Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
05.02.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
25.03.2004
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
31.03.2004
TOP Ein Ja
Nein
438/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung des Landschaftsplanes 2 „Ruraue“ einschließlich Neuaufstellung zur Erweiterung des
Plangebietes
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Gegen die 1. Änderung des Landschaftsplanes 2 „Ruraue“ einschl. Neuaufstellung zur Erweiterung
des Plangebietes werden keine Bedenken erhoben.
Begründung:
Der Landschaftsplan 2 „Ruraue“ ist mit der Bekanntmachung vom 29.09.1984 in Kraft getreten.
Zur Umsetzung der sogenannten FFH-Richtlinie (Europagesetz) ist nun eine 1. Änderung und eine
Neuaufstellung des Landschaftsplanes erforderlich. So sind die Gebiete für den Aufbau und den
Schutz des europäischen Netzes „NATURA 2000“ (FFH - Flora, Fauna, Habitat-Richtlinie und
Vogelschutzgebiet) entsprechend den jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungszielen auch in den
Landschaftsplänen anzupassen. Die Gemeinde Inden ist betroffen in den Bereichen „Rurauenwald“,
„Indemündung“ und im „Pierer Wald“. Vorrangig wurden die Bestimmungen für die schon
vorhandenen Naturschutzgebiete etwas stärker gefasst. So sind unter anderem spezielle Vogelarten
zu schützen, Wassersportarten im Bereich der Ruraue auszuschließen und die Fischerei während der
Brutzeit auszuschließen. Im Bereich des Pierer Waldes ist das Naturschutzgebiet an der L 12
einschließlich des Flusslaufes der Rur erweitert worden.
Grundsätzlich sind die Inhalte mit der Ausweisung der FFH-Gebiete in den entsprechenden
Fachgremien diskutiert worden. Die Änderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.
Da es sich bei der Änderung des Landschaftsplanes „Ruraue“ lediglich um eine Anpassung der
schon geltenden FFH-Richtlinie handelt, wird empfohlen, seitens der Gemeinde Inden keine
Bedenken zu erheben.