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Beschlussvorlage (Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Inden und den Pankratius-Sportschützen Inden/Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Inden und den Pankratius-Sportschützen Inden/Altdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Liegenschaftsamt II/Es 25.05.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 09.06.2005 Rat 23.06.2005 TOP Ein Ja Nein 123/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Inden und den Pankratius-Sportschützen Inden/Altdorf Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, den Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Inden und den PankratiusSportschützen Inden/Altdorf e.V. bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Begründung: Mit der St. Pankratius-Schützenbruderschaft Inden/Altdorf 1433 e.V. wurde am 25.07.1995 über die neue Schießanlage an der Merödgener Straße ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Es wurde eine Nutzungsdauer bis zum 31.12.2019 vereinbart. Auf Wunsch der Schützen wurde diese Vertragslaufzeit im Jahre 2000 bis zum 31.12.2024 verlängert und gleichzeitig bei der Vertragsgestaltung die Namensänderung berücksichtigt. Aufgrund den bevorstehenden Aufstieg in die Bundesliga wird seitens den Sportschützen nunmehr eine elektronische Auswertungsanlage angeschafft werden. Dabei entstehen Kosten von ca. 70.000,00 €. Aus diesem Grund ist der Verein auf die Zahlung von Zuschüssen seitens des Landessportbundes NRW angewiesen. Nach den Richtlinien zur Förderung der Sportvereine im Land NRW können Mittel aus Investitionshilfeprogramm nur dann gewährt werden, wenn bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss der Pachtvertrag noch auf mindestens zwanzig Jahre abgeschlossen sein. Aus diesem Grund beantragen die Sportschützen erneut die Verlängerung der Nutzungsvereinbarung. Laut § 4 des aktuellen Pachtvertrages wird der Pächterin eine Option für die Verlängerung der Pachtzeit eingeräumt. Damit der Antrag der Schützen im Förderprogramm des Landessportbundes NRW Berücksichtigung finden kann, sollte der Verlängerung des Pachtvertrages bis zum 31.12.2030 zugestimmt werden.