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Beschlussvorlage (Bestattung 2003)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Bestattung 2003)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 27.10.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 17.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein 183/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2003 Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 16.327 €, 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 43.631 € und 3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 29.829 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungs-wesen“ für das Jahr 2003 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 ist insbesondere auf die auf der Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berechneten hohen kalkulatorischen Abschreibungen und auf die auf der Grundlage der Anschaffungswerte ermittelten Zinsbelastungen zurückzuführen.