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Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 08. Dezember 2005)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 08. Dezember 2005)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 188/2005 Datum Kämmerei 03.11.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 17.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 08. Dezember 2005 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden vom 08. Dezember 2005. Begründung: Derzeit werden die Gebühren aufgrund des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29.04.1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29.04.1982 erhoben. Da die Satzung vom 29.04.1982 zwischenzeitlich durch die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 10.12.2003 ersetzt wurde, muss auch aus Gründen der Rechtssicherheit eine neue Gebührensatzung beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollten die z.Zt. gültigen Gebührensätze überdacht und ggf. durch neue bzw. geänderte Gebühren ersetzt werden. Aus den v.g. Gründen werde ich eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) im Rahmen der Beschlussfassung über die neuen Friedhofsgebühren vorlegen. Da jedoch am 09. November 2005 noch ein weiteres interfraktionelles Gespräch über die neue Gebührensystematik für den Bereich des Friedhofswesens stattfinden wird, werde ich zunächst diesen Termin abwarten, bevor ich Ihnen den Entwurf über die neue Friedhofsgebührensatzung vorlege. Sollte in diesem Gespräch eine Einigung über die neue Gebührensystematik und die damit verbundenen neuen bzw. geänderten Gebührensätze erzielt werden, erhalten Sie umgehend den neuen Satzungsentwurf. Damit die neue Friedhofsgebührensatzung zum 01. Januar 2006 in Kraft treten kann, sollte sie durch den Bau- und Vergabeausschuss am 17.11.2005 bzw. Rat am 08.12.2005 beraten und beschlossen werden.