Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
02.03.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
25.03.2004
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
31.03.2004
Rat
01.04.2004
TOP Ein Ja
Nein
444/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 26
„Lärmschutzanlage II“ und Nr. 27 „Waagmühle“
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gem. den im
Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
-
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich
der Bebauungspläne Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ und Nr. 27 „Waagmühle“ bestehend
aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht wird in der vorliegenden Form beschlossen.
-
Die Änderung ist gem. § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung
vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Inden am 15.10.2003 wurde die öffentliche Auslegung der
Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Die eingegangenen Anregungen führen nur zu
redaktionellen Änderungen des Planentwurfes, so dass dieser festgestellt werden kann.
Da die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung der Bezirksregierung Köln bedarf, ist diese
zeitlich im Voraus zum Bebauungsplan zu beschließen. Somit soll der Beginn der
Erschließungsarbeiten im Herbst diesen Jahres sicher gestellt werden.