Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 29)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 14.10.2002 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 31.10.2002 Rat 19.12.2002 TOP Ein Ja Nein 243/2002 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Für die äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ an die L 12 zwischen der Ortslage Pier und dem Gewerbegebiet Pier wird gem. 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Planträger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist dem Träger eine Frist von einem Monat einzuräumen. Begründung: Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 18.09.2002 dargelegt, soll für den Anschluss des Plangebietes „Müllenark“ an die L 12 ein zweiter Bebauungsplan aufgestellt werden. Diesbezüglich soll nun die Einleitung des Verfahrens mit Aufstellungsbeschluss und entsprechenden Beteiligungen beschlossen werden. Die Trasse der neuen Erschließungsstraße entwickelt sich aus der K 43 im Bereich der Ortslage Schophoven und verläuft dann zwischen dem geplanten neuen Ortsrand des Plangebietes „Gut Müllenark“ und dem Sicherheitsstreifen des Tagebaurandes. Der Trassenverlauf ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Vorlage: 243/2002 Seite - 2 - Der Bebauungsplan ist umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchgeführt. Die Planungen mit den Auswirkungen wird von Vertretern der Gesellschaft für umweltfreundliches Bauen und des Büros Nork + Berger in der Sitzung vorgestellt.