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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
70 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
28.06.11, 08:28
Aktualisiert
19.07.11, 13:33
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Inhalt der Datei

STADT PULHEIM - RHEIN-ERFT-KREIS - BEBAUUNGSPLAN NR. 16 PULHEIM 1301 BEGRÜNDUNG zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Pulheim im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB im Bereich der Straße Zur Alten Wassermühle 13 – 21. Ausschließliche Änderung der Verkehrsfläche. Inhaltsverzeichniss 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 4. Bestehende Rechtsverhältnisse 5. Bestand 6. Inhalt des Planentwurfs 6.1 Verkehrsfläche / Wasserfläche 6.2 Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen 7. Kosten 1 1. Planerfordernis Der Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim, aus dem Jahr 1968, sah zwischen den Straßen Zur Alten Wassermühle und Margeritenweg eine Anbindung für den KFZ-Verkehr über den Pulheimer Bach vor. Eine derartige Verbindung ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und entspricht auch nicht den heutigen Zielvorstellungen. Derzeit ist in diesem Bereich lediglich eine ca. 2 m breite Brücke vorhanden. Zur rechtlichen Klarheit des Bebauungsplanes ist es erforderlich, die im Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Brücke über den Pulheimer Bach, entsprechend ihrer bestehenden Funktion einer ausschließlichen Fuß- und Radwegeverbindung zum Margeritenweg, in diesem Änderungsverfahren zu reduzieren und eine entsprechende Zweckbestimmung festzusetzen. Basierend auf einer Funktionsanalyse und Entwürfen des zuständigen Fachamtes wird im Bereich des Stichweges (Zur Alten Wassermühle 13 – 21) die Verkehrsfläche um die im städtischen Besitz befindlichen Flächen geringfügig erweitert. Im Ursprungsplan ist in diesem Bereich eine 9 m breite öffentliche Verkehrsfläche ohne Zweckbestimmung festgesetzt. Entsprechend ihrer bestehenden Nutzungsfunktionen als platzartiger Bereich zum Spielen, Parken, Wenden und Aufenthalt wird die Verkehrsfläche zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Somit besteht die Möglichkeit, durch eine qualitätvolle Straßenraumgestaltung zur Verbesserung der Wohnumfeldqualität beizutragen. 2. Räumlicher Geltungsbereich Als räumlicher Geltungsbereich für den Teiländerungsplan wird die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Stichstraße Zur Alten Wassermühle 13 – 21 einschließlich der Brücke über den Pulheimer Bach abgegrenzt. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Durch dieses Änderungsverfahren werden keine für den Flächennutzungsplan relevanten Belange berührt, so dass auch diese Änderung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gilt. 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Für den Änderungsbereich bildet der seit 23.07.1968 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim die planungsrechtliche Grundlage. Er setzt für den Änderungsbereich öffentliche Verkehrsfläche und in dem kleinen Erweiterungsbereich nicht überbaubare Grundstücksfläche fest. 5. Bestand Im städtischen Eigentum befindet sich ein ca. 11 m breiter Streifen, der größtenteils versiegelt ist (asphaltierte Fläche). Dieser platzartige Bereich wird zum Wenden, Parken und Spielen genutzt. Der schwach vorhandene KFZ-Verkehr beschränkt sich größtenteils auf die wenigen Anwohner. In der Gesamtbetrachtung ist dieser Bereich unstrukturiert und weist eine 2 defizitäre Straßenraumgestaltung auf. Die Gestaltung des halböffentlichen Raumes der angrenzenden privaten Vorgärten steht dagegen in auffälligem Kontrast. Über den Pulheimer Bach führt eine schmale Brücke, die von Fußgängern und Zweiradfahrern genutzt werden kann. 6. Inhalt des Planentwurfs Bis auf die Reduzierung und Änderung der Verkehrsfläche im Bereich des Pulheimer Baches in eine Wasserfläche, geringfügige Aufweitungen der Verkehrsfläche entsprechend der städtischen Flächenverfügbarkeit und der Konkretisierung der Zweckbestimmung der Verkehrsfläche, werden keine inhaltlichen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 16 Pulheim festgesetzt. 6.1 Verkehrsfläche / Wasserfläche Entsprechend der seit langem bestehenden Funktion und der heutigen Zielvorstellung wird die Verkehrsfläche im Bereich des Pulheimer Baches auf das Maß der Brücke reduziert. Die Brücke ist Bestandteil des verkehrsberuhigten Bereiches, wird von der übrigen Fläche aber mit einer Knotenlinie abgetrennt. Da die Brücke lediglich eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer darstellen soll, wird dies entsprechend festgesetzt. Die in diesem Bereich reduzierte Verkehrsfläche wird nun für den Pulheimer Bach mit seiner Uferbegrünung als Wasserfläche festgesetzt. Der übrige Plangeltungsbereich wird, entsprechend der Straßenraumplanung des zuständigen Fachamtes, als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Im südlichen Bereich wird die Verkehrsfläche geringfügig um ca. 2 m aufgeweitet. Entgegen des im Ursprungsplan angedachten Separierungsprinzips mit Verbindung zum Margeritenweg ist mit der bereits im städtischen Besitz befindlichen Aufweitungsfläche die Gestaltung einer Mischverkehrsfläche mit platzartigem Charakter möglich. Nördlich finden in Abstimmung mit einem Eigentümer marginale Flächenarrondierungen statt. 6.2 Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen Der Planänderungsbereich war bereits vor Beginn dieses Änderungsverfahrens seit 1968 auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 16 Pulheim in der angestrebten Form bebaubar. Somit ist gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der jetzigen planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts geht mit der Planänderung nicht einher. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. 3 7. Kosten Durch die Planänderung entstehen der Stadt Pulheim keine über die Planung hinausgehenden Kosten. Pulheim, den 18.05.2010 Planungsabteilung 4