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Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
140 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006) Beschlussvorlage (Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 140/2005 Datum Bauverwaltungsamt 05.08.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 14.09.2005 Bau- und Vergabeausschuss 02.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006 Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der Umstellung der Sperrmüllabfuhr ab dem 01.01.2006 zu. Die Abfallsatzung ist entsprechend zu ändern. Begründung: Im März 1992 wurde die Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Inden anmelde- und gebührenpflichtig. Mitte des Jahres 1995 entfiel die Anmeldepflicht wegen des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes, die Gebührenpflicht wurde beibehalten. Das bedeutet in der Praxis: Der Bürger kauft für jedes Stück oder Bündel eine Sperrmüllmarke zum Preis von derzeit 5,00 €/Stück. Die Entscheidung zu dieser Art der Abfuhr fiel 1992 auf der Grundlage des Verursacherprinzips. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass Gebührengerechtigkeit und Gleichbehandlung mit dieser Abfuhr nicht gewährleistet werden können. Missbrauch ist bei der jetzigen Praxis alltäglich, wie die, Beispiel gebend für andere Abfuhren der vergangenen Jahre, auf Seite 2 beigefügten Aufnahmen der Sperrmüllabfuhr vom 27.01.2005 zeigen. Eine Sortierung oder Zuordnung vor Ort ist in der Praxis nicht durchführbar. Was die Sperrmüllfahrzeuge wegen fehlender Marken nicht mitnehmen, muss anschließend der Bauhof als wilden Müll abholen und entsorgen – findet sich kostenmäßig also in den Restmülltonnen wieder. Die jetzige Praxis hat vier feste Abfuhrtage im Jahr. Mehr Flexibilität ist wünschenswert bei Mieterwechsel oder Wohnungsauflösungen. Die Gebühr der jetzigen Sperrmüllmarken ist gebührenrechtlich nicht einwandfrei, beruht sie doch auf keiner genauen Bemessungsgrundlage. Die jetzige Bemessungsgrundlage heißt: „Stück oder Bündel, nicht schwerer als zwei Mann heben können“. Eine Kostendeckung der Abfuhr wird über die Sperrmüllmarken ebenso nicht erreicht. Auch im Zusammenhang mit einer eventuellen Beteiligung der Gemeinde Inden zum 01.01.2006 an der RegioEntsorgung GmbH wird eine Umstellung der Sperrmüllabfuhr nach folgendem Muster wünschenswert: Der beauftragte Transporteur könnte ein Service- oder Sperrmülltelefon für die Bürger einrichten. Anhand der dort eingehenden Meldungen können die Touren so zusammengestellt werden, dass sie in einem zeitlich akzeptierbaren Rahmen erfolgen und trotzdem ökonomisch vertretbar sind. Die Kosten für diese Abfuhr werden auf die Gebühren für die Restmüllgefäße umgelegt. Dieses System ist für den Bürger einfach zu handhaben, erfordert es lediglich einen einzigen Anruf und garantiert eine zeitnahe Abholung. Sperrmüllabfuhr am 27. Januar 2005: Lucherberg, Hochstraße 23 Inden/Altdorf, Friedensstraße Inden/Altdorf, Kirchstraße Inden/Altdorf, Friedensstraße Beschlußvorlage 140/2005 vom 05.08.2005 Seite 2