Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
424/2004
Datum
Kämmerei
07.01.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.01.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2004
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das
Haushaltsjahr 2004.
Begründung:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2004 wird u.a. auch der
Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Da die Haushaltssatzung 2004 jedoch frühestens am 01. April 2004 beschlossen wird, sollte der Rat
vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für
das Haushaltsjahr 2004 beschließen, um die Liquidität der Gemeindekasse Inden zu gewährleisten.
Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 8 Mio. Euro wurde so gewählt, dass die
Kassenliquidität im Jahr 2004 in jedem Fall gesichert ist.
Im übrigen ist diese Satzung zur Aufnahme von Kassenkrediten dem Kreditinstitut vorzulegen.
Vorlage: 424/2004
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Satzung
über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das
Haushaltsjahr 2004 der Gemeinde Inden vom 22. Januar 2004
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung
anderer Gesetze vom 16.12.2003 (GV NRW 2003 S. 766) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner
Sitzung am 22. Januar 2004 folgende Satzung beschlossen:
§1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 EURO festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2004 der Gemeinde Inden vom 22. Januar 2004 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 22. Januar 2004
Vorlage: 424/2004
Bürgermeister
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