Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
380/2003
Datum
Kämmerei
23.10.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
05.11.2003
Bau- und Vergabeausschuss
06.11.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 12.11.2003
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
13.11.2003
Schulausschuss
19.11.2003
Hauptausschuss
27.11.2003
Rat
10.12.2003
Betrifft:
Haushaltswirtschaftliche Überlegungen für die Jahre 2004 - 2008
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Vorschläge zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation und die
der Originalniederschrift beigefügten Prioritätenlisten über neue Investitions- und
Investitionsförderungsmaßnahmen für die Jahre 2004 – 2008.
Begründung:
Mit Verfügung vom 14.10.2003 wurde der Entwurf der Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung
2003 und zum Haushaltssicherungskonzept 2003 – 2007 durch die Kommunalaufsicht des Kreises
Düren übersandt.
Wie bereits in der Ratssitzung am 15. Okt. 2003 eingehend vorgetragen, wird die Gemeinde keine
Genehmigung der Haushaltssatzung 2003 und des Haushaltssicherungskonzepts 2003 – 2007
erhalten.
Dies hat zur Konsequenz, dass die Gemeinde Inden sich weiterhin in der sog. vorläufigen
Haushaltsführung nach § 81 GO NRW befindet.
Grundsätzlich bedeutet dies:
-
Verausgabung von Mitteln nur für Pflichtausgaben und unabweisbare Maßnahmen;
-
Duldung eines Mindestmaß an freiwilligen Leistungen;
Vorlage: 380/2003
Seite - 2 -
-
Mit der Prüfung des Haushalts 2004 erfolgt eine Deckelung der freiwilligen Ausgaben für
den weiteren Konzeptzeitraum bis 2007;
-
Kostenrechnende Einrichtungen (Gebührenhaushalte) müssen kostendeckend betrieben
werden; Über- bzw. Unterdeckungen sind innerhalb von drei Jahren auszugleichen;
-
Neue Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung der
Aufsichtsbehörde.
Erstmals für das Jahr 2004 sollte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, eine vom
Rat beschlossene Prioritätenliste vorzulegen.
Aus diesem Grunde wird Seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass vor der Erstellung des
Entwurfs des Haushaltsplanes für das Jahr 2004 und des Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre
2004 – 2008 zunächst in den Fachausschüssen beraten werden sollte, wie die Umsetzung der in der
Haushaltsverfügung enthaltenen Auflagen und Hinweise erfolgen soll. Diese Vorschläge sollten
dann durch den Rat beschlossen und in die Entwürfe des Haushaltsplanes 2004 und
Haushaltssicherungskonzepts 2004 – 2008 einfließen.
Die Verwaltung wird Vorschläge unterbreiten, die zu den Einladungen der Fachausschüsse
beigefügt werden. Diese Vorschläge sollen zugleich Beratungshilfe und -grundlage sein. Darüber
hinaus bleibt es den Fraktionen unbenommen, ebenfalls Vorschläge zu unterbreiten, die eine
Verbesserung der Finanzsituation für die Gemeinde mit sich bringen würden.