Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
188/2005
Datum
Kämmerei
03.11.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
17.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 08. Dezember 2005
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden vom 08. Dezember 2005.
Begründung:
Derzeit werden die Gebühren aufgrund des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982
zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982
erhoben. Da die Satzung vom 29.04.1982 zwischenzeitlich durch die neue Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 ersetzt wurde, muss auch
aus Gründen der Rechtssicherheit eine neue Gebührensatzung beschlossen werden.
In diesem Zusammenhang sollten die z.Zt. gültigen Gebührensätze überdacht und ggf. durch neue
bzw. geänderte Gebühren ersetzt werden.
Aus den v.g. Gründen werde ich eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) im Rahmen der Beschlussfassung über die neuen
Friedhofsgebühren vorlegen.
Da jedoch am 09. November 2005 noch ein weiteres interfraktionelles Gespräch über die neue
Gebührensystematik für den Bereich des Friedhofswesens stattfinden wird, werde ich zunächst
diesen Termin abwarten, bevor ich Ihnen den Entwurf über die neue Friedhofsgebührensatzung
vorlege.
Sollte in diesem Gespräch eine Einigung über die neue Gebührensystematik und die damit
verbundenen neuen bzw. geänderten Gebührensätze erzielt werden, erhalten Sie umgehend den
neuen Satzungsentwurf.
Damit die neue Friedhofsgebührensatzung zum 01. Januar 2006 in Kraft treten kann, sollte sie
durch den Bau- und Vergabeausschuss am 17.11.2005 bzw. Rat am 08.12.2005 beraten und
beschlossen werden.