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Dringlichkeitsentscheidungen (Obdachlosenunterkunft)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
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Vorlagen-Nr. 433/2004 vom 26.01.2004 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Manfred Halfenberg Fraktionsvorsitzender Karl Schavier, CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Josef Johann Schmitz, SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzende Hella Rehfisch, Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen Beratungsfolge Termin Rat 01.04.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen Beschluss: Der Rat beschließt, die Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge, die zur Zeit die Unterkunft Merödgener Str. 1 bewohnen sowie zukünftig neu zugewiesene Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Linnich unterzubringen. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind mit der Stadt Linnich in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten. Begründung: In der Ratssitzung am 30.08.2000 wurde im Rahmen der Beratung über die Resolution gegen Rechtsextremismus von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeregt, eine Aussprache über die Unterbringung von ausländischen Mitbürger zu führen. Der Rat beschloss einstimmig, dass dieses zunächst im zuständigen Fachausschuss beraten werden sollte. Die Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge waren in der Gemeinde Inden genauso wie die Obdachlosen in der Vergangenheit in den Altorten Inden und Altdorf in Häusern der Fa. Rheinbraun untergebracht. Nach der Rückkehr der bosnischen Flüchtlinge in ihre Heimat im Juli 1998 sowie mit dem fortschreitenden Tagebau in Richtung auf Altdorf war diese Angelegenheit bereits zum wiederholten Male Thema in diesem Ausschuss. Dabei wurde von Seiten der Verwaltung klargestellt, dass auch zukünftig eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen in der Gemeinde Inden vorhanden sein würde, die von der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen wäre. In seiner Sitzung am 21.10.1998 entschied der Ausschuss einstimmig, mit der Fa. Rheinbraun ein Gespräch bezüglich des zeitlichen Rahmens zur weiteren Nutzung der Objekte in Inden und Altdorf zu führen. Vorlage: 433/2004 vom 26.01.2004 Seite - 2 - Die Fa. Rheinbraun wies mit Schreiben vom 16.02.1999 darauf hin, dass die Objekte in Altdorf bis Mitte 2000 geräumt sein müssten, da aufgrund von geringfügigen Baggerstreckenveränderungen die dort genutzten Objekte abgerissen werden müssten. Dies wurde auch noch einmal in einem gemeinsamen Gespräch am 19.04.1999 von Ratsmitgliedern, Verwaltung und Vertretern der Fa. Rheinbraun durch Herrn Gruben unmissverständlich deutlich gemacht. Um die Personen, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Gartenstraße 11 -13 in Altdorf wohnten, unterbringen zu können, wurden für drei Familien von Asylbewerbern, zusätzlich zu den bereits angemieteten Wohnungen, Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt angemietet, um in den Unterkünften Merödgener Straße 1 und Bahnhofstraße 15 Platz zu schaffen, damit die Bewohner der Gartenstraße dort untergebracht werden konnten. Die Unterkünfte in Altdorf wurden daher in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 an die Fa. Rheinbraun zurückgegeben. Seither standen als Gemeinschaftsunterkünfte nur noch Merödgener Straße 1 und Bahnhofstraße 15 in Inden zur Verfügung. Gem. § 53 Abs. 1 und 2 Asylverfahrensgesetz sind die Flüchtlinge grundsätzlich verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Nachdem aufgrund des Kosovokrieges das Verwaltungsgericht Aachen im Sommer 1999 bei fünf Asylbewerberfamilien feststellte, dass diesen das sog. "kleine Asyl" gem. § 51 Abs. 1 Ausländergesetz zu gewähren war und eine weitere Familie sowie eine einzelne Person als Asylberechtigte im Sinne des Art. 16 GG anerkannt wurden, erhielten die Betreffenden einen Reiseausweis sowie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Mit Ausnahme einer verbleibenden Familie und sonstiger Flüchtlinge, die in einer Privat angemieteten Wohnung untergebracht wurden, hatten alle anderen sich selbst auf dem privaten Wohnungsmarkt um eine Wohnung bemüht, so dass im Sommer 2001 auch die Bahnhofstr. 15 an RWE/Rheinbraun zurückgegeben werden konnte. Es verblieb dann lediglich die Merödgener Straße 1 als Unterkunft für Asylbewerber und Obdachlose. Bleibt es bei der aufgrund der im jeweiligen Einzelfall getroffenen Entscheidung einen Teil der Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge in Privatwohnungen unterzubringen, so sind insgesamt rund 30 Personen in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Hierbei handelt es sich in fast allen Fällen um Personen, die aus den verschiedensten Gründen nicht in Privatwohnungen untergebracht werden können. Zum einen sind dies zwei Familien mit insgesamt 9 Personen, die sich bereits seit Jahren in Inden aufhalten sowie 21 Einzelpersonen. Weiterhin muss aufgrund der aktuellen Bestandszahlen der Gemeinde Inden mit neuen Zuweisungen gerechnet werden. Da die Zahl der Asylsuchenden allerdings seit geraumer Zeit rückläufig ist, wird von höchstens zwölf zusätzlichen Personen ausgegangen. Dabei ist Familiennachzug bzw. nachwuchs mit einbezogen. Die Kläranlage Inden wurde Ende 2001 stillgelegt, so dass der Restkanal in regelmäßigen Abständen abzupumpen ist. Auch von Seiten der Fa. RWE/Rheinbraun wird immer öfter und eindringlicher auf den weiter fortschreitenden Tagebau und der damit verbundenen Notwendigkeit eines Ersatzes für die Unterkunft Merödgener Straße 1 hingewiesen. Mit Schreiben vom 20.10.2003 erklärte RWE Power, dass in Inden nur noch das Anwesen Merödgener Straße 1 bewohnt ist und für diese Unterkunft alle Infrastrukturanlagen des Altortes Inden betrieben werden müssten. Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang mehrfach auf die Probleme des Lärmschutzes sowie der damit verbunden enormen Kosten aufgrund der näher rückenden Teufungen hingewiesen. Vorlage: 433/2004 vom 26.01.2004 Seite - 3 - Die durch die CDU-Fraktion beantragte Prüfung einer Unterbringung im früheren Verwaltungstrakt der PKI wurde durch RWE Power mit Schreiben vom 01.12.2003 als vollkommen ausgeschlossen angesehen. Nachfragen bei den Kirchgemeinden, inwieweit dort eventuell zu vermietende Liegenschaften zur Verfügung stehen, waren ebenfalls negativ. Allerdings wurde zwischenzeitlich von Seiten der Stadt Linnich das Angebot gemacht, den betreffenden Personenkreis gegen Kostenersatz in Asylunterkünften der Stadt Linnich unterzubringen. Hintergrund diesbezüglich ist, dass man dort u. a. in Gevenich über eine ehemalige Bundeswehrliegenschaft verfügt, in der vorwiegend männliche Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge untergebracht sind. Man möchte dort eine bessere Auslastung der Einrichtung erreichen. Eine Prüfung des Sachverhaltes hat nach Rücksprache mit dem Kreisausländeramt ergeben, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen, die der Gemeinde Inden zugewiesen wurden, in der Stadt Linnich bestehen. Allerdings sollte diese Angelegenheit im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden. Von Verwaltungsseite wird eine derartige Regelung ausdrücklich befürwortet, da sie zum einen eine relativ schnelle und längerfristige Lösung der Unterbringungsproblematik bedeutet und es sich zum zweiten auch um eine günstige Lösung verglichen mit den voraussichtlichen Kosten bei einem eventuellen Neubau einer Unterkunft handelt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass unabhängig von dieser Lösung zukünftig in jedem Fall ein bis zwei Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen benötigt werden. Dies liegt zum einen darin begründet, dass auch weiterhin mit der Zuweisung von Spätaussiedlerfamilien gerechnet werden muss. Weiterhin gibt es auch immer wieder Einzelpersonen oder Familien, die aus den verschiedensten Gründen in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen sind. Halfenberg Bürgermeister Schmitz SPD-Fraktionsvorsitzender Schavier CDU-Fraktionsvorsitzender Rehfisch Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/Die Grünen