Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
13.01.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
29.01.2004
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
04.03.2004
Umweltausschuss
24.03.2004
TOP Ein Ja
Nein
428/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Tagebau Inden;
hier: Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung
ab 2005 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der in Anlage beigefügte Entwurf wird dem Bergamt Düren als Stellungnahme zum
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung ab
2005 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I, zugesandt.
Begründung:
Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 29.01.2004:
Mit Datum vom 20.11.2003 ist der Gemeinde Inden der oben angeführte Abschlussbetriebsplan
vom Bergamt Düren zur Stellungnahme vorgelegt worden.
Dieser Abschlussbetriebsplan behandelt die Rekultivierung der letzten Flächen im Bereich des
Tagebaus Inden I innerhalb des zu verlegenden Indebogens. Insbesondere sind hierbei die Vorgaben
des Braunkohlenplanes Inden I im Ziel 4.2 „Anteile der Bodennutzungsarten“ einzuhalten. Da in
den vorhergehenden Abschlussbetriebsplänen des Tagebaus Inden I die Flächenvorgaben für
landschaftsgliedernde Grünzüge und Wald fast erfüllt wurden, ist die jetzt zu behandelnde
Restfläche vorrangig landwirtschaftlich geprägt. In Abstimmung mit dem Bergbautreibenden aber
auch mit dem Amt für Agrarordnung sind allerdings die Zielvorstellungen der Wasserlandschaft
Inden auch im Rahmen des noch viel später anstehenden Flurbereinigungsverfahrens umsetzbar.
Bei einer vollständigen Restlochverfüllung des Tagebaus Inden II gem. Braunkohlenplan für eine
rd. 2 m mächtige Lössauftragsstärke ergibt sich ein Lössdefizit im Bereich des Abbaufeldes von rd.
22 Mio cbm Lössunterdeckung. Diese wäre dabei aus dem Tagebau Garzweiler auszugleichen. Aus
der Lössbilanz ist zudem ersichtlich, dass aufgrund der unregelmäßig und bereichsweise sehr
geringmächtigen ausgebildeten Lösslagerstätte im Abbaugebiet des Braunkohlenplanes Inden II
sich in den Jahren 2005 bis ca. 2020 für die Rekultivierung Mindermengen an landwirtschaftlich
verwertbarem Löss ergeben. Diese könnten nach ca. 2020 durch eine gewinnungsseitige Zunahme
Vorlage: 428/2004
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der Lössmächtigkeiten und durch die bei einer Restlochverfüllung erforderliche Bereitstellung von
Löss aus dem Tagebau Garzweiler ausgeglichen werden. Dies bedeutet allerdings, dass bei einer
aufbringbaren Lössschicht von ca. 2 m ca. 500 ha Rohkippe temporär für einen Zeitraum bis zu 8
Jahren brachliegen. Die endgültige Rekultivierung würde entsprechend zeitlich verzögert
durchgeführt werden können. Eine Freigabe an die Landwirtschaft verzögert sich entsprechend. Mit
der Landwirtschaftskammer wird zurzeit diskutiert, ob in Teilbereichen die Lössschicht auf 1,50 m
reduziert werden kann, um die temporär freiliegenden Flächen in der Größe reduzieren zu können.
Als Immissionsschutz sollen diese temporär freiliegenden Flächen mit Kompost abgedeckt und
zwischenbegrünt werden.
Für die endgültige Restlochverfüllung nach 2030 wird zudem für die forstliche
Wiedernutzbarmachung ebenfalls Forstkies in einer Größenordnung von 2,1 Mio cbm ebenfalls aus
dem Tagebau Garzweiler zugefördert. Dies betrifft aber nicht konkret den jetzt vorliegenden
Abschlussbetriebsplan.
Anzumerken ist, dass bei einer Restseegestaltung entsprechend Rahmenbetriebsplan die Lössbilanz
für den Tagebau Inden ohne Hinzuführen von Löss aus anderen Tagebauen in Summe ausgeglichen
wäre. Der vorliegende Abschlussbetriebsplan schließt an die bis voraussichtlich Anfang 2005
wiedernutzbargemachte Fläche des vorlaufenden Abschlussbetriebsplanes an. Durch das zu geringe
Lössaufkommen kann die Wiedernutzbarmachung nicht unmittelbar dem Innenkippenfortschritt
nachgeführt werden, so dass temporäre Rohkippenoberflächen ca. 2 m unterhalb der vorgesehenen
Oberfläche entstehen. Infolge dessen wird somit der im hier vorliegenden Abschlussbetriebsplan
dargestellte Planstand bei einer Lössauftragsstärke von ca. 2 m voraussichtlich erst ca. 2028 erreicht
werden.
In der Sitzung stehen Vertreter von RWE Power zur Erörterung der Sachlage zur Verfügung.
Auf Grundlage der oben angeführten Sachlage sollte der in Anlage beigefügte Entwurf der
Stellungnahme der Gemeinde Inden an das Bergamt Düren übersandt werden.
Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 04.03.2004:
Gemäß Beschlusslage der letzten Sitzung sind seitens RWE Power Lösungsvorschläge bezüglich
des Umgangs mit den Rohkippen, der Schaffung von Bereichen für Ausgleichsflächen und einer
stärkeren Einbindung der Zielvorstellungen der „WasserLandschaft Inden“ zu entwickeln. Diese
werden in der Sitzung durch Vertreter von RWE Power dargestellt und können entsprechend
erörtert werden. Eine Überarbeitung der Stellungnahme erfolgt gegebenenfalls auf Grundlage des
Ergebnisses der Erörterung.