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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
14.10.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
31.10.2002
Rat
19.12.2002
TOP Ein Ja
Nein
243/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 Gut Müllenark“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB
Beschlussentwurf:
Für die äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ an die L 12 zwischen der
Ortslage Pier und dem Gewerbegebiet Pier wird gem. 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4
Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit
der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen.
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden.
Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich
können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Planträger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist dem Träger eine Frist von einem Monat einzuräumen.
Begründung:
Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 18.09.2002
dargelegt, soll für den Anschluss des Plangebietes „Müllenark“ an die L 12 ein zweiter Bebauungsplan aufgestellt werden. Diesbezüglich soll nun die Einleitung des Verfahrens mit Aufstellungsbeschluss und entsprechenden Beteiligungen beschlossen werden.
Die Trasse der neuen Erschließungsstraße entwickelt sich aus der K 43 im Bereich der Ortslage
Schophoven und verläuft dann zwischen dem geplanten neuen Ortsrand des Plangebietes „Gut Müllenark“ und dem Sicherheitsstreifen des Tagebaurandes. Der Trassenverlauf ist dem beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen.
Vorlage: 243/2002
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Der Bebauungsplan ist umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchgeführt.
Die Planungen mit den Auswirkungen wird von Vertretern der Gesellschaft für umweltfreundliches
Bauen und des Büros Nork + Berger in der Sitzung vorgestellt.