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Beschlussvorlage (1. Änderung Landschaftsplan 2 "Ruraue")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (1. Änderung Landschaftsplan 2 "Ruraue")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 05.02.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Umweltausschuss 25.03.2004 Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 31.03.2004 TOP Ein Ja Nein 438/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderung des Landschaftsplanes 2 „Ruraue“ einschließlich Neuaufstellung zur Erweiterung des Plangebietes - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Gegen die 1. Änderung des Landschaftsplanes 2 „Ruraue“ einschl. Neuaufstellung zur Erweiterung des Plangebietes werden keine Bedenken erhoben. Begründung: Der Landschaftsplan 2 „Ruraue“ ist mit der Bekanntmachung vom 29.09.1984 in Kraft getreten. Zur Umsetzung der sogenannten FFH-Richtlinie (Europagesetz) ist nun eine 1. Änderung und eine Neuaufstellung des Landschaftsplanes erforderlich. So sind die Gebiete für den Aufbau und den Schutz des europäischen Netzes „NATURA 2000“ (FFH - Flora, Fauna, Habitat-Richtlinie und Vogelschutzgebiet) entsprechend den jeweiligen Erhaltungs- und Entwicklungszielen auch in den Landschaftsplänen anzupassen. Die Gemeinde Inden ist betroffen in den Bereichen „Rurauenwald“, „Indemündung“ und im „Pierer Wald“. Vorrangig wurden die Bestimmungen für die schon vorhandenen Naturschutzgebiete etwas stärker gefasst. So sind unter anderem spezielle Vogelarten zu schützen, Wassersportarten im Bereich der Ruraue auszuschließen und die Fischerei während der Brutzeit auszuschließen. Im Bereich des Pierer Waldes ist das Naturschutzgebiet an der L 12 einschließlich des Flusslaufes der Rur erweitert worden. Grundsätzlich sind die Inhalte mit der Ausweisung der FFH-Gebiete in den entsprechenden Fachgremien diskutiert worden. Die Änderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. Da es sich bei der Änderung des Landschaftsplanes „Ruraue“ lediglich um eine Anpassung der schon geltenden FFH-Richtlinie handelt, wird empfohlen, seitens der Gemeinde Inden keine Bedenken zu erheben.