ombination von Umbau und Ausstattung ist in begründeten Fällerr möglich, Die Höchstförderbeträge gelten inklusive Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks. Soweit es in Finzelfällen sachgerecht urrd notwendig ist, den oben genannLen Höchstförderbetrag pro Platz ztJ überschreiten, ist sicherzustellen, dass diese Höchstförderbeträg e m Du rchschnitt pro Jugenda mt ei ngeha lten werden, i Die Höchstförderbeträge dürfen die tatsächlichen Koslen nicht überschreiten, b) Plätze in der Kindertagespflege: Maßnahmen in der Wohnung der l-agespflegepersonen oder der Erziehungsberechtigten, die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung des Auftrags nach g 23 SGB VIII dienen - wie die Ausstattung der Räume mit Lehr-, Lern- und Sportmitteln sowie mit Spielzeug - werden pauschal einmalig pro t(indertagespflegestelle mit 500 Euro pro Platz gefordert (Höchstförderbetrag 2,500 Euro), Die Höchstforderbeträge dürfen die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten. Für investive Maßnahrren in anderen geeigneten Räumen gem, g 22 Abs. I Satz 4 VIII in Verbindung mit dem Erlass vom 29, Juni 2005 - Az.:3L1-6002 werden die unter a) genannten Höchstförderbeträ ge zu Grunde getegr. SGB Volg#p zr{'rüP €y Seite 3 3" Auiflagera gernäß g 36 /dbs. 2 Nr, 4 verwaltungsvenfahnensgesetz: t a) Bis spätestens zum 27. Juli 2011 sind dem Landesjugendamt die Maßnahmen zu melden, die im Rahmöfr-ffiTfüfr-öfr-7ur Verfügung gesteilten Budgets finanziert werden sollen (Anlage l zum Rundschreiben Nr.739 vom 22.06.2011). Weitere Maßnahmen sind ggf. nachzumelden, Soweit dem Larrdesjugendamt fur diese Maßnahnren bereits ein Förderantrag vorliegl, Über den noch nicht entschieden wurde, bitte ich um Rücl<nahme dieses Antrags unter Hinweis auf Ihre Meldung. b) Es ist dem Landesjugendamt jeweils zum Quartalsende mitzuteilen, erstmals zum .)nl { ?n C^^+^rm!-^la D^L-^.,.,-^^.-tr!*---:. '.,;^ ..i^l^ ru. >epLerrtoer zvl1, wie viele |U3-Betreuungsplätze mit den zur Verfügung gestell- ten Mitteln (getrennt nach Barmitteln und in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen) im jeweiligen Quartal bewilligt wurden (Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 739 vom 22.06.2011), c) Der Einsatz der zur Verfügung gestellten fachbezogenen Pauschale (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) ist unverzüglich nach Beendigung des jeweiligen Haushaltsjahres - bis spätestens zum 20. Februar des darauf folgenden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber durch rechtsverbindliche Bestätigung nachzuweisen. Die Träger sind vom Jugendamt zur Abgabe der entsprechenden Bestätigung bis jeweils spätestens zum L Februar zu verpflichten. d) Die geförderten Maßnahmen sind Fristen betragen bei den Maßnahmen 1. Neubau: 2. Umbau: 3. Ausstattu ng : mit Zwecl<bindungsfristen zu versehen, Die 20 Jahre, 5 Jahre, 5 Jahre. Während dieser Zeit müssen die geförderten Räumlichl<eiten und Gegenstände für Zwecke der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und im Falle des Wegfalls des Bedarfs hierfür für Zwecke der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden. e) Die vorherige Einschaltung der Betriebsaufsicht ist al<tenkundig zu dokumentieren, Die Genehmigungsfähigl<eit hinsichtlich der Räumlichkeiten muss in Aussicht gesiellt sein, 4. Auszahlung: Für 2011 werden Ihnen die Mittel am 28, luli 2011 zur Verfügung gestellt, Sollte ein Rechtsbehelfsverzicht erl<lärt werden, wird unverzüglich ausgezahlt, FLrr 2012 werden Ihnen die Mittel, die bis zum 31. Dezember 2011 aus der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 gebunden worden sind, im Januar 2072 zur Verfügung gestellt. Für die Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts l<önnen Sie das Ihnen bekannte Formular Mittelabruf verwenden, Bitte vergessen Sie nicht, die Erl<lärung des Reclrtsbehelfsverzichts auf dem Vordruck anzut(reuzen. ! ! I I I r.3r(rr) Vorta'*q fU-Iüy 6t. Seite 4 5, Venwemdumgtrseeütnaarnm: Djejl20ll zur Verfügung gestellten Mittel müssen bis zum 3J., Dezember 2011 und die in 2012 zur verfugung gestellten Mittel bis zum :r. ne7E7il66TöTlüö1il Letzt- empfaiglerverausgabisein(529Abs'5Hausha|tsgeset7;.l-.._ Die Fördersumme für eine einzelne Maßnahme l<ann auch auf beide fachbezogenen Pauschalen aufgeteilt werden, 6, Flachweis der \lerwerndung: Gemäß $ 29 Abs.4 Haushaltsgesetz ist der Einsatz der zur Verfugung gestellten fachbezogenen Pauschale (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungenj unverzüglich nach Beendigung des jeweiligen Haushaltsjahres - bis spätestens zum 20, Februar des darauf folgenden Jahres - dem Landesjugendamt gegenüber durch rechtsverbindliche Bestätigung nachzuweisen. Das zu verwendende Formblatt wird in Kürze auf der Internetseite des Landesrugendamtes an der bekannten Stelle abrufbar sein. 7. R.ü.ickzahlumE nicht verbraurchter oder nlcht nachEewiesener Mlttel: Nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Mittel der fachbezogenen pauschale des Jahres 2011 sind gemäß $ 29 Abs. 5 Haushaltsgesetz bis zum 31., März ZOIZ und nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Mittel der fachbezogenen pauschale des Jahres 2012 bis zum 31 . März 2013 unaufgefordert an die Ländeskasse auf das Konto 96560 bei der Westdeutschen Landesbank (BLZ: 300 500 O0) unter Angabe der TV-Nr' 03037257 und meines Aktenzeichens zu überweisen, Nicht fristge, mäß zurüclcgezahlte Beträge sind mit drei vom Hundert über dem Basiszinssatz zu verzi nsen. E, Frtifuregsnechtl Der Landesrechnungshof ist gem, g 29 Abs, 7 Haushaltsgesetz berechtigt zu prüfen, ob die fachbezogene Pauschale 2017/2a72 bestimmungsgemäß verwJndet wurde. Wird die fachbezogene Pauschale an Dritte weitergeleitet, so kann der Landesrechnungshof auch bei diesen prüfen, ob die Mittel bestimmungsgemäß verwendet wur- den. Das Landesjugendamt ist berechtigt, eine entsprechencje Prüfung vorzunehmen. ßegn{indung: Die Höhe der fachbezogenen Pauschale 2OII/201,2 berechnet sich als Anteil an den insgesamt im Rahmen.des Haushaltsgesetzes 2011 in Kapitel 07 04o Titel BB3 gg zur Verfügung gestellten Fördermitteln in Höhe von 100 Mio. Euro in 2011 und 60 Yglgpj*Z0J?. nach dem Verhältnis der Anzahl ffi-Klnffiinr äffi von einöm und zwei Jalrren in Ihrem jugendamtsbezirk gegenüber der Gesamtanzahl aller Kinder im Alter von einem und zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen zum 31, Dezember 2009' Die Betreuungsquote für dreijälirige t(irrder in Ihrem Jugendamtsbezirl< wird mit in die Berechnunq einbezoqen. f,:n1.,1 Ygl*ne*g:tPt elT Seile 5 Nach der amtlichen Statistik der l(inder- und Jugendhilfe zum 1. März 201"0 ist für Ihr Jugendamt zum 3l-, Dezember 2009 eine Anzahl der Kinder im Alter von einem und zwei Jahren von 816 Kindern festgestellt worden, Zudem wird für Ihr Jugendamt im Rahmen der KJH-Statistik vom 1, März 2010 für die Dreijährigen im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen und in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege eine Betreuungsquote von EEr64 ausgewiesen. Nach der allgemeinen Berechnungsformel 100.000.000 Euro bzw. 60,000.000 Euro x (Anzahl der Kinder im Alter von einem und zwei Jahren je Jugendamtsbezirl< zum Stichtag 3L.L2.2009 x Betreuungsquote der dreijährigen Kinder im Jugendamt) .lnnond-/ Gesamtsumme der Werte aller Jugendämter ergeben sich daher für ihren amtsbezirk die o.g. Beträge: a) 100.000.000 € x ( Bl-6 x 88,64) = 288.539,00 € 25.067.767 b) 60.000,000 € x ( 816 x 88.64) = I73.123,00 € 25,067.767 Rechtsbehelfsbe!eh nu alg : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bel<anntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht in Köln, Apellhofplatz,50667 Köln schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben, Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten, Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt sein, Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden, Falls die Frist durclr das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag f' * {t'r L. , f Ld_."-.r tt", ,:.[ ü' Dr, Schneider r zn(a)