Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV / 61
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
06.07.2011
X
19.07.2011
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
224/2011
nö. S. TOP
01.06.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim 1301
Bereich: Zur Alten Wassermühle 13-21
Änderung gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 16.06.2010, TOP 5, Niederschrift S. 22
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
-1-
950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim 1301", dem gemäß
§ 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der
Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am
16.06.2010 mit dem Entwurf der einfachen Änderung 1301 des Bebauungsplanes Nr. 16 Pulheim
und der dazugehörigen Begründung die Beteiligung gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung dieses Verfahrensschrittes.
Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.09.2010 bis 29.10.2010 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.09.2010. Im Rahmen dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 16.02.2011 (TOP 4, Niederschrift
S. 6 und 7) die Entwurfsplanung zum Endausbau der Stichstraße „Zur Alten Wassermühle 13-21“
zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Baumaßnahme verkehrsberuhigt in Asphaltbauweise umzusetzen.
Zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, die einfache Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 16 Pulheim mit der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim 1301“
als Satzung zu beschließen.
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