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Beschlussvorlage (Öffnungs- und Schließzeiten der Erftstädter Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
08.04.10, 06:25
Aktualisiert
08.04.10, 06:25
Beschlussvorlage (Öffnungs- und Schließzeiten der Erftstädter Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Öffnungs- und Schließzeiten der Erftstädter Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 209/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 26.03.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 15.04.2010 Bemerkungen Öffnungs- und Schließzeiten der Erftstädter Kindertageseinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.03.2010 Beschlussentwurf: Der unterstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In seiner letzten Sitzung am 03.03.2010 bat der JHA darum darzustellen, wie das Verfahren um die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertagesstätten abläuft. Das Verfahren stellt sich wie folgt dar: Im Herbst eines jeden Jahres werden die Leiterinnen und Leiter der Kitas in Erftstadt schriftlich angefragt (Anlage1). Gemäß § 22 a Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 9 KiBiz werden die Öffnungs- und Schließzeiten nach Anhörung des Elternrates festgelegt. Dies ist für den neuamtierenden Elternrat eine besonders verantwortliche Tätigkeit. In einer der ersten Elternbeiratssitzungen wird der jeweilige Vorschlag, in der Regel von der Kita vorstrukturiert, dem Elternbeirat zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Die Regelung wird im nächsten Schritt allen Eltern der Kindergartenkinder zugänglich gemacht. So können frühestmöglich auch im Sinne der Kinder die Familienferien geplant werden. Die dergestalt vereinbarten Öffnungs- u. Schließzeiten werden dann per Vordruck von Einrichtungsleitung und Elternrat unterschrieben im Jugendamt eingereicht (Anlage 2). Das KiBiz weist explizit keine Regelungen der Vorgehensweise zur Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten aus. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Das Personal der Kindertagesstätten arbeitet mit den Eltern hier partnerschaftlich zusammen. Bei der Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten sind das Kindeswohl, die Lebensbedingungen der Erziehungsberechtigten insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch die Wirtschaftlichkeit einer Schließung während der Schulferien oder der Ausdehnung der Öffnungszeiten im Früh- oder Spätdienst zu berücksichtigen. Von daher ist es gängige Praxis, die Ferienregelung in den Kitas den Ferien der Schulen anzupassen. Eine Schließung an Brückentagen orientiert sich ebenfalls an der Regelung der jeweiligen Grundschule, sodass diese Zeiten für Familien, in denen weitere Geschwisterkinder die Grundschule besuchen, einvernehmlich geregelt sind. Für die städtischen Kindertagesstätten wird für berufstätige Eltern, die nachweislich keine andere Betreuungsmöglichkeit während der Schließung der Einrichtung haben, ein Feriennotdienst eingerichtet. Die katholischen Kitas sprechen sich untereinander ab. Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten orientieren sich an den jährlich festgelegten Buchungszeiten der Eltern (bis 25, 35, 45 Stunden). Zu berücksichtigen ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit des Personals höchstens 39 Std. entspricht und ein Wechsel der Bezugsperson möglichst zu vermeiden ist. Bei verlängerten Öffnungszeiten z. B. von 7.00 bis 16.30 Uhr oder von 7.30 bis 17.00 Uhr ist es aber erforderlich, während dieser Zeit durch Schichtdienst den Betrieb sicherzustellen. Blocköffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder die durchgehende Übermittagbetreuung an einzelnen Tagen erfordern einen zahlenmäßig ausreichenden Bedarf innerhalb der Elternschaft. Die gebuchten Öffnungszeiten sind gruppenspezifisch auf die jeweiligen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden zugeschnitten. Betreuungsnotwendigkeiten, die über die vorgenannten Zeiten hinausgehen, finden im Rahmen der Betriebskosten des KiBiz noch keine Berücksichtigung. In Fachgesprächen zur Novellierung der KiBiz-Gesetzgebung werden deshalb bereits Buchungsbudgets von bis zu 65 Stunden diskutiert. Bei individuell höherem, über die Öffnungszeit der Kita hinausgehendem Bedarf kann in Erfstadt im Rahmen einer Randzeitenbetreuung ergänzend Tagespflege beantragt werden. I.V. (Heil) -2-