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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
12.09.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
19.10.2005
Rat
27.10.2005
TOP Ein Ja
Nein
163/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen wird
gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt. Sie sind mit den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten werden von
der Auslegung benachrichtigt.
Gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung eingeholt. Ihre Stellungnahmen sind
innerhalb eines Monats abzugeben.
Begründung:
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung hat in seiner Sitzung am 02.03.2005 die
Aufstellung der Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Änderung diente
Anpassungen, die sich bei der Grundstücksvergabe - insbesondere an die Pierer Bürger – ergeben
haben. Die eingegangenen Anregungen führen zu einer Änderung des Vorentwurfes. Die
Änderungen werden in der Sitzung vorgestellt und erörtert.
Auf der Grundlage des geänderten Entwurfs werden die folgenden Verfahrensschritte zur
Bebauungsplanänderung durchgeführt.