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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
27.10.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
17.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
183/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2003
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
16.327 €,
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 43.631 € und
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
29.829 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungs-wesen“ für
das Jahr 2003 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 ist insbesondere auf die auf der Basis der
Wiederbeschaffungszeitwerte berechneten hohen kalkulatorischen Abschreibungen und auf die auf
der Grundlage der Anschaffungswerte ermittelten Zinsbelastungen zurückzuführen.