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Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2004)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 424/2004 Datum Kämmerei 07.01.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.01.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2004. Begründung: In der Haushaltssatzung der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2004 wird u.a. auch der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Da die Haushaltssatzung 2004 jedoch frühestens am 01. April 2004 beschlossen wird, sollte der Rat vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2004 beschließen, um die Liquidität der Gemeindekasse Inden zu gewährleisten. Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 8 Mio. Euro wurde so gewählt, dass die Kassenliquidität im Jahr 2004 in jedem Fall gesichert ist. Im übrigen ist diese Satzung zur Aufnahme von Kassenkrediten dem Kreditinstitut vorzulegen. Vorlage: 424/2004 Seite - 2 - Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2004 der Gemeinde Inden vom 22. Januar 2004 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.12.2003 (GV NRW 2003 S. 766) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 22. Januar 2004 folgende Satzung beschlossen: §1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 EURO festgesetzt. §2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2004 der Gemeinde Inden vom 22. Januar 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 22. Januar 2004 Vorlage: 424/2004 Bürgermeister Seite - 3 -