Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Liegenschaftsamt
II/Es
25.05.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
09.06.2005
Rat
23.06.2005
TOP Ein Ja
Nein
123/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Inden und den Pankratius-Sportschützen Inden/Altdorf
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, den Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Inden und den PankratiusSportschützen Inden/Altdorf e.V. bis zum 31.12.2030 zu verlängern.
Begründung:
Mit der St. Pankratius-Schützenbruderschaft Inden/Altdorf 1433 e.V. wurde am 25.07.1995 über die
neue Schießanlage an der Merödgener Straße ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Es wurde eine
Nutzungsdauer bis zum 31.12.2019 vereinbart. Auf Wunsch der Schützen wurde diese
Vertragslaufzeit im Jahre 2000 bis zum 31.12.2024 verlängert und gleichzeitig bei der
Vertragsgestaltung die Namensänderung berücksichtigt.
Aufgrund den bevorstehenden Aufstieg in die Bundesliga wird seitens den Sportschützen nunmehr
eine elektronische Auswertungsanlage angeschafft werden. Dabei entstehen Kosten von ca.
70.000,00 €. Aus diesem Grund ist der Verein auf die Zahlung von Zuschüssen seitens des
Landessportbundes NRW angewiesen. Nach den Richtlinien zur Förderung der Sportvereine im
Land NRW können Mittel aus Investitionshilfeprogramm nur dann gewährt werden, wenn
bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss der Pachtvertrag noch auf
mindestens zwanzig Jahre abgeschlossen sein. Aus diesem Grund beantragen die Sportschützen
erneut die Verlängerung der Nutzungsvereinbarung.
Laut § 4 des aktuellen Pachtvertrages wird der Pächterin eine Option für die Verlängerung der
Pachtzeit eingeräumt.
Damit der Antrag der Schützen im Förderprogramm des Landessportbundes NRW
Berücksichtigung finden kann, sollte der Verlängerung des Pachtvertrages bis zum 31.12.2030
zugestimmt werden.